Bauvorhaben Streifing – Kaufvertrag unterzeichnet, 22. November 2017

Eine wichtige Etappe auf dem Weg zum Wohnungsneubau in Streifing ist nun abgeschlossen. Der Kaufvertrag wurde von Firma Gebös und der Gemeinde unterzeichnet, die Umwidmung des Landes ist bereits eingelangt; somit ist der unterzeichnete Vertrag gültig. Die Gebös muss nun die Planungen erstellen und ihr Projekt beim NÖ Gestaltungsbeirat einreichen. Die Genehmigung durch den Gestaltungsbeirat ist Voraussetzung für eine Förderzusage des Landes. Erst danach kann die Gebös um eine Baugenehmigung ansuchen.

Zu den Problemen bei der Umwidmung des gemeindeeigenen Grundstücks:

In der GR-Sitzung vom 28. März wurde das in einer Aufschließungszone liegende Grundstück in Streifing zur Bebauung freigegeben. Voraussetzung für die Freigabe als Bauland war für dieses Grundstück das Vorliegen eines Parzellierungskonzeptes oder Teilungsplanes (BW-A9). Da das Grundstück aber zur Gänze durch einen Wohnbauträger (Gebös) bebaut werden soll, schien eine Parzellierung nicht nötig. Der Gemeinderat hat daher das Grundstück ohne Parzellierung freigegeben.

Dies hat das Land aber so nicht akzeptiert, das heißt: die Verordnung wurde in der GR-Sitzung vom 19. September 2017 aufgehoben und eine neue Verordnung beschlossen, bei der das Grundstück – wie laut Flächenwidmungsplan vorgesehen – parzelliert wurde. Der Abschluss des Kaufvertrages war erst möglich, nachdem das Grundstück ordnungsgemäß vermessen wurde.

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