Die Sitzung am 2. November wurde sehr kurzfristig abgesagt, Gemeinderatssitzung am 2. November 2021 – abgesagt, neuer Termin bis jetzt (20.11. 16.00 Uhr) noch nicht bekannt.
Die Gemeinderäte von ÖVP und Grüne haben laut Aussendung eine außerordentliche GR-Sitzung beantragt. NÖ GO § 45 (2) Der Bürgermeister hat den Gemeinderat innerhalb von acht Tagen einzuberufen, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder von der Aufsichtsbehörde verlangt wird. Diese Sitzung ist spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Einlangen des Verlangens abzuhalten.
§ 46 (4) Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung ist spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Gemeinderatssitzung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen und darf im Internet veröffentlicht werden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich diese Frist auf den vorhergehenden Werktag.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf eine außerordentliche GR-Sitzung rund um den 2.11. gestellt wurde (war dieser Antrag der Grund für die Absage der GR-Sitzung? Die Gebarensprüfung? man weiß es nicht). Thema soll die geplante Bebauung am Kirchenplatz sein, dazu habe ich eine Stellungnahme am Gemeindeamt abgegeben. Viele Unterzeichner der kritischen Petition argumentieren mit „Dorf bleiben“ gegen die verdichtete Bebauung; dazu ein alter Beitrag von mir auf dieser HP: Dorf bleiben! im Jahr 2020
In der Aussendung der Opposition wurde angeregt, Fragen für die GR-Sitzung zu stellen. Das habe ich per Mail am 19.11. gemacht:
Meine Fragen (an SP, VP und Grüne), bitte entweder selbst beantworten oder in der GR-Sitzung stellen:
- wo sind die 413.000 € vom Grundverkauf in Streifing, die seit 2018 verschwunden sind (damals hat es Corona noch nicht gegeben)? Das wäre eine gute finanzielle Basis für einen Neubau des Nahversorgers durch die Gemeinde!
- wurde beim Baurechtsvertrag/Bauzins die Expertise eines Immobiliensachverständigen (https://realbewertung.at/thema/bauzins-und-baurechtszins/) eingeholt oder nur die Meinung der Rechtsanwältin der Gemeinde?
- wie kann ein Bauzins vereinbart werden, wenn die Widmung des Grundstücks noch nicht vom Land genehmigt ist?
- Wie groß ist das Grundstück am Kirchenplatz? 2.343 m² (lt. Kaufvertrag) oder 2.490 m² (lt. Erläuterungsbericht)?
- der Baurechtsvertrag hat öffentlich einsehbar zu sein, die Einnahmen und Kosten für die nächsten 50 Jahre betreffen alle Gemeindebürger!
- welche Kosten fallen für die Gemeinde für die Wohneinheiten an, die sie anmieten möchte?
- wo wird der Nahversorger seinen Standort haben?