In der Gemeinderatssitzung am 30. Jänner 2018 wurden entscheidende Weichen für die Nahwärme gestellt. Bericht von der GR-Sitzung am 30.1.2018 Viele Stunden voll Sorge, viele Monate zeit- und nervenraubender Verhandlungen für Bgm. Viktorik sind nun zu einem guten Ende gebracht. Mein dringlicher Wunsch, dass der Bürgermeister die Gemeindebevölkerung (vor seinem wohlverdienten Urlaub) in einer Aussendung zu den Entscheidungen bei der Nahwärme informiert, wurde leider nicht erfüllt.
Somit kann ich nur auf den (sehr guten und sachlich fundierten) Artikel von Gabriele Dienstl in den Bezirksblättern online verweisen.Bezirksblätter 18. Februar 2018 Die hohe Anzahl an Zugriffen zeigt den Wunsch der Bevölkerung nach Information, wie es mit der Nahwärme weitergeht, was mit den bestehenden Verträgen passiert (nochmal zur Klarstellung: alle Abnahmeverträge bleiben unverändert bestehen!). Ebenfalls verweise ich auf die Aussendung der Kanzlei PHH, Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf, die der Gemeinde mit ihrem juristischen Know-How erfolgreich zur Seite gestanden ist Wirtschaftsanwälte – PHH – Dr. Annika Wolf
Auch in der NÖN vom 21.2. findet sich ein Artikel zum Nahwärme-Verkauf. Er ist nicht online abrufbar, die NÖN hat ein berechtigtes Interesse am Verkauf ihrer Zeitung. Sie werden den Beitrag von Theodora Höger daher erst kommende Woche auf meiner HP lesen können.
Eine kleine Korrektur zum Artikel: die Gemeinde hat ihren Anteil von 25 % auf 6 % reduziert, also 19 % verkauft; die ENGIE Energie hat 94 % der Gesellschaftsanteile übernommen.
Auch hier thematisch passend die Information, die sich beim Bericht zur Volksschulrenovierung auf dieser Homepage befindet:
Zum Thema Nahwärme-Haftung der Gemeinde wurde des öfteren – auch auf dieser HP in einem Kommentar zum Bericht GR-Sitzung 27. September 2016 – die Meinung geäußert: bei einer drohenden Haftung für die Nahwärme in der Höhe von 1,2 Millionen wird von Gemeindekonkurs gesprochen, ein Kredit zum Schulumbau von 1,5 Millionen ist aber kein Problem? Zur Unterscheidung: der Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, die Haftung wäre mit einem Schlag fällig gewesen! Das Damoklesschwert Gemeindehaftung ist Gott sei Dank Vergangenheit.