Der Voranschlag für das Jahr 2018 liegt bis 4. Dezember 2017 während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur Einsichtnahme auf (siehe Aushang auf der Gemeinde-Anschlagtafel), Stellungnahmen dazu können schriftlich abgegeben werden.
Der Voranschlag wird in der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt, die für den Voranschlag nötigen Fristen sind auch der Grund für die Verschiebung der GR-Sitzung.