Bei der Gemeinderatssitzung am 19. September war ein Tagesordnungspunkt: „Abfallwirtschaftsgebührenverrechnung – Übernahme durch GAUM“. Nach hitziger Diskussion traf der Gemeinderat den Beschluss, die Beitrittsentscheidung zu vertagen.
Die Hintergründe: Bei der Gebarungseinschau im Februar 2017 wurde das Defizit bei den Müllgebühren vom Land NÖ kritisiert. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Gebührenhaushalte den allgemeinen Haushalt nicht belasten sollten. Der Gemeinderat solle ehestens Maßnahmen mit dem Ziel der Kostendeckung bei der Müllbeseitigung beschließen. Das Land kritisiert, dass die Personalkosten in den vergangenen Jahren nicht vollständig zugeordnet waren; von 2011 – 2015 ergab sich ein Defizit von gesamt rd. 107.900 €. Gebarungseinschau
Die Müllentsorgung in der Gemeinde wird seit 2008 vom GAUM (Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Mistelbach) erledigt; die Gemeinde hebt Abfallgebühren ein, der GAUM verrechnet der Gemeinde seine erbrachten Leistungen. Jetzt ist die Überlegung, auch die administrativen Belange an den GAUM zu übertragen.
Einige wichtige Vorteile:
- Entlastung des Gemeinde-Sekretariats
- Organisation der nötigen Schulungen der Gemeindearbeiter; die komplexe Materie des Abfallwirtschaftsgesetzes ist in Expertenhand
- die Arbeiten beim Gemeindestadl und Grünschnitt werden weiterhin durch Gemeindepersonal erbracht, aber vom GAUM finanziell abgegolten
Die Auslagerung hätte aber eine Erhöhung der Gebühren zufolge, die für einige Gemeinderäte so nicht nachvollziehbar war. Die Einnahmen der Gemeinde sind belegbar, ebenso die Zahlungen an GAUM; die Kosten der Administration für die Gemeinde und die Ersparnis bei einer Auslagerung sind es nur ansatzweise. Dies führte zur heftigen Debatte, ob ein Beitritt für die Gemeinde sinnvoll (kostensparend) wäre oder nicht. GR Mag. Fuchs meinte dazu abschließend: „Wenn ein Beitritt zum GAUM für die Gemeinde (Kosten)vorteile bringt, dann sollte man es machen – sonst nicht!“ Der Entschluss wurde vertagt, um noch genauere Daten zu den administrativen Kosten einzuholen.
Ganz unabhängig von einem Beitritt zum GAUM: die Müllgebühren in Kreuzstetten sind nicht kostendeckend und müssen angehoben werden! Darüber ist niemand erfreut, es ist aber Aufgabe einer Gemeindeführung, auch für die Bevölkerung unangenehme Entscheidungen zu treffen und sich davor nicht zu drücken. In diesen Zusammenhang zitiere ich Vizebgm. Freudhofmaier aus der Gemeindezeitung vom April 2016: „Kreuzstetten ist eine Gemeinde mit einer schwachen Einnahmenstruktur… wir können unser Ergebnis schwer über Einnahmen steuern…“ – daraus folgt für mich: die eingehobenen Gebühren müssen kostendeckend sein, Defizite in diesem Bereich belasten das Gemeindebudget und schmälern die finanzielle Basis für wichtige Vorhaben.
Ich bin grundsätzlich eine Anhängerin von Gemeindekooperationen und sinnvoller Aufgaben-Auslagerung. Die Aufgaben für die Gemeindebediensteten werden ohnehin immer umfangreicher, viele Tätigkeiten sind in einer größeren Einheit kostengünstiger und werden dort von Fachleuten erledigt (z.B. Kläranlage, Spielplatzüberprüfungen…). Im konkreten Fall schließe ich mich der Aussage von GR Mag. Fuchs zu 100 % an! Wenn die Mehrzahl der Gemeinderäte der Meinung ist, dass für eine Beurteilung des GAUM-Angebots noch genauere Zahlen erhoben werden müssen, kann ich damit leben; ABER: eine Gebührenanpassung muss erfolgen und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden; unabhängig von der Frage eines GAUM-Beitritts!