Diese Frage habe ich Mitte März an den Bürgermeister und die neuen Vorstände gestellt:
„bei der Baustelle WAV Bäckergasse tut sich noch nichts – warum? Bei der GR-Sitzung im September 2019 habe ich die Frage bezüglich Baubeginn gestellt; die Antwort des Bürgermeisters auf meine Frage: „…das ist Sache der WAV“. Ich habe die Frage nicht unmotiviert gestellt: Der Bescheid zur Baubewilligung des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz wurde am 11.1.2017 erstellt, nach Einsprüchen der Anrainer bei der II. und III. Instanz hat der Gemeindevorstand die Baubewilligung im Mai 2017 bestätigt. Der Baubeginn hat zwei Jahre nach Erteilung der Baubewilligung zu erfolgen (§ 24 NÖ BO). Meine Fragen daher:
- hat die WAV um Fristverlängerung vor Fristablauf bei der Baubehörde angesucht?
- hat die Verzögerung des Bauvorhabens damit zu tun, dass die Baubewilligung abgelaufen ist? Wenn ja, was bedeutet das für das Bauvorhaben?
- es haben sich mittlerweile vermutlich auch Gemeindebürger für die Wohnungen angemeldet. Warum wird die Bevölkerung, warum werden die Anrainer dazu nicht vom Bürgermeister informiert?“
In der Frühlings-Gemeindezeitung findet sich nichts, auch nicht bei den Grünen oder ein Beitrag der BI Dorf bleiben! (Elisabeth Perschl); der Stillstand während des Verbots von Bauarbeiten aufgrund der Corona-Pandemie war klar. Warum davor und jetzt keine Arbeiten stattfinden, weiß ich nicht. Antwort auf meine Fragen habe ich von der Gemeindeführung (Bgm., SPÖ- und ÖVP-Vorstände) – wie leider schon seit Monaten – keine erhalten.