Um die Gemeinden gut in der Corona-Krise zu unterstützen, hat der Bund mit 1. Juli 2020 ein Kommunales Investitionsprogramm (KIP bzw. KIG – Kommunales Investitionsgesetz) beschlossen.
Diesen Fördertopf soll die Gemeinde zu 100 % ausschöpfen! Bis Ende Dezember 2021 ist keine Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Förderung erfolgt; Aktualisierung 29.11.22: auch bis September 2022 wurde die zu Unrecht erhaltene Förderung nicht zurückgezahlt! Oftmals habe ich dazu den Gemeindevorstand hingewiesen: „lt. KIG-Daten auf der HP des Finanzministeriums wurde der widerrechtlich erhaltene Förderbetrag für die Beleuchtung am Bachweg bis August 22 nicht zurückgezahlt; Antrag: „Umbau…“ – am Bachweg wurde nicht umgebaut, sondern neu errichtet, das wird nicht gefördert! Deshalb ehest zurückzahlen und richtlinienkonformen Antrag bis Ende des Jahres stellen, sonst wird der Betrag bei den Ertragsanteils-Vorschüssen abgezogen!“ Bis Ende August 2022 wurden an die österr. Gemeinden 996.000 € Fördergeld (von 1 Mrd.) ausgezahlt.
Auszahlungen Kreuzstetten KIP 2020, 2021
KIP-Förderungen bis 28. Juni 2021
KIP-Förderungen bis April 2021
KIP-Förderungen bis Februar 2021
- der Bund übernimmt bis zu 50 % der Projektsumme
- insgesamt steht EUR 1 Mrd. zur Verfügung, für Kreuzstetten € 159.767,60
- Details zur umfangreichen Förderliste Durchführungsbestimmungen_Kommunalinvestitionsgesetz_2020, Projektzeitraum 1.7.2020 – 31.12.2021, wurde verlängert, jetzt Zeit bis 31.12.22
- auf der HP des Finanzministeriums sind die Anträge aller Gemeinden einsehbar (ca. einen Monat nach Antragstellung): https://www.bmf.gv.at/themen/budget/das-budget/budget-2021.html (ganz unten, Budgetvollzug 2021 – Monatserfolge)
- mein Auskunftsbegehren zu den KIP-Anträgen der Gemeinde und die Antwort des Bürgermeisters darauf im Mai 2021; zum Glück sind die Förderanträge detailliert auf der HP des Finanzministeriums einsehbar – dank eines Fragestellers beim Bund, der erfolgreicher war als ich bei der Gemeinde