Aktualisierung, 25. April: Der NÖ Landtag hat am 16. April weitreichende Änderungen zur Corona-Pandemie beschlossen – NÖ COVID-19-Gesetz. Unter anderem wurde die NÖ Gemeindeordnung für Krisensituationen geändert – NÖ Gemeindeordnung. Teilweise sind die Änderungen mit 31.12.2020 befristet.
Was bedeutet das in dieser Zeit für Gemeinderatssitzungen? Eine Beschlussfassung ist im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz zulässig. Die im Wege eines Umlaufs oder im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Beschlüsse sind an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen, ein Sitzungsprotokoll ist zu führen.
Aktualisierung 6. Mai: Protokoll zum Beschluss des Gemeinderates, 30. April 2020 Der Beschluss des Rechnungsabschlusses ist schon überfällig – aber nach Klarstellung der Landesregierung im Umlaufweg nicht zulässig (verpflichtende Öffentlichkeit für RA und VA). Der Entwurf zum Rechnungsabschluss 2019 lag zur öffentlichen Einsichtnahme auf der Gemeinde-HP bis 1. Mai auf (auch eine Änderung im Zuge des NÖ COVID-19-Gesetzes).
13. Mai: Ich gehe davon aus, dass es zum Beschluss des Rechnungsabschlusses 2019 (und zum Beschluss des mittelfristigen Finanzplanes) demnächst eine öffentliche Gemeinderatssitzung geben wird; derzeit findet sich noch keine Einladung dazu auf der Gemeinde-HP. Ich gehe davon aus, dass in dieser Sitzung das Protokoll der GR-Sitzung im Dezember 2019 beschlossen wird; dazu habe ich im Dezember (noch als Gemeinderätin) Einwendungen vorgebracht. Über das Protokoll muss deshalb abgestimmt werden, es darf nicht einfach „durchgewunken“ werden.
5. Juni: auch die nächste Beschlussfassung des Gemeinderates findet als Umlaufbeschluss statt
Den Voranschlag (ohne den mittelfristigen Finanzplan) können Sie seit 6.4. auf meiner Homepage einsehen beschlossener Voranschlag 2020