Gemeindefinanzen – wo ist das Schwarze Loch in Kreuzstetten? II

Vor zwei Jahren habe ich diesen Beitrag geschrieben: Wo ist das Schwarze Loch in Kreuzstetten? Aus der Physik kennen wir Schwarze Löcher im Kosmos, die Sonnen verschlingen. Gibt es in unserer Gemeinde seit 2018 ein Schwarzes Loch, das große Summen unserer Gemeindeeinnahmen verschlingt? Nun eine Fortsetzung:

„verschwundene“ Einnahmen:

  • die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 von 413.000 €, die nicht wie geplant für den Hochwasserschutz ausgegeben wurden: Flugblatt SPÖ 2023, Verbuchung der Grundstückseinnahmen im REAB 2025;  in der GR-Sitzung vom 11.12.2025 wurde dafür einstimmig ein Darlehen in der Höhe von 340.000 € aufgenommen.
  • Einnahmen zur Aufschließung der neuen Siedlung Am Teichfeld für Infrastrukturkosten von 160.000 €, gezahlt von den Eigentümern des  Grundstücks
    • Team Kernstock lt. Beschluss im GR vom 4.4.2023, 52.000 €, ok
    • Raumplanung:  38.000 € lt. Auskunft Altbgm. Viktorik (zahlt die Gärtnerei Böhm auch einen Anteil der Kosten der Raumplanung für die Umwidmung?)
    • Bausachverständiger 1000 €, ok
    • Rechtsberatung 69.000 €: bei angenommenen 450 €/Stunde sind das etwa 150 Stunden = ein Monat Arbeitszeit! Wofür ist eine anwaltliche Rechtsberatung erforderlich? Wäre dafür nicht der Gemeindebund (der damit Erfahrung und kundige Berater hat) die kostengünstigere Kontaktstelle? Für die Aufschließung wurde 2024 ein Darlehen von 400.000 € aufgenommen, der Betrag wurde irreführend zur Gänze dem Kanalbau zugeordnet

Fortsetzung folgt!

IFG-Antrag an das Land NÖ, 2.6.2026

Am 2. Juni 2026 habe ich einen Antrag an die Gemeindeaufsicht gestellt: Antrag gemäß IFG, 2. Juni 2026
die Beilagen: Guthaben VS-Umbau 2024
Aufsichtsbehörde 4.8.25
Aufsichtsbehörde Antwort 5.8.25
Beschluss VS Sanierung Jänner 2018

Vorab: das Land hat schnell und ausführlich geantwortet! Ich veröffentliche hier nur Auszüge, weil die vollständige Korrespondenz vermutlich nicht interessant ist.

  1. erste Antwort Land NÖ, 3.6.

    erste Antwort;  4. Juni 2026 – Fronleichnam, Feiertag!

  2. 17.6. NÖ Landesregierung, Abt. Gemeinden

    es war nicht meine Aufsichtsbeschwerde, die zur Sperre der Bedarfszuweisung geführt hat (wie vom Bgm. in der Gemeindezeitung behauptet), sondern die verspätete Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.4.2023!

  3. meine Anfrage zur Förderung beim VS-Umbau wurde an die Abteilung Schulen weitergeleitet. Aus meinem Mail vom 12.7.2026 an die Sachbearbeiterin: „ich danke herzlich für die Info! Ihre Auskunft, dass die Förderung erst nach Vorfinanzierung durch die Gemeinde zur Auszahlung gelangt, ist für mich nachvollziehbar. Die Zuordnung der Rechnungen aus 2018 und 2019 kann und werde ich nicht überprüfen (damals galt noch die alte VRV), da vertraue ich der Prüfung durch das Land. Definitiv nicht korrekt ist die Aufhebung des GR-Beschlusses (siehe Anhänge): der GR-Beschluss zum VS-Umbau mit PV-Anlage war vom 30. Jänner 2018, TOP 3, in der GR-Sitzung vom 23.6.2026 wurde der Beschluss vom 18.9.2018 aufgehoben. Dies habe ich bereits in meiner Antwort zu IVW3-BE-3162801/022-2025 ausgeführt und kritisiert.“

Bericht von der GR-Sitzung am 23.6.2026

die öff. Sitzung war kurz, um 19:40 Uhr war der öff. Teil vorbei. Danach gab es einen nicht-öffentl. TO-Punkt, der nicht auf der Einladungskurrende angeführt ist. Mein Antrag gemäß IFG zum Rechnungsabschluss wurde behandelt und vom GR abgelehnt.

TOP 1: keine schriftl. Einwendungen beim Sitzungsprotokoll, daher automatisch genehmigt Protokoll 2. GR-Sitzung 12.05.2026

TOP 2: Bericht der Kassaprüfung v. 15.6.: das Darlehen für den Kindergartenzubau wurde zurückgezahlt, wie in der GR-Sitzung vom 9.7.2024 beschlossen (735.000 €); der Erlös vom Grundstücksverkauf an die Kürbiskerngemeinschaft ist eingegangen (67.000 €).

TOP 4: Grundstück in der Berggasse, 4m² zum öff. Grund

TOP 5: die sicherheitstechnische Betreuung wurde endlich beschlossen (erstmals besprochen in der GR-Sitzung am 11.7.2023, TOP 17)

TOP 6: Bei einigen Grundstücken gibt es ein Problem mit Ratten; Verordnung zur Bekämpfung ist nötig, damit eine Firma beauftragt werden kann, zahlen muss es der betroffene Haushalt.

TOP 7: Erhöhung der Kanalgebühr auf 2,60 € ab 1.10.2026 (bisher 2,20 €), ÖVP dagegen (anwesend nur GR Johannes Loibl und Hubert Ullmann). Zu den Gebührenüberschüssen seit 2007, die im Gemeindehaushalt ohne Rücklagenbildung untergegangen sind, hier

dazu der NÖN-Beitrag

TOP 9: Aufhebung des GR-Beschlusses vom 18.9.2018, die PV-Anlage für die Volksschule wurde in der GR-Sitzung vom 30.1.2018 beschlossen.

Verhandlung LVwG St. Pölten, 1. Juli 2026

Richter Mag. Honeder hat entschieden, dass die Gemeinde (wie in meiner Bescheidbeschwerde beantragt), mir die Stellungnahme der Gemeinde zu meiner Meldung an die StA Korneuburg und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechnungen mit den vollständigen Leistungsverzeichnissen übermitteln muss Erkenntnis, erste Seite. Spätestens Ende Juli wird mir der Inhalt vorliegen. Ich bedanke mich  bei RA Florian Prischl, der mich wie bei der Verhandlung 2023 vertreten hat und die Meldung an die StA Korneuburg im Jänner 2025 verfasst hat.

Auszüge aus dem Tonbandprotokoll: „Es sei nicht einzusehen, weshalb der Beschwerdeführerin (= ich) sämtliche Informationen erteilt werden sollten.“ (aus einem alten Newsletter von M. Nikbakhsh, damals noch profil, heute Dunkelkammer und zeitlich vor dem IFG: „Österreich, dein Amtsgeheimnis. Als Leo des Amtsträgertums verkannt. Denn tatsächlich hat es doch eine gewichtige Schutzfunktion. Es schützt die Bürgerinnen und Bürger davor, Tatsachen zu erfahren, die ihnen gewiss nicht gut bekämen.“) „Die Informationen seien auch nicht unmittelbar verfügbar auf Knopfdruck, wie dies von der Beschwerdeführerin dargestellt werde, sondern die Aufbereitung der Informationen stelle für die Gemeinde einen erheblichen Aufwand dar.“ Aha: Mail öffnen, Anhang anhängen, senden – erheblicher Aufwand? Geschwärzt habe ich in der Vergangenheit alles selbst

Ladung, 1.7., 10 Uhr Kiesenhofer Christine, 2124 Niederkreuzstetten, Bäckergasse 20b, zweite Zustellung 15.6.: das war ein Missverständnis meinerseits! Ich habe irrtümlich angenommen, dass für die Ladung (nur) die Uhrzeit geändert wurde; der Text der Ladung ist gleich, unterschiedlich ist nur die Geschäftszahl, was ich auf die geänderte Uhrzeit zurückgeführt habe. Dass es bei der Ladung um 9 Uhr um meine zweite Bescheidbeschwerde zu den Karpfenzuchtteichen (Bescheid des Vorstandes war am gleichen Tag) ging, war für mich nicht ersichtlich; ich bin zur Ladung um 9 Uhr nicht mutwillig nicht erschienen! Es ist belanglos, die Verhandlung um 10 Uhr war mir viel wichtiger. Zu meiner Beschwerde hier: Bescheidbeschwerde zu den Karpfenzuchtteichen

neue Anträge gemäß IFG

Am 30.5.2026 habe ich einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, nachdem meine Stellungnahme zum REAB 2025 vom Bgm. teilweise unbeantwortet geblieben ist. Die Antwort des Gemeinderats am 1.7. GR IFG REAB 2026 und meine Antwort darauf; am 7.7. habe ich einen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt

Antrag gemäß IFG zum REAB 2025, 30.5.2026
die Beilagen: Protokoll GR-Sitzung 26.3.2026
Stellungnahme Entwurf REAB 2025
zur Beantwortung des Bgm. zu meiner Stellungnahme REAB 2025
Guthaben VS-Umbau 2024

Am 2. Juni 2026 habe ich einen Antrag an die Gemeindeaufsicht gestellt: Antrag gemäß IFG, 2. Juni 2026
die Beilagen: Guthaben VS-Umbau 2024
Aufsichtsbehörde 4.8.25
Beschluss VS Sanierung Jänner 2018

Die raschen und ausführlichen Antworten der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: Antworten der Aufsichtsbehörde

Windräder Kreuzstetten: Repowering

Von 16.4. bis 29.6.2026 ist der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung am Gemeindeamt aufgelegen.

Eine Stellungnahme konnte bis 29.6. beim Amt der NÖ Landesregierung eingereicht werden. Ich habe in die mehr als 60 Seiten umfassenden Unterlagen am Gemeindeamt Einsicht genommen und meine Stellungnahme am 27.6. geschickt. Sie ist sehr positiv; ich bin Fan der Windkraft Simonsfeld, WIMBY (Wind In My BackYard)  und freue mich immer, wenn sich die Rotorblätter drehen. Mir gefallen die Windräder auch optisch und ich möchte nicht in einer Gegend ohne Windräder leben. Da mögen manche anderer Meinung sein, aber der Strombedarf wird in den nächsten Jahren steigen und Strom brauchen wir alle, besonders in den Wintermonaten. Windstrom = Winterstrom! Repowering im Windpark Kreuzstetten

Bericht von der GR-Sitzung am 12.5.2026

Einladungskurrende Sitzung 12. Mai 2026, Protokoll 2. GR-Sitzung 12.05.2026

TOP 1: keine Beanstandungen, daher automatisch genehmigt Protokoll Sitzung 26.3.2026

TOP 2: ÖVP beim 1. NVA dagegen, die anderen Fraktionen stimmen zu; die 220.000 € aus einem Grundstücksverkauf ergeben sich bei einer geplanten Änderung des Flächenwidmungsplans im Herbst (Umwidmung des Kürbiskern-Grundstücks in Betriebsgebiet, siehe GR-Protokoll vom 23.9.25, TOP 16)

Was soll mit dem Geld geschehen? Die ÖVP spricht sich gegen ein „Versickern“ im laufenden Budget aus (dieser Einwand entspricht auch der NÖ Gemeindeordnung § 69: Erträge aus Vermögensveräußerungen sind zur Instandhaltung des Gemeindevermögens, zur Schaffung neuer Vermögenswerte oder zur Tilgung bestehender Darlehensschulden zu verwenden). Der Bgm. spricht von vielen getätigten Investitionen, dass das „alle Gemeinden“?? so machen würden, von den Aufwendungen für das neue Feuerwehrauto…; Bedarfszuweisungen und aufgenommene Darlehen zählen für mich nicht zu „Gemeindeinvestitionen“ aus dem Gemeindebudget!

TOP 3:  Servitutsbestellung beim Kürbiskerngrundstück

 

TOP 4: Teilungsplan Grundstück Nr. 1907

TOP 5: Teilfreigabe BW-A6

TOP 6: Bausperre wird bis 12.6.2027 verlängert Verlängerung Bausperre

TOP 7: Satzungsänderung beim GAUM: ohne Auswirkung auf die Gemeinde

TOP 8 + 9: Freibad-Eintrittspreise bleiben für heuer gleich, nächstes Jahr wird eine Anpassung=Erhöhung nötig sein; Pachtzins 4.000 €, evtl. Reduktion (Schlechtwetter so wie 2025) möglich, Beschluss im GR nötig

 

(Zweite) Bescheidbeschwerde beim LVwG zu den Karpfenzuchtteichen -erledigt!

Aktualisierung: am 1. Juli 2026 war eine Verhandlung beim LVwG St. Pölten, zu der ich irrtümlich nicht erschienen bin. Die zweiminütige Stellungnahme dazu nach der zweiten  Verhandlung hätte mir zur Information genügt und ich hätte keine Bescheidbeschwerde beim LVwG gestellt.

Wie es Fischen bei Wassertemperaturen von vermutlich um die 30° oder höher gehen soll, müssen Sie die Gärtnerei Böhm fragen: http://bioteiche.at/, die Karpfenzuchtteiche haben vermutlich keine Bioqualität!

Erkenntnis, 28.7.26

Meine Berufungsanträge, daneben die mündlichen Aussagen des Bgm.:

1.1. hat die örtliche Baubehörde Unterlagen zur Bauvollendung der Karpfenzuchtteiche erhalten? – nein, dafür ist nur die Wasserrechtsbehörde der BH zuständig (Auskunft der BH Mistelbach vom 13.2.2026)
1.2. wurde bereit eine Baubewilligung für die Gärtnerei erteilt? – nein
1.3. wer bezahlt für die geplante Verbreiterung der Straße und den Umkehrplatz bei der Gärtnerei – war noch kein Thema, da es noch keine Baubewilligung für die Gärtnerei gibt

Am 7. Mai habe ich meine  Bescheidbeschwerde zum Bescheid des Gemeindevorstandes gestellt, am 28.5. wurde sie ans LVwG übermittelt. Die Beilagen:

1. Berufung Gemeindevorstand abgelehnt, 13.4.2026

2. Bescheidbeschwerde, 8. Jänner 2026 (vom LVwG zurückgewiesen, siehe mein Text in der aktuellen Bescheidbeschwerde)

3. Antrag gemäß IFG vom 24.9.2025

4. ablehnender Bescheid des Bürgermeisters vom  5.1.2026

5. Auskunft der BH Mistelbach vom 13.2.2026

 

1. Nachtrags-Voranschlag 2026

1. NT VA 2026 beschlossen 12. Mai 2026 (vermutlich ident mit dem Entwurf, lt. Gemeinde-HP wurden nur die Wasserzeichen entfernt)

Änderungen zum VA 2026:

  • Haushaltspotential + 21.649 € (im VA 2026 0 €)
  • Nettoergebnis -85.900 € (im VA – 30.000 €)
  • Anzahlung FF-Auto NK (übernimmt die Feuerwehr): 164.400,00 statt 239.400,00 €
  • Kindergarten 1.500,00 statt 500 € lt. VA für Anschaffungen – Möbel, Spiele
  • Sportplatz 1.900,00 € Instandhaltung der Anlage
  • Güterwege: 20.000 € statt 25.000 €
  • Freibad: 80.000 statt 30.000 € Bedarfszuweisung
  • Verkauf von Grundstücken 220.000 € (NEU!), Seite 152: Erklärung dazu im Bericht von der GR-Sitzung am 12.5.2026 (geplante Umwidmung im Flächenwidmungsplan in Betriebsgebiet). Dazu passt meine Bemerkung beim VA 2026: Veräußerung des Grundstücks der Kürbiskernanlage, 2024 Veräußerung des Gemeinde-Anteils an der Nahwärme (Einnahmen von 15.000 €), welcher Verkauf wird in Zukunft das Gemeindebudget verbessern?
  • Veräußerungen von Grundstücken und Grundstückseinrichtungen 68.300,00 statt 65.000 € im VA (Verkauf Grundstück an die Kürbisgenossenschaft, beschlossen in der GR-Sitzung vom 23.9.2025, TOP 16), Grundstückverkauf Gemeinde
  • Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel BZ II – 87.200,00 € im NVA gestrichen, nur noch laufende Transferzahlungen BZ I 217.600,00 €
  • Auch im NVA wird das Darlehen zur Siedlungserweiterung (400.000 €) komplett dem Kanal zugeordnet. Ist ein Vorsteuerabzug rechtmäßig, wenn die Kosten für die Teichfeldsiedlung nur teilweise den Kanalbau betreffen? Ist dieser Vorsteuerabzug so geplant? (siehe meine Stellungnahme)
  • Auch beim NVA wird die zweckgebundene Rücklage für den Kanal von 65.000 € aufgelöst, obwohl sowohl der EHH als auch der FHH positiv sind (EVA Saldo 1 15.900 €, FVA Saldo 5 51.500 €) und mit der Aufteilung des Darlehens für die Siedlungserweiterung ein noch höherer positiver Saldo zu erwarten ist.

außerordentliche Tilgung Darlehen Kindergarten 789.300,00 € schon im VA 2026