
Am 11. April war die erste Informationsveranstaltung zum ÖEK im Gemeindezentrum. Ich war wegen einer Veranstaltung meiner Schule nicht anwesend, weiß also nicht, welche Themen am 11. April besprochen und welche Fragen gestellt wurden. Das ÖEK hat 150 Seiten – was ist interessant, worüber soll ich berichten? Hier zum Runterladen: EK_Bericht_Kreuzstetten_Entwurf März 2019 und der Plan OEK_2019_EK_E
Ganz grundsätzlich: das ÖEK ist nicht gleichzusetzen mit dem Raumordnungsplan! Es stellt Entwicklungsmöglichkeiten dar, gibt also die Richtung an – es muss nicht alles eins zu eins umgesetzt werden; Umwidmungen werden genau geprüft, Bauland wird vom Land nur unter strengen Auflagen neu gewidmet.
Die Grundlagenforschung im ersten Teil stellt sehr ausführlich die Basis fürs ÖEK dar und basiert weitestgehend auf den 2016/17 vorliegenden Daten. Im Folgenden habe ich aus den 150 Seiten jeweils die entsprechenden Seiten verlinkt – bei Interesse bitte anschauen, das ist nicht so viel!
Ziele der Gemeindeentwicklung:
- mittleres Wachstum: Kreuzstetten liegt im Umland Wien, der Siedlungsdruck ist in den Nachbargemeinden sichtbar. Eine gute, strukturierte Planung ist nötig – aber Wachstum sollte nicht grundsätzlich negativ gesehen werden: wir können froh sein, dass wir keine Abwanderungsregion sind und mit der S2 gut an den öffentlichen Verkehr (und mit der A5 an den MIV) angeschlossen sind.
- Innenentwicklung, Verdichtung, Nutzung von Leerständen: keine Zersiedelung, so wenig Flächenverbauch wie möglich; die Haushaltsgrößen werden weiter sinken, die Nachfrage nach Wohnungen wird steigen
- Betriebsgebiete: bei Bedarf, zur Verringerung des Auspendleranteils, lokale Betriebe – Kreuzstetten hat hier keine Reserven
- Erhaltung und Verbesserung der Nahversorgungsstrukturen, Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe, Vermeidung von Nutzungskonflikten – und vieles mehr…
Varianten der Siedlungsentwicklung – siehe Plan:
auch hier vorab: das heißt nicht, dass diese Flächen fix umgewidmet werden! Es sind Entwicklungsmöglichkeiten, die noch von vielen anderen Faktoren abhängen, natürlich zuallererst von Bedarf und Verfügbarkeit.
- S5 (hinter Freibad und Schloss): für verdichtete Verbauung (Wohnungen) gedacht; derzeit sind zahlreiche Wohnungen in Bau/Planung; damit sollte der Wohnungsbedarf für Kreuzstetten für die nahe/mittlere Zukunft abgedeckt sein. Darum auch mit II klassifiziert
- S6 (Schulberg): hier könnten Reihenhäuser oder Einfamilienhäuser entstehen – I
- S7 (südlich der Felixsiedlung): sicher erst längerfristig – III
- S8 (nördlich der Schule): sinnvoll, weil Infrastruktur vorhanden – I
- S9 (zwischen Ober- und Nd.kreuzstetten): die Ortsteile sollen zusammenwachsen – I
- S10 (im Westen von Oberkreuzstetten): II, III
- S11-14: Entwicklungsmöglichkeiten in Neubau-Kreuzstetten und Streifing
Mögliche Betriebsgebiete, Rückwidmungen, Arrondierungen – siehe Plan:
- W5-8: Erweiterung des Betriebsgebietes in Streifing, bei Bedarf neues Betriebsgebiet bei der Nahwärme und in Neubau-Kreuzstetten; Gärtnerei beim Steinberg (weil der Platz im Ort zu klein wird)
- Rückwidmungen sind sinnvoll, wenn gewidmetes Bauland nicht verfügbar ist
möglicher Standort für Sport- und Freizeiteinrichtungen – Richtung Heiliger Berg:
dies wurde erst nach meiner Zurücklegung der Leitung ins ÖEK aufgenommen, abgeschwächt – ich habe mehrfach intern meine Ablehnung geäußert und werde auf jeden Fall eine Stellungnahme dazu abgeben:
auch hier ist keinesfalls sicher, dass es umgesetzt wird, die Festlegung dient nur für einen möglichen, zukünftigen Bedarf – TROTZDEM: das ÖEK „liefert den fachlichen Rahmen für künftige Änderungen des Flächenwidmungsplanes und stellt die langfristigen Ziele der Gemeinde in textlicher und grafischer Form dar“.
Es ist mir ein Anliegen, dass dieser Punkt komplett herausgenommen wird – wenn nicht von der Gemeinde, dann vom Land! Hier wird eine Bebauung im Grünlandbereich ins Auge gefasst, die nicht nötig ist, zu Bodenversiegelung und Lichtverschmutzung führt – und teuer wäre es auch: zumindest Sanitäreinrichtungen, Umkleidemöglichkeiten, Straßenbeleuchtung bei Zufahrtsstraßen… müssten errichtet werden.
Dieser Standort widerspricht dem Regionalen Raumordnungsprogramm, den Bestrebungen zur Reduktion des Bodenverbrauchs und zu einer kompakten Siedlungsentwicklung. Auch als Klimabündnis-Verantwortliche lehne ich dieses Vorhaben ab. Wurde dies vom Land so genehmigt? Siehe mein Beitrag in der Gemeindezeitung Winter 2018, dabei habe ich nicht an diesen konkreten Punkt im ÖEK-Entwurf gedacht; aber es passt 100%ig.
Aktualisierung zur Veranstaltung am 25. April: natürlich waren weniger Leute da als bei der ersten Veranstaltung; die Pläne wurden im Gemeindezentrum ausgehängt (sind auch auf dieser HP zu finden), die Präsentation war sehr sachlich und informativ. Nach dem Vortrag war noch die Möglichkeit, persönlich Fragen zu stellen – das wurde auch rege genutzt. Eine gute Abrundung der Bürgerbeteiligung beim ÖEK, die mir ein großes Anliegen war. Stellungnahmen können bis 13. Mai schriftlich am Gemeindeamt eingebracht werden.