Das Bauprojekt am Kirchenplatz hat lt. Infoveranstaltung eine Geschoßflächenzahl von 1,0, eine Umwidmung in BK nachhaltige Bebauung ist für das Vorhaben daher nicht erforderlich. Ich verschiebe die Dokumente zur 11. Änderung somit zu den älteren Beiträgen ab 2020. Änderung ROP 10.11.22
Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 11. Änderung
Meine Stellungnahme, abgegeben auf der Gemeinde am 9.11. Hier mein Schreiben an die Besitzer des ehem. Kaufhauses am Kirchenplatz vor fast drei Jahren und mein Schreiben an DI Vielnascher 2020. Auch zu dieser Änderung gibt es Informationen zum zeitlichen Ablauf
Eine Präsentation des Projekts für die Bevölkerung ist angeblich geplant. Wann? Der Bauzins wurde schon vorab in der Gemeinderatssitzung im August 2021 beschlossen: unter der Annahme der Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Gemeinderat und Land, ohne Kenntnis der Pläne, ohne Info zum zukünftigen Standort des Nahversorgers, ohne Einbeziehung der Bevölkerung…; Baurechtsvertrag geheim, geht die Bürger nichts an? (Aussage des Bgm. vor Jahren: „Lasst den Papa nur machen…“; nein, wir sind keine unmündigen kleinen Kinder)
Nicht-öffentliche GR-Sitzung am 23.11.
ÖVP und die Grüne GR machen in einer Aussendung Anfang November 2021 Stimmung gegen das Projekt – aber zu den verschwundenen Einnahmen beim Grundstücksverkauf herrscht auch dort Stillschweigen. Die 400.000 € könnten wir gut für den Neubau des Nahversorgers gebrauchen.

Grundfläche lt. Kaufvertrag: 2.343 m² * 1,3 Geschoßflächenzahl = 3.045 m² Nutzfläche
lt. Erläuterungsbericht zur Änderung: Grundfläche 2.490 m² * 1,3 GFZ = 3.237 m² Nutzfläche
geplante Geschoßflächenzahl: maximal 1,3 (Höchstgrenze muss lt. NÖ ROG verpflichtend im ÖRP angegeben werden)
lt. Erläuterungsbericht: „das geplante Bauprojekt übersteigt in geringem Maß die GFZ von 1,0“
lt. Herbst-Gemeindezeitung: Vorentwurf GFZ 1,19
alles offenbar noch nicht so ganz klar; aber den Bauzins kann man schon fixieren?