Bescheidbeschwerden vom LVwG zurückgewiesen; Aktualisierung: Wiedereinsetzungsantrag

Meine beiden Bescheidbeschwerden vom 15. Dezember und vom 8. Jänner 2026 wurden vom NÖ LVwG zurückgewiesen:

Die Begründung bei beiden Beschlüssen: „Gegen den im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erlassenen Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Kreuzstetten hätte somit Berufung an den Gemeindevorstand erhoben werden müssen (siehe § 60 der NÖ Gemeindeordnung 1973). Die unmittelbar an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gerichtete Beschwerde war daher mangels Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges als unzulässig zurückzuweisen“ und „Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen; allerdings kann eine solche Rechtsmittelbelehrung einen Wiedereinsetzungsgrund gemäß § 71 AVG darstellen (vgl. zu alldem etwa VwGH 22.12.2004, 2004/08/0034)“ und der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben; bei beiden Anwaltspflicht und 340 Euro Gebühr.

Ich habe also einen Wiedereinsetzungsantrag am 16. Februar 2026 eingebracht und zeitgleich Berufung beim Gemeindevorstand: Berufung an den Gemeindevorstand zum Bescheid vom 9.12.2025, Berufung an den Gemeindevorstand zum Bescheid vom 5.1.2026 (in der Kopfzeile steht irrtümlich ein falsches Datum, im Text selbst korrekt).

Reaktion oder Bestätigung habe ich von der Gemeinde (wie aktuell leider üblich) bisher keine bekommen.

 

Antrag gemäß IFG zum Stromliefervertrag mit der EVN

Aus meinen wichtigen Themen für 2025 hat sich ein Thema bis ins Jahr 2026 gezogen: In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht?

Am 10. Februar 2026 habe ich dazu einen Antrag gemäß IFG an den Bürgermeister gestellt, am 12. Februar 2026 ein Schreiben an die Gemeindevorstände per Mail geschickt und um zeitnahe Antworten ersucht.

Beilage bei beiden Schreiben war der auszugsweise Stromanbieter-Check 2026 von GLOBAL2000.

 

Schreiben an die Aufsichtsbehörde, Antwort am 17.2.2026 erhalten

Auf mein Schreiben vom 4. August 2025 habe ich keine Information erhalten, daher mein neuerliches Schreiben an die Aufsichtsbehörde.

Die Antwort der Aufsichtbehörde: Antwort 17.2.2026 markiert

Die Beilagen meines Schreibens vom 2.2.2026:

Kürbisproduktions- und Vermarktungsgemeinschaft eGen

Das Grundstück der Anlage steht in Niederkreuzstetten, es wurde in der GR-Sitzung vom 23.09.2025, TOP 16 an die Genossenschaft verkauft, der Firmensitz ist aber lt. https://www.firmenabc.at/ in Mistelbach, es fließen also auch die Kommunalsteuer-Einnahmen an die Stadt Mistelbach!?

Antwort 4.2.26: „Da wir als Genossenschaft derzeit keine Mitarbeiter beschäftigen, fallen auch keine Kommunalsteuern an. Der Firmensitz wurde bereits auf Niederkreuzstetten geändert, ist wahrscheinlich in dem Verzeichnis noch nicht aktuell.“

 

Auskunftsbegehren an die BH Mistelbach, 14. Jänner 2026, Antwort der BH

Nachdem ich zu den Karpfenzuchtteichen vom Bürgermeister keine Auskunft erhalte, habe ich ein Auskunftsbegehren an die BH Mistelbach gerichtet.  BH Antwort, 13.2.2026: „Weiters wird mitgeteilt, dass die fristgerechte Bauvollendung im Dezember 2025 der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach unter Anschluss entsprechender Kollaudierungsunterlagen angezeigt wurde.“

Die BH schafft es, in wenigen Wochen eine Antwort zu geben, die Gemeinde nicht? Kann bitte jemand schauen, ob die Karpfenzuchtteiche wirklich fertiggestellt wurden!? Vom Zug aus hatte ich diesen Eindruck nicht, ich kann mich aber täuschen. Wie wurde der Strom verlegt?

 

Energiebericht 2024/25

Der Energiebericht für 2024/25 (Oktober 2024 bis September 2025) liegt auf 2025 Jahresbericht Energiehaushalt Kreuzstetten:

2024/25 war ein verhältnismäßig kalter Winter, dies macht sich auch im Anstieg der Heizenergie bemerkbar (die Daten unter Berücksichtigung der Heizgradtage liegen leider noch nicht vor); auch der Winter 2025/26 wird nach aktueller Wetterlage ein kalter sein, auch 2025/26 ist daher vermutlich ein Anstieg der Heizenergie zu erwarten.

Besonders erfreulich ist der Rückgang des Energieverbrauchs für die Straßenbeleuchtung durch die Umstellung auf LED (Vergleich zum Energiebericht 2023 117.438,41 kWh/22,5%, 2025 47.447,58 kWh/9,6%).

Gesamter Energieverbrauch 2024/25 494.826,64 kWh, im Vergleich die Daten von 2016/17 631.084,71 kWh (Reduktion um über 20 %, trotz Erweiterung Gemeindeamt, Volksschule und Kindergarten in den vergangenen Jahren). Verwundert bin ich über den Anstieg des Heiz- und Stromverbrauchs im Gemeindeamt trotz Änderung bei den Öffnungszeiten im Juni 2024 (Gemeindeamt ist freitags geschlossen).

Wie schon zum Energiebericht 2023 geschrieben: auf die Errichtung von PV-Anlagen auf den Gemeindedächern  verzichtet die Gemeindeführung bisher, dafür wurde in der GR-Sitzung Dezember 2024 der Stromliefervertrag mit der EVN abgeschlossen: das Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gern, den Strom aus unseren Windrädern nicht. Vermutlich läuft der Stromvertrag mit der EVN automatisch weiter, 2025 wurde dazu im Gemeinderat kein Beschluss gefasst (bevor der Vertrag mit Oekostrom im März 2016 im Gemeinderat beschlossen wurde, musste der Vertrag mit der EVN fristgerecht gekündigt werden).

Zweite Bescheidbeschwerde am 8. Jänner 2026 erhoben

Ich habe am 8.1.2026 Bescheidbeschwerde zu den Bauaktivitäten der Gärtnerei Böhm erhoben. Diese wurde lt. Info der Gemeinde am 12. Jänner an das LVwG NÖ weitergeleitet.

Die Beilagen:
Dritter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Bescheid zum dritten Antrag IFG, 5.1.2026
Wasserrechtlicher Bescheid der BH 2014
Bild von der geplanten Stromleitung GR-Sitzung 23.9.2025, TOP 6

Zu den Karpfenzuchtteichen:

Auch hier passend: Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse
vielleicht in meinem Fall passender: statt Kurz-Schluss Kiesel-Stein

Wichtige Themen für 2026

Die wichtigen Themen für 2025 habe ich intensiv bearbeitet. Für 2026 stehen an:

 

Voranschlag 2026, Aktualisierung

Aktualisierung, 22.1.2026: nach vielen Mails habe ich die Antwort der Gemeinde erhalten: „das war mein Fehler und ein Irrläufer“, der VA 2026 lt. aktueller Gemeinde-HP VA 2026 Auflage 19.1.2026 wurde in der GR-Sitzung vom 11.12.2025, TOP 4 mehrheitlich beschlossen (H. Ullmann und R. Kraft stimmten dagegen). Den VA 2026 „Irrläufer“, 15.12.2025 lasse ich trotzdem auf meiner HP. Meine Stellungnahme zum Entwurf VA 2026 habe ich am 26. November an die Gemeinde gemailt, am 11. Dezember habe ich um 12:45 Uhr die Antwort des Bürgermeisters erhalten. Der NÖN-Artikel: VA Kreuzstetten

Meine Vermutung: die vom Bgm. angekündigten Änderungen in seiner Antwort auf meine Stellungnahme zum Entwurf (1 + 7) haben es nicht rechtzeitig in die GR-Sitzung geschafft und wurden deshalb nicht beschlossen:  im Vorbericht fehlt das Haushaltspotential 2026 (Seite 3) und die Darlehenshöhe HWS ist nicht korrekt (Seite 220).

  • wie im VA 2025 beträgt das Haushaltspotential 0 € (Seite 177); damit sich diese Null überhaupt ausgeht, müssen Rücklagen von 65.000 € aufgelöst werden. Ohne Fremdmittel oder Bedarfszuweisungen des Landes können neue Projekte also nicht umgesetzt werden
  • Nettoergebnis (Seite 4): minus 30.000 €
  • Abgabenertragsanteile: 1.806.000 €, minus NÖKAS-Umlage 550.000, minus Sozialhilfeumlage 315.000 etc. Kaum Erhöhung, aber stark gestiegene Gemeindebeiträge an das Land. Die Klage vieler Gemeinden, dass sie zu wenig Geld für ihre Aufgaben haben, ist nachvollziehbar.
  • Veräußerung des Grundstücks der Kürbiskernanlage 65.000 € (Seite 155, GR-Protokoll 23.09.2025, TOP 16); 2024 Veräußerung des Gemeinde-Anteils an der Nahwärme (Einnahmen von 15.000 €), welcher Verkauf wird in Zukunft das Gemeindebudget verbessern?
  • Abwasserbeseitigung: Investitionen von 75.000 €, warum wird die Rücklage aufgelöst, wenn es trotz Investitionen einen positiven Saldo (5) von 50.500 € (Seite 158) gibt?
  • in der GR-Sitzung vom 11.12. beschlossen: Kreditaufnahme für den Hochwasserschutz 340.400 € (wie beim REAB 2024 sind die „verschwundenen“ Einnahmen auch im VA 2026 beim Straßenbau sichtbar (Seite 183): https://kreuzstettenaktuell.com/finanzdaten/verbuchung-der-einnahmen-aus-dem-grundstuecksverkauf-2018-im-strassenbau)
  • geplante Investitionen (Seite 180ff): Feuerwehrauto Gesamtkosten 574.500 €; Freibad-Sanierung 70.200 € (Bedarfszuweisung vom Land NÖ und Kapitaltransfers vom Bund); Straßenbau 120.000 € (Bedarfszuweisung 100.000 €)
  • Geld für die Windräder gibt es erst nach Fertigstellung des Repowerings (etwa 2028 – 2030), aktuell sind von der WKS noch einige Fragen vorab zu klären
  • Schuldenstand (Seite 219-221) per 31.12.2025 4.582.000 €, Zugang 433.600 € (340.400 € Hochwasserschutz, zweites Darlehen Kanalbau „Siedlungserweiterung Am Teichfeld“ 93.200,00), Tilgung Darlehen zum Kindergartenausbau 686.200 €, div. sonstige jährliche Tilgungen, Schuldenstand per 31.12.2026 3.846.300 €
  • Rücklagenstand per 31.12.2026 (Seite 215) 173.954,90 € (gleicher Betrag wie am 1.1.2026, trotz Entnahme von 24.300,00 € für das FF-Auto (Seite 181).
  • der mittelfristige Finanzplan (ab Seite 241) ist bis 2030 durchgehend negativ!
  • zukünftig wird es keinen Jahresrückblick des Bürgermeisters mehr geben (auf meine Frage, wie der Bgm. gemäß § 38 NÖ GO die Bevölkerung über die Tätigkeiten der Gemeinde informieren wird, die Antwort der Gemeinde: durch die Berichte vom Bürgermeister in der Gemeindezeitung wird die Bevölkerung über die Tätigkeiten der Gemeinde regelmäßig informiert)

Bescheidbeschwerde am 15. Dezember erhoben

Am 15.12.2025 habe ich Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht NÖ erhoben. Da ich mittlerweile darin schon Übung habe, war die Frist von vier Wochen (von Weihnachten bis 4. Jänner ist das Gemeindeamt geschlossen) problemlos einzuhalten. Laut Schreiben des Bgm. ist meine Bescheidbeschwerde unterwegs zum LVwG.

Die Beilagen in meiner Bescheidbeschwerde:

Um auch ein bisschen Humor in die (sonst unlustige) Sache zu bringen:

Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse Mitglieder-Briefing (also nicht auf der Tagespresse-HP zu finden, Geschenk-Abo nur für Mitglieder/Abonnentinnen!)

https://www.derstandard.at/story/3000000298894/aussenministerium-schuetzte-waldheim-personalakt-mit-buerokratischem-trick; ich bin also nicht die Einzige, deren Anträge gemäß IFG unerwünscht sind

Ich schließe mit einem Zitat aus dem Buch „Die Schattenrepublik“ von Peter Hochegger: Die Schattenrepublik besteht aus einfachen Menschen, die in mächtigen Positionen sitzen und zu schwach sind, zu den Gelegenheiten, die sich ihnen bieten, Nein zu sagen. (die Dunkelkammer #234, Hocheggers „Schattenrepubik“ #3, ganz am Schluss)