Rechnungsabschluss 2019

Am 2. Juni habe ich die Antwort des Bürgermeisters zum RA 2019 bekommen (da dürfte es Internetprobleme gegeben haben, die Antwort wurde mir am 30.4. zugeschickt – ist aber nicht bei mir angekommen). Ich habe seine Antwort mit meinen Anmerkungen dazu versehen, zurückgeschickt und an die Gemeinderäte übermittelt

23. April: der Rechnungsabschluss 2019  ist bis 1. Mai auf der Gemeinde-HP einsehbar und wird vermutlich in nächster Zukunft vom Gemeinderat beschlossen Nächste Gemeinderatssitzung – Aktualisierung 6. Mai: ein Beschuss des Rechnungsabschlusses ist als Umlaufbeschluss nicht zulässig, weil dazu Öffentlichkeit in der Gemeindeordnung festgelegt ist (Info an die Gemeinde, 30. April – lt. Protokoll des Umlaufbeschlusses)

Am 29. April habe ich meine Stellungnahme zum Rechnungsabschluss unterschrieben am Gemeindeamt abgegeben. Warum so ausführlich? Auf manche Fragen bekomme ich (gesetzeswidrig) seit langem keine Antwort, manche Punkte beanstande ich seit Jahren – ohne Erfolg. Die Stellungnahmen sind lt. GO § 83 „unverzüglich dem Gemeinderat zuzuleiten“ und „vom Gemeinderat in Erwägung zu ziehen“. Ich weiß noch, wie viele Stunden ich am Anfang meiner Gemeinderatszeit über meinem ersten Rechnungsabschluss gesessen bin, wie lange es gedauert hat, bis ich diese „Fremdsprache“ halbwegs verstanden habe. Viele GR sind in dieser Periode neu – ich weiß nicht, ob sich alle diese Arbeit antun…

Alt, Aushang auf der Anschlagtafel: Der Entwurf zum Rechnungsabschluss für 2019 liegt bis 1. Mai 2020 (Feiertag, also de facto bis 30. April!) während der Amtsstunden beim Gemeindeamt (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf; Stellungnahmen dazu können während dieser Zeit beim Gemeindeamt schriftlich abgegeben werden.

Am 21. April war ich am Gemeindeamt und habe in den Rechnungsabschluss Einsicht genommen (Voranmeldung nötig). Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich eine derartige Vorgangsweise für absolut inakzeptabel halte. Damit werde ich von der Gemeinde (letztverantwortlich: der Bürgermeister) zur Übertretung der Verordnung des Gesundheitsministers (Ausgangsbeschränkungen) aufgefordert!

Bei der Marktgemeinde Ulrichskirchen war es möglich, den Rechnungsabschluss online zu stellen, darauf habe ich auch vor kurzem bei Landesrat Schleritzko gedrängt – siehe Mail an LR Schleritzko zum Rechnungsabschluss

Antwort der NÖ Landesregierung 22. April: Landesregierung Rechnungsabschluss. Traurig, dass es nicht anders geht; und dass ich den Mitarbeitern der Landesregierung völlig unnötig Arbeit machen muss. Die Änderungen (NÖ COVID-19-Gesetz) wurden am 16. April vom NÖ Landtag beschlossen – die Gemeinde muss darauf hingewiesen werden?

Der Rechnungsabschluss 2019 erfolgt letztmalig nach der VRV 97, ab dann gilt sowohl bei Voranschlag als auch Rechnungsabschluss die VRV 15 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015)

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