Der Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2018 liegt vom 19.10. – 5.11.2018 während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur Einsichtnahme auf, schriftliche Stellungnahmen dazu können am Gemeindeamt eingebracht werden.
Der Nachtragsvoranschlag (NVA) wird in der Gemeinderatssitzung am 27. November 2018 (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt. ACHTUNG, AKTUALISIERUNG: Die Gemeinderatssitzung wurde auf den 4. Dezember verschoben; ich gehe davon aus, dass auch der NVA bei dieser Sitzung beschlossen wird und habe im Gemeindeamt um eine Änderung des Aushangs ersucht.
Bitte die Schließtage im Gemeindeamt beachten:
26. 10. und 1. 11. (Feiertage) und 2.11. (Allerseelen)
Details zum NVA:
- die Rechtsanwaltskosten für die Nahwärme betrugen 2018 fast 130.000 € und finden sich auch im NVA – im Gegenzug wurden die Rücklagen vermindert (die als Puffer für evtl. Kosten für die Nahwärme schon im VA 2018 auf Anweisung des Landes ausgewiesen wurden). Auf Anordnung des Landes NÖ wurden die RA-Kosten in der GR-Sitzung am 18. September ausdrücklich beschlossen (in Summe 2016 – 2018 ~270.000 €)
- der Baumkataster war im VA nicht berücksichtigt und findet sich mit 15.000 € im NVA
- für den Friedhof wurde eine Fräse angeschafft (siehe Bericht des Bgm. in der Gemeindezeitung Herbst 2018): 5.800 €
- beim Feuerwehrauto und den Güterwegen gab es Berichtigungen, ebenso diverse andere „Kleinigkeiten“
- für den Volksschulumbau war die erste Kredittilgung + Zinsen fällig (insgesamt knapp 30.000 €), dies konnte im VA noch nicht berücksichtigt werden
- der größte Brocken ist der weitere Kredit für den VS-Umbau mit 687.700 €: im VA 2018 waren 2.030.000 € veranschlagt, insgesamt also VA + NVA 2.717.700 €. Das entspricht den Planungen für den VS-Umbau Finanzierung Volksschulrenovierung und dem Beschluss im Gemeinderat im Jänner 2018. Die Förderungen des Landes sind Annuitätenzuschüsse zu den Kreditkosten. Details sind für mich trotzdem unklar; ich werde dazu bei der Gemeinde eine schriftliche Stellungnahme einbringen.
- Am 31. Oktober habe ich am Gemeindeamt meine schriftliche Stellungnahme zum NVA eingebracht Stellungnahme zum 1. NVA 2018