Am 10. September 2025 habe ich gemäß § 7 IFG die Übermittlung der Stellungnahme der Gemeinde zu meiner Meldung an die StA Korneuburg und der Rechnungen der Rechtsanwältinnen Dr. Annika Wolf und Mag. Daniela Leitner beantragt.
Es hat bis zu meiner Bescheidbeschwerde am 17. April 2026, der Verhandlung vor dem LVwG am 1. Juli 2026 mit dem Erkenntnis und der Einsichtnahme am Gemeindeamt am 27. Juli 2026 gedauert, aber jetzt sind die Unterlagen da und auf dieser HP auch öffentlich zugänglich (wäre es nicht einfacher und kostengünstiger für die Gemeinde gewesen, mir die acht Seiten gleich zu übermitteln?):
- Gemeinde an die StA Korneuburg (die Beilagen wurden bereits in der Vergangenheit auf dieser HP veröffentlicht)
- Rechnung RA Dr. Wolf
- Rechnung RA Mag. Leitner
Zur Gemeinde-Stellungnahme:
1. Im Protokoll der Sitzung findet sich dazu nichts, ich habe keine Mitteilungen wahrgenommen
2. Das Geld ist seit 28.11.2019 weg
3. für den Hochwasserschutz wurde in der GR-Sitzung vom 11.12.2025 ein Darlehen in der Höhe von 340.000 € aufgenommen, die Investitionen zum Hochwasserschutz wurden ab 2021 über einen Überbrückungskredit finanziert; zum Hochwasser aus der NÖN Mistelbach, 24/2024
4. COVID hat 2020 begonnen, das Geld war 2019 weg
5. Das Bank Austria-Konto (171.000 €) wurde ab 2017 aufgelöst und das Guthaben bis 2019 auf das Rücklagenkonto bei der Erste Bank überwiesen; das hat nichts mit den Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf zu tun
6. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf (413.406 €) wurden am 23.7.2018 auf das Gemeindekonto überwiesen, am 28.11.2019 war das Geld belegbar weg, Darlehenszinsen und -rückzahlungen siehe Anmerkungen zur Kreditbelastung