Voranschlag 2021

Der Voranschlag für das Jahr 2021 liegt  von 4. 12. bis 18.12. 2020 während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo bis Fr 8 – 12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf, Stellungnahmen dazu können in dieser Zeit schriftlich eingebracht werden. Ich habe am 6.12. meine Stellungnahme eingebracht.

Aktualisierung 19.12. Ich habe am 18.12. die Antwort des Bgm. erhalten und dazu Stellung genommen.

Der Voranschlag  wird in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt.

Ich werde darauf drängen, dass der Voranschlag auch auf der Gemeinde-Homepage einsehbar ist (siehe NÖ Gemeindeordnung § 73 (6) : Für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (§ 44 Abs. 4) kann von der Frist zur Vorlage an den Gemeinderat abgewichen werden. Die öffentliche Einsicht in den Entwurf ist in jeder technisch möglichen Weise zu gewähren). Auch die Aufsichtsbehörde sieht das so Antwort NÖ Landesregierung 22.12.; am 26.12. habe ich auf das Schreiben geantwortet und für den Rechnungsabschluss 2020 (März, April 2021) auf elektronische Einsicht gedrängt.

Ich habe den Wunsch nach verpflichtender Einsichtnahme der Bürger in Voranschlag und Rechnungsabschluss auch nach der Pandemie bei der NÖ Landesregierung eingebracht: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1455

 

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