Bericht von der GR-Sitzung am 28. Mai 2025

Die Sitzung war sehr kurz, nach einer halben Stunde war der öffentliche Teil vorbei, alle Beschlüsse sind einstimmig erfolgt; wie immer alle Infos nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Garantie

Protokoll 2. GR-Sitzung vom 28.05.2025

Abwesend: Jürgen Nagl, Roman Kraft

TOP 1: genehmigtes Protokoll 1. GR Sitzung vom 3.4.2025
TOP 2: Bgm. Peter Ullmann und Hubert  Ullmann sind befangen und verlassen den Raum Vermessungsurkunde
TOP 6: Fa. Pochop hat sein Kaufansuchen (Betriebsgebiet Streifing) zurückgezogen, daher keine Abstimmung, der TOP entfällt; ~10.000 € jährliche Kommunalsteuer braucht unsere Gemeinde nicht?
TOP 8: Erhöhung des pädag. Euros (Bastelbeitrag) von derzeit 12 auf 15 €
TOP 9, Schwimmbeckenreiniger: von Fa. GWT, 8000 € netto, Modell wie das derzeitige Leihgerät
TOP 10, Austausch Projektoren bei den Smartboards der Volksschule; Gemdat 8.959 € (incl. MWSt.)
TOP 11: fünf Laptops für VS, Fa. Power Networks; billiger als Gemdat; ~5.932 € incl.
TOP 12: ein Laptop für das Gemeindeamt, 1.188 €
TOP 13: nur Info, weil Begutachtung Raumordnung von 26.5. bis 7.7.2025, soll in der nächsten GR-Sitzung am 14. 15. Juli beschlossen werden; zur Info: Oberkreuzstetten, Schottenweg 10

NÖ Atlas

 

 

 

Koste es, was es wolle!? IV

aus meiner Stellungnahme zum REAB 2024  zu den ausständigen Gebührenzahlungen der Gemeindebürger:

„Kundenforderungen (Seite 220/221): Abwasserbeseitigung 63.000 €, Müllbeseitigung 26.000 €, ausschließliche Gemeindeabgaben (z.B. Grundsteuer, Aufschließung…) 34.000 €. Lt. Gebarenseinschau vom 27.9.2021 sind die Abgabenrückstände regelmäßig einzufordern. Ich bitte um Erklärung für die hohen Kundenforderungen, die pünktlichen Zahler*innen sollten nicht die Dummen sein.“

Antwort des Bürgermeisters:

 

 

Meine Antwort dazu:

„Kundenforderungen: auch lt. REAB 2022 und 2021 (REAB 2022, ab Seite 173) über 100.000 € aus diesen Titeln; ist das eine indirekte Aufforderung an die Gemeindebürger, ihre Abgaben nicht zu zahlen – weil es anscheinend keine Konsequenzen hat?“

Zu den Gebührenvorschreibungen 2024 lt. REAB, nur Kanal- und Müllgebühren:
510.244 € Kanal- und Müllgebühren erhalten, 88.369 € ausständig; das sind 14,8 % der gesamt zu zahlenden Kanal- und Müllgebühren 2024 (letzte Vorschreibung 2024 war Ende Oktober)

Alle Gemeindebürger haben die Gebührenvorschreibung, zahlbar bis 15. Mai 2025 erhalten; sollte ich so pflichtbewusst sein, sie pünktlich zu bezahlen (oder soll ich auf eine Mahnung warten)? Die Guthaben aus den Kanalgebühren, die alle Gemeindebürger pflichtbewusst bezahlt haben, sind im allgemeinen Budget verschwunden.

KOSTE ES, WAS ES WOLLE? Es ist unser Kanal, für die Sanierung brauchen wir das Geld, das wir in den vergangenen Jahren gezahlt haben! Eine Gebührenanhebung sollte erst erfolgen, wenn die bereits bezahlten Gebührenüberschüsse für die Sanierung nicht ausreichen.

 

Koste es, was es wolle!? III

Die Fragen zum REAB 2024, die NICHT beantwortet wurden:
6. Kindergartenzubau: Es fehlen knapp 100.000 €, die 2023 auf das allgemeine Girokonto der Gemeinde überwiesen wurden. Ich ersuche um Information, wofür das Geld (Landes-Fördermittel!) verwendet wurde.
7. Straßenbau/Umstellung auf LED: warum/wofür wurde mehr ausgegeben, als im GR beschlossen (Vergabe an den Billigstbieter, beschlossen 358.000 €, TOP 18, GR-Sitzung am 11.7.23, ausgegeben 430.000 €)?

darauf antwortet die Gemeinde/der Bürgermeister (rot markiert) per Mail am 29.4.2024, meine Antwort eine Stunde später:

Zum Kindergartenumbau: Wie in der Stellungnahme zum REAB 2024 geschrieben, der Betrag der KIP 2023 wurde im August 2023 auf das Kindergartenkonto umgebucht. Ich bitte darum, auf meine Frage zu antworten: Es fehlen knapp 100.000 €, die 2023 vom Kindergartenkonto auf das allgemeine Girokonto der Gemeinde überwiesen wurden. Ich ersuche um Information, wofür das Geld (Landes-Fördermittel für den Schulumbau!) verwendet wurde. Der Eingang der KIP ist klar und war nie Gegenstand der Frage.

Straßenbau:  Es wurden mehr Monteurstunden und Materialkosten benötigt als im Angebot angenommen. Das wäre bei den anderen Angeboten ebenso gewesen? Das teuerste Angebot (Elektro Gindl 396.000 €) war günstiger als der letztlich bei AES bezahlte Betrag. Ausschreibung ist überflüssig, weil eh verrechnet (und von der Gemeinde bezahlt) wird, was die Firma will? Ein Angebot ist verpflichtend, egal ob privat oder für die Gemeinde!

KOSTE ES, WAS ES WOLLE? Es ist unser Vermögen, unsere Schulden; egal ob Bund, Land oder Gemeinde!

 

Koste es, was es wolle!? II

In meiner Stellungnahme zum Teilbebauungsplan „Am Teichfeld“ vom 7. Februar und meinem Auskunftsbegehren zu den absurden Rechtsanwaltskosten vom 5. Februar (präzisiert am 23. April 2025) habe ich um Auskunft zu den Rechtsberatungskosten „Am Teichfeld“ ersucht:

Wofür wurden Rechtsberatungskosten von 69.000 € bezahlt? … Wofür ist eine derart aufwändige und teure Rechtsberatung bei einem (meiner Meinung nach) üblichen Vertrag, den es vermutlich in vielen Gemeinden gibt, überhaupt erforderlich? Wäre dafür nicht der Gemeindebund (der damit Erfahrung und kundige Rechtsanwälte hat) die sinnvolle Kontaktstelle?“

Am 29.4. habe ich von der Gemeinde die Unterlagen (Rechnungen der Kanzlei PHH und die Leistungsaufstellungen) erhalten – DANKE! Diese Unterlagen werfen bei mir eine Fülle an Fragen auf

Aufstellung RA-Kosten Teichfeld

Ich habe mich in der Vergangenheit wiederholt dahingehend ausgesprochen, dass Grundstücksumwidmungen von Grün- auf Bauland nicht zu hohen Gewinnen der Grundstückseigentümer führen dürfen; unverhältnismäßige Einnahmen für Rechtsanwälte lehne ich ebenso deutlich ab!

Kosten PHH Rechtsanwälte gesamt 62.260 €, Arbeitszeit von 161,85 Stunden (das bedeutet einen Monat Arbeitszeit!)

Die Prüfung der Verträge durch eine Rechtsanwältin ist sinnvoll (siehe meine Aufstellung)! Wäre eine Kontrolle der unverhältnismäßigen Rechtsanwaltskosten nicht Aufgabe des Prüfungsausschusses? Wofür wäre der Beitrag der Grundeigentümer ursprünglich gedacht gewesen? Aber es belastet ja nur die Gemeinde, also: KOSTE ES, WAS ES WOLLE!

 

 

 

 

Koste es, was es wolle!?

Die Folgen der Politik von Altbundeskanzler S. Kurz können wir in den derzeitigen Debatten ums Budgetdefizit verfolgen, aber auch auf Gemeindeebene scheint dieser Grundsatz zu gelten! Dazu habe ich 2015 (also vor 10 Jahren!) in der Gemeindezeitung geschrieben: es gilt der Anspruch, mit den Gemeindefinanzen mindestens so sorgfältig zu wirtschaften, wie man es mit dem eigenen Geld tut. 

Auch in den letzten Jahren wurde dieser Anspruch nicht befolgt! Von 2021 bis 2025 wurde für die Rechtsberatung ca. 380.000 € ausgegeben, in der Antwort auf das Auskunftsbegehren von LT-Abg. Hofer-Gruber schreibt Bgm. Ullmann am 29.5.2024, dass der Gemeinde bewusst sei, dass sie den Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt hat und die Gemeinde sich bemühen werde, die Beratungskosten weitgehendst zu reduzieren Stellungnahme zum Auskunftsbegehren

GR-Sitzung vom 3. April 2025, TOP 18: 36 Stunden Arbeit, 19.000 € Kosten für eine Stellungnahme zu meiner Meldung an die StA? Keiner der Gemeinderäte fragt, wofür diese Arbeitszeit nötig war und was in der Stellungnahme steht! Haben Sie schon jemals privat 19.000 € Rechtsanwaltskosten bezahlt? Oder 166.000 € lt. REAB 2023?

Peter Pilz (zack zack) meinte zum Fall Pilnacek: nach dem Eingang von etlichen Klagen auf seine Artikel 2024 war ihm klar: er dürfte mit seinen Recherchen in ein Wespennest gestoßen sein…

Für mich ist bei 380.000 € Rechtsberatungskosten klar, dass da etwas faul ist. Ich bin blöderweise ein nicht steuerbares, lästiges Weib, damit hat der damalige Bgm. Viktorik nicht gerechnet. Auf die Reaktion von Bgm. Ullmann auf mein  Schreiben  zu meinem Auskunftsbegehren vom 23.4.2025 bin ich schon neugierig. Aktualisierung, Juli 2025: Koste es, was es wolle!? Anwaltskosten zu meinem Auskunftsbegehren

Meine Aktivitäten mache ich aus Selbstschutz derzeit nicht öffentlich – aber ich gebe sicher nicht auf und lasse meine Meldung nicht „daschlogn“. Wie schon oftmals geschrieben: ich schließe zu 100 % aus, dass die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 an Altbgm. Viktorik oder irgendwelche Gemeinderäte geflossen sind!

 

Bericht von der GR-Sitzung am 3. April 2025

genehmigtes Protokoll 1.GR_Sitzung_vom 3.4.2025

Der GR ist beschlussfähig, entschuldigt ist GfGr Martin Mathias, GR Monika Wood-Ryglewska kommt verspätet um 19:30 Uhr (wg. Zug). Vorab: ich habe mich als Zuhörerin um eine korrekte Berichterstattung bemüht, Fehler schließe ich nicht aus, ich bitte ggf. um Korrektur.

TOP 1: Das Protokoll der GR-Sitzung vom 10.12.2024 ist unbeanstandet und daher genehmigt

TOP 2: Kassaprüfung am 28.3. Protokoll Prüfungsausschuss 28.3.25

TOP 3: Bestellung Ortsvorsteher: Thomas Hartl enthält sich; lt. GO  wird Enthaltung als Gegenstimme gewertet (ich habe alle GR mit Mail am 31.3. auf § 51 NÖ GO hingewiesen: „Stimmenthaltung gilt als Ablehnung.“ Ein vermeintlich höfliches Enthalten, weil man selbst gewählt wird, gibt es im Gemeinderat nicht. Eine Enthaltung würde bedeuten, dass derjenige dieses Amt nicht übernehmen will!) Thomas Hartl will also gar nicht Ortsvorsteher von Oberkreuzstetten sein und wurde von den anderen GR gezwungen?

TOP 5: Bauausschuss: Peter Ullmann, Jürgen Nagl, Hubert Ullmann, Judith delle Grazie, Lisi Perschl (geheime Abstimmung)

TOP 6: Medienarbeitsgruppe, statt Redaktionsausschuss und als gemeinsames Sprachrohr für die Medien: Peter Ullmann, Thomas Viktorik, Martin Mathias, Sabrina Seidl-Koch, Julia Georgescu (für die Grünen bei der GR-Wahl angetreten, nicht im Gemeinderat); Arbeitsgruppe, kein Ausschuss, daher ist es zulässig, dass auch Nicht-GR vertreten sind

TOP 7: Rechnungsabschluss, wurde am Ende der TO beschlossen, damit GR M. Wood-Ryglewska diesen präsentieren kann; sie erzählt, wie positiv der REAB 2024 ist; einstimmig angenommen

TOP 11: Änderung Teilbebauungsplan Teichfeldsiedlung, einstimmig beschlossen

TOP 12: 13. Änderung Flächenwidmung, Repowering Windräder

TOP 13: die Kürbisgemeinschaft hat den vereinbarten Baurechts-Zins nie gezahlt; der Vertrag wurde gekündigt, ein neuer soll beschlossen werden, die Gemeinde hat auch nie Rechnungen über den Zins gelegt und nie gemahnt, ein Missverständnis? Johannes Loibl, Hubert Ullmann und Thomas Hartl sind befangen und verlassen bei der Abstimmung den Saal. Genauer in der NÖN

TOP 14: https://www.noen.at/mistelbach/kreuzstetten-ehrung-fuer-kiesenhofer-nach-vier-jahren-ist-mir-fast-peinlich-468144655

TOP 16: lange Diskussion, sollen generell alle Veranstaltungen der Vereine im Gemeindezentrum kostenlos sein?, die Kom:mit-GR verlassen bei der Abstimmung den Saal, einige Enthaltungen und Gegenstimmen – Antrag abgelehnt

TOP 17: Diskussion über Anhebung der Erdaushubgebühr, die Gebühr sollte kostendeckend sein; Entscheidung in der nächsten GR-Sitzung

TOP 18: die Gemeinde wurde von der StA zu einer Stellungnahme zu meiner Meldung am 8.1.2025 aufgefordert; RA A. Wolf wurde dazu von der Gemeinde beauftragt; ihr Aufwand 36 Stunden, gesamt 18.600 € Kosten (15.160 € für Dr. Wolf, Rest für eine weitere Anwältin), VA-Überschreitung einstimmig angenommen siehe NÖN vom 23.4.2025. Kein GR fragt, wofür 36 Stunden erforderlich waren! Mein Anwalt hat wesentlich weniger Zeit für die Meldung gebraucht (und auch wesentlich weniger gekostet). In Vorarlberg wurde für ein 37-seitiges Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Claudia Fuchs zur Abweisung eines Auskunftsbegehrens „nur“ 5.400 € bezahlt! (Standard-Artikel und ORF-Beitrag: „Opposition schäumt“, in Kreuzstetten: die Opposition schweigt!)

TOP 20: Vertragsänderung; die WAV zahlt auch für die Erhaltung des Kanals

 

  • ca. 60.000 € wird die Gemeinde vom nicht gebrauchten Kredit für den Kindergarten-Zubau vorzeitig zurückzahlen
  • Kostenerhebung für mögliches Betriebsgebiet Streifing: 130 m² Zufahrt, Lichtpunkte… gesamte Ausgaben ~120.000 €; Einnahmen (Grundverkauf, Aufschließung) ca. 370.000 € + jährliche Kommunalsteuereinnahmen 10-15.000 €; sollte in der nächsten Sitzung auf die TO kommen, Entscheidung ja/nein
  • Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit bei nicht-öffentlichen  GR-Sitzungen, Vorstandssitzungen etc., keine öffentlichen Info dazu, Strafdelikt!
  • Beim TO-Punkt zum REAB weist GR Wood-Ryglewska auf das gestiegene Gemeindevermögen (REAB ab Seite 253) hin: das stimmt, Steigerung um knapp 2 Mio (von 15,2 Mio am  31.12.2023 auf 17 Mio am 31.12.2024). Was sie verschwiegen hat: die Steigerung des Gemeindevermögens resultiert primär aus dem Kindergartenzubau (Darlehen), der Kanalerweiterung für die Teichfeldsiedlung (Darlehen), der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (Bedarfszuweisungen des Landes) und den Aufwendungen für die Güterwege (Behebung der Hochwasserschäden; Bedarfszuweisung, Rücklagenentnahme).

REAB 2024 beschlossen; Details und Stellungnahme

Der REAB 2024 wurde in der GR-Sitzung am 3. April 2025 einstimmig beschlossen.
Auch im REAB 2024 findet sich der Überschuss durch den Grundstücksverkauf Streifing 2018

Stellungnahme REAB 2024, am 2.4. 2024 habe ich die Antwort des Bgm. erhalten, dazu meine Anmerkungen zur Stellungnahme des Bgm. REAB 2024

besonders interessant die Fragen, die NICHT beantwortet wurden:

6. Kindergartenzubau: Es fehlen knapp 100.000 €, die 2023 auf das allgemeine Girokonto der Gemeinde überwiesen wurden. Ich ersuche um Information, wofür das Geld (Landes-Fördermittel für den Schulumbau!) verwendet wurde.
7. Straßenbau: warum/wofür wurden mehr als im GR beschlossen ausgegeben (beschlossen 358.000 €, TOP 18, GR-Sitzung am 11.7.23, ausgegeben 430.000 €)?

Details (und in meiner Stellungnahme):

Seite 3, Haushaltspotential negativ: -144.000 €

Seite 6, Abgabenertragsanteile: Erhöhung um knapp 70.000 €, dafür Erhöhung der einbehaltenen Beiträge für NÖKAS und Sozialhilfe; also effektiv Gleichstand bei den Netto-Ertragsanteilen (erwartbar durch Wirtschaftsflaute und Abschaffung der kalten Progression)

Seite 17, liquide Mittel 808.000 € auf dem Girokonto, darin sind enthalten: restl. Kredit 340.000 € für den Kanal Am Teichfeld, restl. Bedarfszuweisungen aus der LED-Umstellung Straßenbeleuchtung ~230.000 €, 55.000 € Bedarfszuweisung für das Feuerwehrauto, 2024 eingegangen, 60.000 € Rest der Bedarfszuweisung für den Zubau Gemeindezentrum, 2023 eingegangen

Finanzschulden (ab Seite 240):

  • Kanalbau: 400.000 € für die Siedlung am Teichfeld, beschlossen im GR am 9.7.24, Beginn Rückzahlung März 2025
  • für den Kindergartenzubau wurde ein Darlehen bei der Erste Bank (1.417.500 €, 3,38 % Fixzinssatz, Zinszahlung 2024 19.000 €) am 13.12.2023 und ein Darlehen bei der Volksbank (735.200 €, 4 % Zinssatz, Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung) am 9.7.24 aufgenommen; das nicht benötigte Darlehen für den VS-Umbau wurde auf den Kindergarten umgewidmet (1,71 Fixzinssatz)
  • zur Kreditbelastung per 31.12.2024, gesamte Kreditbelastung 5.464.410 € (mehr als 3.000 €/Einwohner*in). Die Gemeinde- und Landesschulden zählen mit zum Defizit Österreichs, über das derzeit heftig debattiert wird.

Investitionen (ab Seite 203):

2/759000+806000 (Seite 175) Veräußerung der Gemeinde-Beteiligung an der Nahwärme 15.000 €, beschlossen in der GR-Sitzung vom 19.9.2024

 

 

Konstituierende Sitzung des Gemeinderats

Einladungskurrende 27.02.2025

Die gewählten und angelobten Gemeinderäte (aktualisiert am 27.4.25), Kundmachung der konst. GR-Sitzung 28.2.25

Bürgermeister, gewählt mit 12 Stimmen, Peter Ullmann (SPÖ), 6 geschäftsführende Gemeinderäte: Roland Kreiter, Thomas Viktorik (SPÖ), Martin Mathias, Roman Kraft (ÖVP), Sabrina Seidl-Koch (Kom:mit), Elisabeth Perschl (Grüne; von der SPÖ nominiert)

Vizebürgermeisterin Sabrina Seidl-Koch (Kom:mit); angedacht ist ein Wechsel im gfGr und als Vizebgm. zur Halbzeit zu Judith delle Grazie

Nach der Sitzung wurde gemeinsam eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet, dass man zusammenarbeiten und gemeinsam öffentlich auftreten will (Presse). Auf meine mehrmaligen Mails zum mir nicht nachvollziehbaren Inhalt des Flugblattes der SPÖ habe ich von keiner Partei Antwort bekommen (27.2., 20:30 Uhr)! Das bedeutet also: gemeinsam schweigen!? Ich schweige sicher nicht!

Schuldenstand Ende 2017: 2.358.500,00, lt. Voranschlag 2025 (31.12.2024, der REAB 2024 liegt erst im Frühling 2025 auf): 5 Mio.

Es fehlen im Gemeindebudget: 413.000 € Grundstücksverkauf 2018 Streifing + ~350.000 € absurde „Beratungskosten“ + im allgemeinen Budget versickerte 700.000 € Kanalgebühren, die die Bevölkerung für den Kanal entrichtet hat + Fördergelder des Landes für den VS-Umbau + Inflationsanpassung = etwa 2 Millionen €!

Damit wird sich die kommende Gemeindeführung beschäftigen müssen, auch wenn SPÖ, ÖVP, Kom:mit und Grüne dazu kollektiv schweigen!

zur Wahl: Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025

Auskunftsbegehren Rechtsberatungskosten

Vier Jahre nach meinen  Auskunftsbegehren im Jänner 2021 (unter anderem zu den Einnahmen Grundverkauf Streifing 2018) ist es für mich an der Zeit, wiederum ein Auskunftsbegehren zu den absurden Rechtsberatungskosten zu stellen; dazu habe ich auch ein Schreiben an die Volksanwaltschaft gesendet und am 12.2. eine Antwort erhalten.
Die  Beratungskosten 2021 (127.000 €) habe ich bewusst nicht in mein Auskunftsbegehren einbezogen, die Fragen dazu wären zu lang. Vier Antworten auf meine Auskunftsbegehren (22 Seiten), alle vier belegbar falsch, falsche Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat… Am 2. April habe ich eine Antwort von Bgm. Peter Ullmann erhalten; meine Antwort darauf (per Mail am 23.4.2025 und zusätzlich gedruckt und abgestempelt im Gemeindeamt; doppelt hält besser)

Ebenso habe ich eine Stellungnahme zum geänderten Teilbebauungsplan „Am Teichfeld“ abgegeben, diese enthält auch meine Fragen zu den absurden Beratungskosten (67.000 €) für den Vertrag mit den Grundstückseigentümern. Am 2. April habe ich von Bgm. Ullmann auch eine Antwort zu den Infrastrukturkosten erhalten, darauf habe ich bereits per Mail geantwortet.

Und schließlich noch eine Zusammenfassung zu dem im allgemeinen Konto versickerten Guthaben VS-Umbau.

 

Änderung Teilbebauungsplan „Am Teichfeld“

In der GR-Sitzung am 3. April 2025 wurde der geänderte Teilbebauungsplan beschlossen Verordnung neuer Teilbebauungsplan Teichfeld 8.4.2025

Bis 20. Februar 2025 lag die Änderung des Teilbebauungsplans bei der Gemeinde auf Änderung Teilbebauungsplan 2.1.25, Erläuterungsbericht (8 Seiten + Pläne) ist angehängt!

Am 9. Februar 2025 habe ich meine Stellungnahme per Mail an das Gemeindeamt, Bgm. P. Ullmann, ÖVP, Grüne und Kom:mit geschickt. – Antwort am 11.2. von der Raumplanerin: ich hatte zur Grundstücksnummer recht, wird korrigiert 🙂 Die Infos auf dieser HP lösche ich, weil (fast) alles in meiner Stellungnahme enthalten ist.

Auszug aus der Antwort von Bgm. Ullmann zum 1. NVA 2024

 

 

z