Berufungen vom Gemeindevorstand abgelehnt

Meine Berufungen zu meinen Anträgen gemäß IFG wurden vom Gemeindevorstand abgelehnt: Berufung zur Stellungnahme an die StA abgelehnt, Berufung zu den Karpfenzuchtteichen abgelehnt

Es freut mich, dass die Berufungen so schnell bearbeitet wurden, somit kann ich nun zum zweiten Mal Bescheidbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht (siehe erste und zweite Beschwerde) erheben – auch wenn bei beiden Schriftstücken das Wort „Bescheid“ fehlt! Ich habe darauf die Gemeindevorstände und -bedienste per Mail hingewiesen und um Berichtigung ersucht.

Zu den seltsamen Begründungen des Gemeindevorstandes:

1. Zu meinem Antrag auf Information zur Stellungnahme der Gemeinde an die Staatsanwaltschaft:

Welche Geschäftsgeheimnisse? Kein allgemeines Interesse? Die absurd hohen Kosten der Stellungnahme (~ 18.500 €) hat die Gemeinde (= die Gemeindebürger*innen) zu tragen; ebenso wie die „verschwundenen“ Einnahmen (413.000 €) des Grundstückverkaufs in Streifing 2019, wo ich am 8.1.2025 über meinen Anwalt eine Sachverhaltsdarstellung bei der StA Korneuburg eingebracht habe.

2. Zu meinem Antrag auf Information zu den Karpfenzuchtteichen der Fa. Böhm:

mangelnde Verfügbarkeit? Es gibt keine Baubewilligung (oder ist sie in der „Rundablage“ gelandet)? Die Auskunft der BH war informativer, auf einige Fragen an die Gemeinde hätte ich trotzdem gerne eine Antwort.

 

Bericht von der GR-Sitzung am 26. März 2026

Die Tagesordnung:

TOP 1: keine schriftl. Einwendungen, daher automatisch genehmigt

TOP 2: zur Kreditrückzahlung beim KIGA wird es demnächst einen Nachtrags-VA geben; Aufteilung der Kosten für die Siedlungserweiterung: in der nächsten GR-Sitzung wird jemand vom Team Kernstock Ziviltechniker die Aufteilung erkären

TOP 3: siehe Auflage Entwurf REAB 2025, ÖVP dagegen

TOP 4 + 5: Gerhard Kaller wird für seine langjährige Arbeit gedankt, neuer Ortsvorsteher ab 1. April ist Emil Schmid (Schmied/Schmidt??)

TOP 6: die Brücke gibt es schon jahrzehntelang, einen Vertrag hat es dazu noch nicht gegeben

TOP 7: Der Musikschulverband wächst um Laa und Großharras (siehe NÖN-Artikel)

TOP 8: Es haben sich jetzt doch einige Interessenten für die Freibad-Pacht gemeldet; vergeben wurde die Pacht an einen Tauchlehrer aus Deutsch-Wagram (hat Rettungsschwimmer-Prüfung, ist Bädertechniker, private Tauchschule), Start Freibad erst am 22.5., siehe Info auf der Gemeinde-HP

TOP 9: Gemeindetraktor: größerer Schaden, ist vollkaskoversichert; wird als Totalschaden abgerechnet
9.1. Beschluss zum Kauf eines neuen Traktors (von Fa. Steiner, ~ 100.000 €)
9.2. Leasingvertrag mit dem Bestbietenden (es konnte noch kein Angebot eingeholt werden, weil noch nicht klar ist, was die Gemeinde von der Versicherung erhält, alter Traktor Massey Ferguson, siehe Entwurf REAB Seite 251)

Auflage Entwurf REAB 2025

Bis ich den in der GR-Sitzung am 26.3. beschlossenen REAB vorliegen habe, lasse ich diesen Beitrag unverändert.

27.3. am Nachmittag: ich habe einen durchnässten Brief der Gemeinde vor dem Briefkasten gefunden, öffnen werde ich ihn erst, wenn er trocken ist; getrocknet, geöffnet und lesbar. Antwort zum REAB 2025 

Meine Antwort zu meiner Stellungnahme REAB 2025 habe ich am 29.3. per Mail an Bgm., Gemeinderäte und die Kassenverwalterin der Gemeinde geschickt.

REAB 2025 Entwurf

Meine Stellungnahme vom 22. März: Stellungnahme Entwurf REAB 2025

Am 24. März habe ich Details zum Abwasserhaushalt an die Gemeindebedienstete, den Bürgermeister und die Gemeinderäte geschickt Abwasser lt. REAB 2025

Passend zur Siedlungserweiterung mein Beitrag zu den absurden Anwaltskosten bei der SiedlungAufstellung RA-Kosten Teichfeld

Eine kurze Zusammenfassung des REAB neben den Inhalten meiner Stellungnahme:

Haushaltspotential 1.575 € (Vorbericht, Seite 3)

Nettoergebnis (Seite 4) minus 156.794 €

Abgabenertragsanteile: 1.729.694 € (davon wurde vom Land einbehalten: NÖKAS-Umlage 506.128 €, Sozialhilfe-Umlage 281.579 €)

Schuldenstand (Seite 7): 4.676.118 € (also knapp 2.500 € pro Kopf, für eine vierköpfige Familie ca. 10.000 €)

Zahlungsmittelreserve: 238.980,75 € (Seite 229): gebundene Rücklage Kanal 31.12.2025 65.020,03 € neu als finanzielle Rücklage ausgewiesen, lt. VA 2026 soll sie aufgelöst werden!?

Leasingverpflichtungen: 33.531 €

FF-Auto erst 2027 lt. Investitionen

Kassenkredit für den HWS Zinsen 12.908,12 € (Seite 184)

 

Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag mit der Nahwärme

Am 9. März 2026 habe ich bei der Gemeinde den Antrag zum Baurechtsvertrag mit der Fa. EQUANS (= unsere Nahwärme) gestellt.

Viele Häuser haben ihre Heizung auf Nahwärme umgestellt, die Gemeindegebäude (mit Schule und Kiga) werden von der Nahwärme versorgt; der Inhalt des Baurechtsvertrags ist deshalb hoffentlich für viele Gemeindeangehörige interessant.

 

zu den vergangenen Turbulenzen rund um die Nahwärme: https://kreuzstettenaktuell.com/2020/01/03/zehn-jahre-nahwaerme-kreuzstetten-ein-rueckblick/ – mittlerweile: 15 Jahre Nahwärme

nachträgliche Verhandlung Abfallsammelzentrum

Am 19. März fand im Gemeindeamt eine nachträgliche wasser- und abfallrechtliche Verhandlung zum Abfallsammelzentrum in Oberkreuzstetten statt: nachträgliche Verhandlung Abfallsammelzentrum OK 19.3.2026

Anwesend waren außer Bgm. Ullmann, Vizebgm. Seidl-Koch und Bauhofleiter Gröger leider niemand von der Gemeindebevölkerung außer mir, ist es der Bevölkerung egal?

Das Abfallsammelzentrum gibt es schon jahrzehntelang; eine abfallrechtliche Genehmigung und wasserrechtliche Bewilligung hat es in der Vergangenheit anscheinend nicht gegeben, Verschärfungen gibt es aktuell in vielen Belangen (befestigter Untergrund, Wasserentsorgung etc.). Eine Auslagerung an GAUM ist (und war schon lange) sinnvoll, siehe der Bericht in der NÖN vom Dezember 2025 zum Grundsatzbeschluss im Gemeinderat.

Bescheidbeschwerden vom LVwG zurückgewiesen; Aktualisierung: Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben

Meine beiden Bescheidbeschwerden vom 15. Dezember und vom 8. Jänner 2026 wurden vom NÖ LVwG zurückgewiesen:

Die Begründung bei beiden Beschlüssen: „Gegen den im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erlassenen Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Kreuzstetten hätte somit Berufung an den Gemeindevorstand erhoben werden müssen (siehe § 60 der NÖ Gemeindeordnung 1973). Die unmittelbar an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gerichtete Beschwerde war daher mangels Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges als unzulässig zurückzuweisen“ und „Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen; allerdings kann eine solche Rechtsmittelbelehrung einen Wiedereinsetzungsgrund gemäß § 71 AVG darstellen (vgl. zu alldem etwa VwGH 22.12.2004, 2004/08/0034)“ und der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben; bei beiden Anwaltspflicht und 340 Euro Gebühr.

Ich habe also einen Wiedereinsetzungsantrag am 16. Februar 2026 eingebracht und zeitgleich Berufung beim Gemeindevorstand: Berufung an den Gemeindevorstand zum Bescheid vom 9.12.2025, Berufung an den Gemeindevorstand zum Bescheid vom 5.1.2026 (in der Kopfzeile steht irrtümlich ein falsches Datum, im Text selbst korrekt).

Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben 4.3.26

Zweiter Wiedereinsetzungsantrag (Bauvorhaben Gärtnerei Böhm) stattgegeben 4.3.26

 

Antrag gemäß IFG zum Stromliefervertrag mit der EVN; Aktualisierung: von der Gemeinde abgelehnt, Antrag auf Bescheiderlassung gestellt

4.3.2026 Antrag gemäß IFG abgelehnt; Antwort auf die Ablehnung des Bgm. 11.3.2026. Reaktion des Bgm.  habe ich keine bekommen; daher warte ich auf einen Bescheid (Sollte ich die angeforderten Unterlagen nicht bis spätestens 18. März 2026 erhalten, beantrage ich eine Bescheiderlassung) gegen den ich berufen kann.

Aus meinen wichtigen Themen für 2025 hat sich ein Thema bis ins Jahr 2026 gezogen: In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht?

Am 10. Februar 2026 habe ich dazu einen Antrag gemäß IFG an den Bürgermeister gestellt, am 12. Februar 2026 ein Schreiben an die Gemeindevorstände per Mail geschickt und um zeitnahe Antworten ersucht.

Beilage bei beiden Schreiben war der auszugsweise Stromanbieter-Check 2026 von GLOBAL2000.

 

Schreiben an die Aufsichtsbehörde, Antwort am 17.2.2026 erhalten

Auf mein Schreiben vom 4. August 2025 habe ich keine Information erhalten, daher mein neuerliches Schreiben an die Aufsichtsbehörde.

Die Antwort der Aufsichtbehörde: Antwort 17.2.2026 markiert, Stellungnahme des Bürgermeisters an die Aufsichtsbehörde 17.2.2026

Es ist also nicht die Aufgabe der Gemeindeaufsicht, einzelne Rechnungen von Rechtsanwälten auf die Angemessenheit ihrer Höhe hin zu kontrollieren. Das heißt nach meinem Verständnis, absurde Rechnungen von ca. 300.000 € sind ok? Zahlt ja eh nur die Gemeinde (= die Bürger)? Muss ich da klagen? Der Bgm. hat eh schon „gestanden“, dass er nicht gemäß Gemeindeordnung gehandelt hat:

 

Die Beilagen meines Schreibens vom 2.2.2026:

Kürbisproduktions- und Vermarktungsgemeinschaft eGen

Das Grundstück der Anlage steht in Niederkreuzstetten, es wurde in der GR-Sitzung vom 23.09.2025, TOP 16 an die Genossenschaft verkauft, der Firmensitz ist aber lt. https://www.firmenabc.at/ in Mistelbach, es fließen also auch die Kommunalsteuer-Einnahmen an die Stadt Mistelbach!?

Antwort 4.2.26: „Da wir als Genossenschaft derzeit keine Mitarbeiter beschäftigen, fallen auch keine Kommunalsteuern an. Der Firmensitz wurde bereits auf Niederkreuzstetten geändert, ist wahrscheinlich in dem Verzeichnis noch nicht aktuell.“

 

Auskunftsbegehren an die BH Mistelbach, 14. Jänner 2026, Antwort der BH

Nachdem ich zu den Karpfenzuchtteichen vom Bürgermeister keine Auskunft erhalte, habe ich ein Auskunftsbegehren an die BH Mistelbach gerichtet.  BH Antwort, 13.2.2026: „Weiters wird mitgeteilt, dass die fristgerechte Bauvollendung im Dezember 2025 der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach unter Anschluss entsprechender Kollaudierungsunterlagen angezeigt wurde.“

Die BH schafft es, in wenigen Wochen eine Antwort zu geben, die Gemeinde nicht? Kann bitte jemand schauen, ob die Karpfenzuchtteiche wirklich fertiggestellt wurden!? Vom Zug aus hatte ich diesen Eindruck nicht, ich kann mich aber täuschen. Wie wurde der Strom verlegt?