Das Corona-Hilfspaket für Gemeinden…

…. muss klimafit und naturverträglich sein  zum Nachlesen der Beitrag in der Online-Zeitung oekonews

dazu passt die Ankündigung der Regierung vom 25. Mai, nachzulesen im Kommunal-Magazin und der aktuelle Beitrag in oekonews

ebenfalls interessant: Verzicht auf Autoabstellplätze zugunsten der Umwelt?: wir brauchen in Kreuzstetten keine erhöhte Stellplatzverordnung für Neubauten (auch wenn ich vor fünf Jahren selbst als Gemeinderätin einen solchen Antrag gestellt habe; man darf gescheiter werden!) Die Stellplatzregelung bei den Wohnbauten der Gebös in Streifing (1,5 Stellplätze/Wohneinheit) ist gut und sinnvoll; hier handelt es sich um  einen Ortsteil weitestgehend ohne Anbindung an den öffentlichen Verkehr; der  überwiegende Teil der Bewohner braucht das Auto für den Weg in die Arbeit.

Neue Studie: 20 Prozent mehr heimische Lebensmittel schaffen 46.000 Arbeitsplätze!, dazu passt mein Beitrag auf dieser HP: Fahr nicht fort…

Der wöchentliche Newsletter von oekonews.at liefert eine Fülle an interessanten Informationen im Bereich Umwelt und Energie

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Klimavolksbegehren: Eintragungswoche 23.-29. Juni

Gegen das Corona-Virus gibt es hoffentlich bald eine Impfung – gegen den Klimawandel nicht!

Die Gemeinde-Info zur Eintragungswoche: Klimavolksbegehren Verlautbarung Eintragungswoche

Über 200 Unternehmen unterstützen die Anliegen des Volksbegehrens mit einem offenen Brief an  die Bundesregierung. Gerade jetzt ist der entscheidende  Moment für eine mutige Klimapolitik und eine zukunftsfähige Wirtschaft.

Der Link zur Klimavolksbegehren-Homepage: https://klimavolksbegehren.at/

Eine bereits abgegebene Unterstützungserklärung wird als gültige Eintragung gezählt – man kann nicht nochmal unterschreiben!

Unterstützungserklärungen sind auf JEDEM Gemeindeamt oder online mit Handysignatur möglich.

dazu passt auch: Das Corona-Hilfspaket für Gemeinden…

 

 

„Protokoll“ zum Beschluss des Gemeinderates, 30. April 2020

Aufgrund der Änderungen der NÖ Gemeindeordnung vom 16. April wegen der Corona-Krise dürfen Beschlüsse auf dem Umlaufweg getroffen werden. Die Gemeinderäte wurden dazu am 22. April informiert und mussten bis 30. April ihre Entscheidungen fällen. Hier zum „Protokoll“ samt Beilagen Protokoll Umlaufbeschluss April 2020. So ganz nebenbei: lt. NÖ COVID-19-Gesetz (Änderung der Gemeindeordnung) müssen die im Umlauf getroffenen Beschlüsse sofort veröffentlicht werden; das Protokoll muss vom Gemeinderat beschlossen (§ 53 NÖ GO) und darf erst dann veröffentlicht werden (aber bei der Absoluten der SPÖ braucht man solche gesetzlichen Belanglosigkeiten ja nicht beachten; und der Opposition ist es egal oder sie hat es gar nicht bemerkt).

Einige Anmerkungen:

  • Ein Beschluss zum Rechnungsabschluss ist im Umlaufweg nicht zulässig, weil bei Voranschlag und Rechnungsabschluss die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden darf. Daher ist auch noch kein Beschluss zum Mittelfristigen Finanzplan möglich, der in der Dezembersitzung 2019 nicht angenommen wurde.
  • die Nominierung in die Verbände wurde festgelegt und die Aufgaben der Gemeinderäte und Ortsvorsteher festgelegt. Das habe ich abgespeichert, damit dauerhaft und einfach darauf zugegriffen werden kann Kundmachungen der Gemeinde etc.
  • Aktuelle  Gemeindeordnung lt. COVID-19-Gesetz § 51 (6) NÖ GO: „Gegen-, Abänderungs- und Zusatzanträge sind im Umlaufweg nicht möglich“ – lt. Protokoll Umlaufbeschluss: TO 1 – Änderungswunsch… der Bgm. stellt den Antrag, den TO-Punkt 1 mit der Änderung… zu beschließen. Entweder wurde die Nominierung bereits im Vorfeld geändert – dann passt das Protokoll nicht und gehört geändert! Oder die Vorgangsweise war unzulässig!
  • etwas verwundert bin ich über die zeitliche Abfolge:
    • am Donnerstag 16. April wurde der Beschluss im Landtag gefasst und vermutlich Freitag oder spätestens Montag an die Gemeinden weitergeleitet.
    • am 17. April wird die Information auf der Amtstafel ausgehängt, dass der Rechnungsabschluss am Gemeindeamt einzusehen ist.
    • Info der Gemeinde am 20. April auf  mein wiederholtes Ersuchen, den RA online zu stellen „Ob der RA auf der Gemeinde-Homepage erscheinen soll oder nicht, ist einzig und alleine die Entscheidung des Bürgermeisters.“ –  meine Antwort: „Zum Glück gibt es noch übergeordnete Weisungen, an die sich der Bgm. halten muss – ob ihm das passt oder nicht!“
    • am Dienstag, 21. April, muss ich am Gemeindeamt in den Rechnungsabschluss Einsicht nehmen
    • am 22. April bekomme ich das Schreiben der Landesregierung, dass der Rechnungsabschluss online einsehbar sein sollte und leite es an die Gemeinde weiter; am nächsten Tag ist der Rechnungsabschluss online.  Warum muss ich die Landesregierung sekkieren,  damit der Rechnungsabschluss online gestellt wird?
    • am 27. April habe ich die Gemeinderäte in einem Mail darauf aufmerksam gemacht, dass die Stellungnahmen der Bevölkerung zum Rechnungsabschluss vor Beschlussfassung an die Gemeinderäte weiterzuleiten sind und Änderungsanträge bei Umlaufbeschlüssen nicht zulässig sind. Dass die  Informationen zum Umlaufbeschluss bereits am 22. April an die Gemeinderäte ausgeschickt wurden – also noch während der RA (bis 1. Mai) zur Einsichtnahme für die Bevölkerung aufgelegen ist –  habe ich natürlich nicht gewusst und finde ich ungeheuerlich!  Das ist nicht „passiert“, das wurde im vollen Wissen um die Ungesetzlichkeit einer solchen Vorgangsweise gemacht (weil’s eh keiner merkt?). Die Gemeinderäte haben dazu geschwiegen?
    • dass eine Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss auf diesem Weg nicht zulässig ist, hat die Landesregierung lt. Protokoll in einem Rundschreiben erst am 30.4. klargestellt.
      lt. Tagesordnung des Umlaufbeschlusses wäre eine Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss aber ursprünglich vorgesehen gewesen – obwohl die Bevölkerung zwei Wochen das Recht auf Stellungnahmen  hat und diese an die Gemeinderäte weiterzuleiten sind –  § 83 (5)?? Auch dazu nochmals: Zum Glück gibt es übergeordnete Weisungen, an die sich der Bgm. halten muss – ob ihm das passt oder nicht! Auch bei einer absoluten Mehrheit!
  • In Niederkreuzstetten hängt der Umlaufbeschluss auch nach mehr als drei Wochen (am 30.5., auf dem Aushang steht: abgenommen am 21.5. – aber wahrscheinlich schauen die Gemeindearbeiter nur auf die Gemeinde-Anschlagtafeln) trotz Hinweis meinerseits auf der SPÖ-Tafel (und nicht auf der Gemeindetafel)! Nein, Gemeinderat und SPÖ sind nicht identisch, auch wenn es derzeit leider oft so den Anschein hat. Warum schreit da die Opposition (ÖVP und Grüne) nicht auf? Oder befinden sie sich bis zur nächsten Gemeinderatswahl im Tiefschlaf? Das Argument der Gemeindebediensteten (kein Platz auf den Gemeindeanschlagtafeln) ist leider unrichtig: man müsste nur die nicht mehr aktuellen Aushänge abnehmen, dann wäre genug Platz!