Umlaufbeschluss November 2020

Ein Tagesordnungspunkt des Umlaufbeschlusses war die Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 4.8.2020. Dazu heißt es: es wurden keine Anträge auf Abänderungen eingebracht. Das Sitzungsprotokoll vom 4.8.2020 ist somit genehmigt!

Im Protokoll der Sitzung vom 4.8.2020 steht: der Beschluss des Protokolls vom 10.12.2019 wird nicht angenommen (einstimmig)! Bei der Sitzung am 4.8. war ich als Zuhörerin anwesend;  bei der Sitzung wurde dem Protokoll zugestimmt, das habe ich stark kritisiert – Postwurfsendung

Vermutlich haben die Gemeinderäte auch das Protokoll vom 4.8.2020 (so wie das Protokoll vom 10.12.2019) nicht gelesen! Das vorläufige Protokoll vom 4.8. wurde von den Gemeinderäten nicht beeinsprucht; es wurde somit genehmigt und kann nicht einfach ausgebessert werden. Es muss neuerlich abgestimmt werden!

Das  Protokoll zum Beschluss im Umlaufweg wurde bei der GR-Sitzung am 21.12.2020 genehmigt.

Mein Vorschlag: Richtigstellung des Protokolls vom 10.12.2019, die von mir kritisierten Teile (siehe Postwurfsendung) entfernen, neu beschließen! Warum einfach, wenn’s kompliziert auch geht??

 

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