Kanalgebühren: Rücklagenbildung nötig

Die Einnahmenüberschüsse bei den Kanalgebühren fließen seit Jahren ins allgemeine Budget (so wie in vielen Gemeinden!), beim  Rechnungsabschluss 2019 habe ich das kritisiert: Abwasserbeseitigung: Umbuchung, damit der Ansatz ausgeglichen ist: das bedeutet, der Betrag von 106.000 € fettet das Budget auf, anstatt damit Rücklagen für die Instandhaltung der Kanalisation zu bilden!“ 

Diese Problematik spricht auch der kdz-Newsletter Juni 2020 an und empfiehlt einen Gebührencheck. Wichtig wäre mir (und das fordere ich schon seit Jahren):

  • Bildung von (zweckgebundenen) Rücklagen für die Sanierung des Kanalnetzes, die mit Sicherheit in Zukunft bevorsteht und hohe Kosten verursachen wird.
  • In der letzten GR-Periode war die Kostenanpassung der Müllgebühren eine Schwergeburt. Die Kanalbenützungsgebühr wurde seit 2008 nicht erhöht, eine Inflationsanpassung würde die Erhöhung von 2,20 € auf 2,59 € erforderlich machen. Zuerst Rücklagenbildung – dann Kostenanpassung! Der Überschuss soll nicht weiterhin ins allgemeine Budget fließen.

 

 

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