diesmal voraussichtlich 5 Stunden anberaumt; öffentliche Verhandlung Gemeindezentrum, 9 Uhr, Richter: MMag. Gerald Kammerhofer (Gerald Kammerhofer war Landesgeschäftsführer des Niederösterreichischen Gemeindebundes (bis 2017) und ist jetzt Richter am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich; vorher: Landesgeschäftsführer Gemeindevertreterverband der VP NÖ; vorher: beim Amt der NÖ Landesregierung in der Abteilung Gemeinden tätig (bis 2013); er ist Autor des Buches „Macht in der Gemeinde“).
Beratungsaufwand für meine Auskunftsbegehren 42.000 € (siehe Zahlungen Dr. Wolf ab 2021), plus vermutlich offene Rechnungen 9.283,28 € lt. Antwort des Bgm. auf meine Stellungnahme
Nettoschuldendienst 2022 326.672,01 € (siehe Kreditbelastung ab 2015) nicht korrekt, weil Schuldendienstersätze für ein Abwasserdarlehen nicht ausgewiesen wurden (korrekt vermutlich 278.000 €)
Dienstpostenplan: 5 Personen Kindergartenhilfsdienst (2021: 4 Personen), daher höhere Kosten als im VA
Abwasserbeseitigung: die Einnahmen übersteigen die Ausgaben um 65.000 €, trotz 52.000 € Kosten für die Instandhaltung von Kanalisationsanlagen (siehe Gebührenüberschüsse ab 2018), Geld hat kein Mascherl
Abgabenertragsanteile des Bundes: 1.628.248,43 €, um 200.000 € mehr als im Voranschlag
Ich habe beim Sachbearbeiter nachgefragt: öffentliche Verhandlung (wer zuhören möchte, ist herzlich eingeladen), Kirchenplatz 3 (also Gemeindezentrum, Erdgeschloß); Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeinderates (nicht Gemeindevorstand, das war 2021); Richter MMag. Gerald Kammerhofer (Gerald Kammerhofer war Landesgeschäftsführer des Niederösterreichischen Gemeindebundes und ist jetzt Richter am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich; vorher: Landesgeschäftsführer Gemeindevertreterverband der VP NÖ; vorher: beim Amt der NÖ Landesregierung in der Abteilung Gemeinden tätig; er ist Autor des Buches „Macht in der Gemeinde“).
auf welches Gemeindekonto (IBAN) wurde der Erlös 2018 überwiesen (413.406 €) – mit Beleg der Überweisung!
auf dem Rücklagenkonto findet sich 2018 nur ein Eingang von 75.000 €, wo ist der restliche Erlös (belegbar)? Im REAB 2020 erfolgte im Zuge der Umstellung auf die VRV 2015 die buchhalterische Übernahme des Überschusses vom Vorjahr von 421.019,34 € in den Investitionsnachweis Straßenbau; in der Buchhaltung war der Erlös also im Rechnungsabschluss 2020 (erstes Coronajahr) noch vorhanden!
Im Jänner 2013 starteten Josef Barth und andere die Kampagne „Transparenzgesetz.at“ zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und damit die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz. Innerhalb einer Woche wurde die Petition von mehr als 10.000 Bürger:innen unterstützt. Wann genau ich 2013 unterschrieben habe, weiß ich nicht mehr; bis heute ist mir Transparenz auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ein großes Anliegen.
Mittlerweile haben wir 2023, aber noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Mehr dazu auf der Homepage des Forum Informationsfreiheit, auf Instagram, im Standard und im Profil vom 26.2.23: „das Schweigen der Ämter“; im Artikel werde auch ich und die Vorgänge rund um den Grundstücksverkauf erwähnt.
Ich bin Josef Barth und den aktuellen Vorständen des Forum Informationsfreiheit in höchstem Maße dankbar für ihre Hartnäckigkeit; ohne ihr Vorbild und ihre Hilfe hätte ich schon lange aufgegeben. Ich unterstütze die Crowdfunding-Initiative und bitte (wie schon Anfang 2022) um Ihren finanziellen Beitrag für das Forum.
Seit längerem gibt es Berichte über Organisationen, die Corona-Förderungen widerrechtlich bezogen haben, weil sie zu einer Partei gehören. Das FOI hat zu den Förderungen aus dem NPO-Fonds (Non-profit-organisations) bei der Regierung angefragt und die Daten erhalten. Ich habe gesucht, welche Organisationen in Kreuzstetten Förderungen erhalten haben (möglicherweise unvollständig, ich habe nur den Suchbegriff Kreuzstetten eingegeben): Förderungen NPO-Fonds Kreuzstetten
Dies ist natürlich keine Kritik an den (mit Sicherheit gemeinnützigen und nicht parteipolitischen) Organisationen! Aber es zeigt deutlich, dass Förderungen in Österreich noch immer nicht transparent und nicht selbstverständlich proaktiv öffentlich gemacht werden; und wie dringend wir das FOI und einen Bewusstseinswandel auch in der Bevölkerung brauchen: letztlich sind es unsere Steuern und wir sollten Interesse dafür haben, wie sie verwendet werden.
Das Geld wurde trotz meiner oftmaligen Aufforderung an die Gemeinde (Mails an Bgm., Vorstände) nicht zurückgezahlt; es wird nach Prüfung bei den Ertragsanteilsvorschüssen abgezogen (einige Anträge anderer Gemeinden wurden zurückgezogen (127 Mio. (siehe Spalte R-T), und vermutlich stattdessen ein anderer Antrag gestellt).
aus dem Jahresrückblick 2021 Bgm. Viktorik
Warum war dieser Antrag nicht richtlinienkonform? Zuschussfähig ist ausschließlich die Erneuerung (Umstellung) der Beleuchtung von Straßen, nicht aber die Neuanschaffung; am Bachweg war keine Beleuchtung und der Gehweg ist keine Straße! „Umbau“ steht im Antrag – korrekt wäre Neubau; ein Neubau ist aber nicht förderfähig und wäre zurückgewiesen worden.
Es sind „nur“ 6.000 €, trotzdem verstehe ich nicht, dass man auf meine oftmaligen Hinweise nicht reagiert hat. Eine Trickserei ist nicht möglich, denn „Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass eine Stromeinsparung von mindestens 50 % durch die neu installierte Technik nachgewiesen wird“ – dieser Nachweis wird nicht möglich sein!
Ich kann mir vorstellen, dass auch andere Gemeinden einen nicht richtlinienkonformen Antrag gestellt haben, in der Hoffnung, dass es übersehen wird. Berichte über hohe Überförderungen von Betrieben und missbräuchliche Förderbeantragungen in den Coronajahren gibt es mittlerweile leider zuhauf. Auch im Fall unserer Gemeinde sind es „unsere“ Steuergelder, ich finde eine solche Vorgangsweise nicht in Ordnung.
Aus der Antwort des Bgm. auf mein Auskunftsbegehren zum KIP 2021: „Wir können Ihnen versichern, dass es sich auch bei den zukünftig anfallenden Projekten um im Rahmen des KIP förderfähige Projekte handelt.“ Wie andere Antworten auf meine Auskunftsbegehren unnötig lang (acht! VwGH-Erkenntnisse als Fußnoten. Ich habe keines davon gelesen; wer Lust dazu hat, kann mich gerne zum Inhalt informieren), aber leider unrichtig.
In der Dezember-Gemeinde-zeitung 2022 finden sich lobende Worte von Bgm. Viktorik und ÖVP-Obmann Freudhofmaier zur PV-Anlage am Feuerwehrhaus Streifing.
Auch jetzt kritisiere ich: das Gebäude gehört der Gemeinde, der Stromertrag ebenso. Auf den Fotos lässt sich der Umfang gut ersehen: 50 Module = ca. 18 kWp = ca. 18.000 kWh jährliche Leistung. ÖMAG-Marktpreis 4. Quartal 2022 51,4 c/kWh , 1. Quartal 2023 26,9 c/kWh. Zukunftsvorhersagen sind natürlich nicht möglich, es ist jedoch davon auszugehen, dass der Marktpreis auch in Zukunft hoch bleibt (4. Qu. 2021, vor Ukrainekrieg und hoher Inflation: 12,7 c/kWh). Ich rechne bewusst niedrig, darum nur mit 20 c/kWh = 3.600 € jährlich. Aktualisierung 1.4.2023: ÖMAG-Marktpreis 2. Quartal 2023: 14,46 c/kWh. Bisher hat die Gemeinde den Stromverbrauch der Feuerwehr gezahlt (ca. 2000 kWh/Jahr), sie hat Förderungen von der Gemeinde erhalten, die Kosten für die PV-Anlage (ca. 30.000 €) sollen der Feuerwehr natürlich (durch die Überschusseinspeisung) vergütet werden – aber dann? Nochmal: ich kritisiere NICHT die Feuerwehr (die hat die finanziellen Vorteile für sich erkannt!), ich kritisiere die Gemeinde! Welches Gemeindedach wird als nächstes verschenkt?
So schnell kann’s gehen: Dienstag, 31.1. Gemeinderatssitzung, am 3.2.2023 habe ich das Schreiben der Gemeinde dazu erhalten (Datum des Schreibens 31.1.: hat da jemand Überstunden gemacht, oder war der Brief schon vorab verfasst?), Unterschrift GfGR Franz Fallmann. Aber die Anwesenheit der Rechtsanwältin bei der Sitzung war erforderlich?
Den Vorlagebericht habe ich diesmal nicht bekommen (gesetzlich auch nicht vorgesehen, bekommt nur das LVwG). Ich habe versucht, einen inoffiziellen „Vorlagebericht“ in Anlehnung an den Vorlagebericht 1.3.2022 der Gemeinde (der mir vermutlich irrtümlich zugesendet wurde) zu erstellen: selbst erstellter „Vorlagebericht“. Mit dem Vorlagebericht der Gemeinde wurde das Verfahren an das LVwG übergeben, zur weiteren Vorgangsweise hier
Zu den absurden „Beratungskosten“ der Rechtsanwältin habe ich eine Aufstellung gemacht: Aktualisierung mit beschlossenem REAB 2022 Zahlungen Dr. Wolf ab 2021, erstellt 7.4.23
Die umfangreichen Schriftstücke habe ich zusammengefügt und komprimiert; bitte höchstens überfliegen!! Wenn jemand das Bedürfnis nach genauerer Lektüre hat, bitte ausreichend Alkohol/Psychopharmaka verfügbar halten, sonst kann ich etwaige psychische Schäden nicht ausschließen 🙂 Ich will nur zeigen, dass die absurden „Beratungskosten“ unverhältnismäßig sind! Alle Parteien in Kreuzstetten schweigen dazu, kommt nur mir das sehr verdächtig vor?
GR-Sitzung 31.1.23, schon um 18 Uhr – nur ein nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt: wie man mit meiner Bescheidbeschwerde vom 12. Dezember 2022 vorgehen will (lt. Gemeindeordnung: Gegenstände, die die Erlassung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte zum Inhalt haben, dürfen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses nur in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden; nicht-öffentlicher TO-Punkt ist also ok; wäre auch mit einem Informationsfreiheitsgesetz so: ich darf darüber berichten, die Behörde über ein laufendes Verfahren aber nicht; gut, dass ich keine Gemeinderätin mehr bin!).
Ich war beim öffentlichen Teil anwesend: der Gemeinderat war beschlussfähig, es wurden keine dringlichen Anträge eingebracht, die Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf, PHH, war bei der Sitzung anwesend. Die Entscheidung der Behörde geht mir hoffentlich in den nächsten Tagen zu.
Wie Verfahren beim LVwG ablaufen, ist mir seit meiner ersten Bescheidbeschwerde bekannt. Die Behörde (= der Gemeinderat) hat ein Vorverfahren zu führen; darum vermutlich diese Sitzung. Beabsichtigt der Gemeinderat, eine Beschwerdevorentscheidung zu fällen (innerhalb von zwei Monaten nach dem Einlangen meiner Beschwerde, also bis 12. Februar; dann muss ich gemäß § 15 VwGVG binnen 2 Wochen einen Antrag stellen, dass meine Beschwerde dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird) oder wird das Verfahren gleich an das LVwG weitergeleitet? Vorlage meiner Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht
wer eine Aktion in Kreuzstetten machen und organisieren will – ich mache gerne mit, organisiere sie aber nicht!
Aus Mistelbach, ich bin die Kleine hinter dem Plakat 😉
Foto aus der NÖN 25.1.2023 von Michael Pfabigan; links Martina Pürkl, rechts Katrin Weber. Mein Eindruck war ja: die anwesenden Polizisten sehnten sich danach, dass sich endlich auch in Mistelbach jemand wirklich anklebt, nicht nur in Wien. Der Probe-Klebeversuch hat jedenfalls Spaß gemacht 🙂
Wir sind leider nach wie vor weit davon entfernt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Die Klimakrise sollte daher bei jeder Wahl mitbedacht werden – schließlich braucht es auf jeder Ebene – von der Gemeinde bis zum Staat – starke Maßnahmen. Um eine Orientierung zu geben, welchen Stellenwert Klimaschutz bei den jeweiligen Parteien hat, haben wir klimawahlen.at ins Leben gerufen.
Die parteipolitisch unabhängige Plattform sammelt vor jeder größeren Wahl die Positionen der antretenden Parteien zu diversen klimarelevanten Fragen und ordnet sie ein. Die nächste Klimawahl ist die niederösterreichische Landtagswahl am 29. Jänner 2023. Klick dich rein und setze am Wahltag dein Kreuzerl unbedingt auf der richtigen Stelle!