Eigene Antworten auf meine Auskunftsbegehren

Die Antworten des Bürgermeisters auf meine Auskunftsbegehren sind inhaltsleer und teilweise (bewusst?; jedenfalls belegbar!) falsch. Eine Beantwortung wäre schnell, einfach und kostengünstig möglich gewesen! Mein Versuch nach mehreren Monaten Wartezeit  eigene Antworten Auskunftsbegehren Streifing

Aktualisierung: sowohl der Bgm. als auch das Land stellen klar, dass es sich beim Eingang am neuen Konto um einen Kredit für den Schulumbau handelt, der dann auf das Schulumbau-Konto überwiesen wurde

Fragen stellen war erfolglos: „… die Behörde nimmt mutwillig in Anspruch, wer sich im Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet…“- Bgm. zum Auskunftsbegehren Streifing 7.5.2021; im Nachhinein ist mir die Aussichtslosigkeit, Nutzlosigkeit und Zwecklosigkeit meiner Anfrage leider klar; (richtige) Antworten gibts keine.

Vielleicht kommt mit der Antwort vom Land zu meiner Aufsichtsbeschwerde Antwort 13.10.21 Bewegung in die Sache. Es sind ohnedies nur noch Frage 1 – 3 zu beantworten; die anderen Fragen sind hinfällig, die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf wurden 2018 ausgegeben. Wofür – das sollte die Gemeinde wahrheitsgemäß beantworten; Corona gibt es erst seit Frühling 2020! Hinsichtlich der weiteren Verwendung der Einnahmen ist festhalten, dass diese dem Gemeinderat obliegt und entsprechend der Veranschlagung zu erfolgen hat (vgl. § 76 Abs. 1 NÖ GO 1973).“ Ich war bis 4. März 2021 Gemeinderätin, in dieser Zeit hat der Gemeinderat keinen diesbezüglichen Entschluss gefasst – das Geld ist lt. REAB 2018 „verschwunden“.
Das Finanzamt hat meine fünf Beschwerden zu den Gebühren abgelehnt: Beschwerdevorentscheidung zur Anfrage Grundstücksverkauf 16.8. „Auch ein Informationsbedürfnis stellt ein solches Privatinteresse dar…“; als brave Bürgerin hat man einmal in fünf Jahren bei der Wahl ein Kreuzerl zu machen und dann: gusch! Wann kommt endlich das Informationsfreiheitsgesetz?

Also besser nicht auf Antworten warten, sondern selbst  aufmerksam die vorhandenen Unterlagen durchforsten:

Zum Auskunftsbegehren Grundverkauf Streifing schreibt der Bgm. in seiner Antwort:
„umfangreiche Erhebungen, Berechnungen oder Ausarbeitungen…“, „… es bedüfte sogar der Anstellung einer zusätzlichen Person…“. Was haben die umfangreichen, inhaltsleeren bzw. teilweise falschen Auskünfte (40 Seiten „Antworten“ und Bescheide, vermutlich von der Rechtsanwältin geschrieben) der Gemeinde gekostet?

 

 

 

 

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