Die Gemeinde Kreuzstetten hat am 21. Juni einen Antrag auf KIP-Förderung gestellt:
Z15. Sanierung von Gemeindestraßen
Sanierung Kellergasse KG Streifing
Fahrbahn- und Unterbausanierung
Projektzeitraum: 28.6.-30.7.
Gesamtkosten brutto: 53.791,04 €
Zweckzuschuss beantragt: 26.895,52 €
Bundeszuschuss ausbezahlt am 24.6.2021 24.956,96 €
Die Gemeinde hat bis 28. Juni den nicht den Förderrichtlinien entsprechenden Zweckzuschuss vom 1.3.2021 (Projektbeschreibung: Umbau 5 Stk Neonlampen Generationenspielplatz, Bachweg Niederkreuzstetten auf LED-Solarleuchten) von 6.139,60 € noch nicht zurückgezahlt.
Mit der Förderung vom 24.6. und dem zu Unrecht erhaltenen Zweckzuschuss vom 1.3. hat die Gemeinde den ihr zustehenden Förderbetrag von € 159.767,60 ausgeschöpft, deshalb wurde am 24.6. auch nicht der beantragte Zweckzuschuss ausbezahlt, sondern knapp 2000 € weniger.
Der nicht den Förderrichtlinien entsprechende Zuschuss wird bei Überprüfung und Rechnungslegung automatisch in Abzug gebracht: „Nicht nachgewiesene oder nicht anerkannte Beträge gemäß § 3 Abs. 4 KIG 2020 vom Bund werden bei den nachfolgenden monatlichen Ertragsanteilsvorschüssen in Abzug gebracht.“
Der zu Unrecht erhaltene Zuschuss ist unbedingt baldigst zurückzuzahlen, damit die Gemeinde ein anderes Projekt beantragen und den ihr zustehenden Förderbetrag zur Gänze ausschöpfen kann!
Aus den Richtlinien zum KIG: Zuschussfähig ist ausschließlich die Erneuerung (Umstellung) der Beleuchtung von Straßen, nicht aber die Neuanschaffung; am Bachweg wurde die Beleuchtung neu errichtet und der Gehweg ist keine Straße! siehe KIP-Anträge bis 29. April 2021
Schummeln ist nicht möglich, eine genaue Kontrolle ist sinnvoll und erwünscht. Egal ob Private, Firmen oder Gemeinden: es sind unsere Steuergelder, die für div. Corona-Förderungen verwendet werden/wurden.