Dieses Anliegen habe ich in der Vergangenheit oftmals vorgebracht: so wie in Ulrichskirchen am Ortsbeginn für das ganze Ortsgebiet angezeigt, mit Ausnahme der Landesstraßen (dort ist es nicht sinnvoll und nicht möglich). Damit ersparen sich die Gemeindebürger einen „Schilderwald“ (30er Zone Beginn/30er Zone Ende); ich wüsste keine Gemeindestraße in unseren Katastralgemeinden, wo es angebracht wäre, mit 50 oder mehr km/h durchzubrausen. Warum das nicht schon längst umgesetzt wurde, verstehe ich nicht. Das Erlassen einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Gemeindestraßen liegt im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, Behörde ist der Bürgermeister; eine Verkehrsverhandlung ist natürlich trotzdem zweckmäßig. In Wien wird diese verkehrsberuhigende Maßnahme schon lang diskutiert, der Leitfaden für Gemeinden in NÖ.
Aus meinem Beitrag in der Gemeindezeitung, Klimabündnis Sommer 2018: „Der ebenfalls anwesende Bürgermeister Ernst Bauer, Gemeinde Ulrichskirchen, hat sich sehr positiv zur 30er-Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Gemeindestraßen seiner Gemeinde geäußert – dies sollte endlich auch in Kreuzstetten umgesetzt werden.“ Bürgermeister Bauer steht den Gemeindeverantwortlichen sicher für Auskünfte zur genauen Vorgangsweise in Ulrichskirchen zur Verfügung.
Für die Landesstraßen empfehle ich Radarkontrollen (Kommunal Radarüberwachung Mai 2019 Kommunal Radarkontrolle Dez 2018)!