Mittlerweile haben vermutlich alle Gemeindebürger das Schreiben der Gemeinde zum Regenwasserkanal und den anderen Kanalgebühren erhalten. Ich habe nach einem Gespräch mit dem Land Aufsichtsbeschwerde erhoben, nachdem ich von der Gemeinde keine Auskünfte bekomme. Das Schreiben der Gemeinde werde ich ignorieren, ich unterschreibe nicht etwas, das vielleicht nicht stimmt (ich messe mein Haus nicht nach!, …die Gemeinde ist verpflichtet….: dazu hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage gewusst, zur Rückführung der Gebührenüberschüsse in den Abwasserhaushalt existiert eine gesetzliche Verpflichtung!). Aktualisierung 17.5.23: die Aufsichtsbehörde antwortet, leider für mich nicht zufriedenstellend; meine Antwort an die Aufsichtsbehörde, auch an die Gemeinde und alle Gemeinderäte (nachdem der Sachbearbeiter meint, dass der Gemeinderat meine Fragen beantworten müsse).
Es hat in den letzten Jahren hunderttausende Euro an Gebührenüberschüssen bei der Abwasserbeseitigung gegeben. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Überschüsse in den Gebührenhaushalt rückzuführen bzw. für zukünftige Instandhaltungen zweckgebundene Rücklagen zu bilden. Näheres in meinem Beitrag Abwasserbeseitigung: Geld hat kein Mascherl?, ich bin auf die Antwort des Landes neugierig, GR Freudhofmaier hat in der Frühlings-Gemeindezeitung 2023 auf die fehlenden Rücklagen verwiesen.
Der RH stellt die Pflicht der Gemeinde zur Rückführung der Gebührenüberschüsse klar: Tätigkeitsbericht Rechnungshof Gebühren Gemeinden 2014, Auszüge daraus: „Für die Beurteilung der Frage nach dem Bestehen eines inneren Zusammenhangs ist ein Gesamtbetrachtungs– und Ausgleichszeitraum von bis zu zehn Jahren heranzuziehen… Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, angesparte Mittel im Wege einer inneren Anleihe für andere Zwecke zu verwenden. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass diese wieder zurückfließen und letztendlich im inneren Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung ausgegeben werden…. Der RH verweist darauf, dass die Verwendung der Überschüsse jedenfalls nachvollziehbar dokumentiert sein muss… Bei Verletzung dieser Rahmenbedingungen entspricht die Einhebung von über der Kostendeckung liegenden Gebühren einer Steuer ohne Rechtsgrundlage und ist somit rechtswidrig.“
Aufgrund anstehender Sanierungen mit Investitionskosten von 3,4 Mio. Euro hat die Marktgemeinde Bad Pirawarth mit 1.1.2023 die Kanalgebühren deutlich erhöht – Kanalabgabenordnung_2023 Bad Pirawarth Bevor man in Kreuzstetten über eine Gebührenerhöhung nachdenkt, müssen die Gebührenüberschüsse als zweckgewidmete finanzielle Rücklage für zukünftige Sanierungen zur Verfügung stehen! Die ausstehenden Gebühren (2022: 50.000 € ausständig, gezahlt wurden 2022 350.000 €) und zu geringe Gebührenzahlungen (z.B. durch Vergrößerung der an den Kanal angeschlossenen Flächen durch Erweiterung, Dachgeschoß- oder Kellerausbau…) sind von der Gemeinde einzufordern (auf die Notwendigkeit der Einbringung schon länger bestehender Abgabenrückstände wurde in der Gebarungsprüfung 2021 hingewiesen). Die große Mehrheit der Gemeindebürger, die pünktlich und korrekt ihre Abgaben zahlen, soll nicht durch höhere Gebühren bestraft werden.