In der NÖN war am 9.9.2020 ein Bericht zur Novelle des ROG zu lesen; hier die geplanten Änderungen. Die Novelle ist bis 25.9. zur Bürgerbegutachtung aufgelegen.
Meine Stellungnahme zur Novelle des ROG hier; Raumordnung ist ein wichtiges, zentrales Thema – 2016 hat die damalige Salzburger LH-Stv. Astrid Rössler (jetzt für die Grünen im NR) sehr intensiv zum ROG in Salzburg gearbeitet; der Kontakt und Ihre umfangreichen Informationen waren für meine Arbeit am Örtl. Entwicklungskonzept hilfreich.
In meinem Beitrag im Juli 2020 habe ich geschrieben: „Das Land NÖ hat mit der Regionalen Raumordnung einen guten, wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Der große Schritt zu einem neuen NÖ Raumordnungsgesetz fehlt leider noch.“ Schön, dass dieser Schritt jetzt erfolgt.
Zur geplanten neuen Widmungskategorie für großvolumige Wohnbauten erinnere ich mich an das Gespräch mit unserem Raumplaner Reinhard Hrdliczka bei der Arbeit zum ÖEK. Mein Gedanke damals: über den ganzen Ort die Einschränkung von erlaubten Wohneinheiten pro Baugrund (max. 2 oder 3); es braucht einen Gemeinderatsbeschluss, um einzelne Grundstücke für großvolumige Wohnbauten freizugeben (so wie bei der Freigabe von Aufschließungszonen). R. Hrdliczka: „Das ist nicht möglich…“ – damit war das Thema nach zwei Minuten vom Tisch.
Es freut mich, dass ich diesen Gedanken jetzt bei der ROG-Änderung wiederfinde: die Gemeinden wissen um den Bedarf und die passenden Grundstücke für großvolumige Bauten, das Land hat ein wachsames Auge auf die Nachhaltigkeit der Gemeinde-Entscheidung.