In der NÖN vom 25.11.21 findet sich ein ausführlicher Artikel zum Bauprojekt mit einigen Fehlern. Dazu Richtigstellungen meinerseits:
- oftmals wird im Artikel die Bezeichnung „betreubares Wohnen“ verwendet – diese Bezeichnung ist veraltet, ebenso die Bezeichnung „betreutes Wohnen“ im Erläuterungsbericht zur Umwidmung. In der Herbst-Gemeindezeitung schreibt der Bürgermeister von „begleitetem Wohnen“; begleitetes Wohnen oder doch nur barrierefrei? – man weiß es nicht…
- „Mit einem Einreichplan rechnet er (der Bgm.) im März nächsten Jahres.“ Davon gehe ich nicht aus: das Grundstück muss zuerst umgewidmet werden (von Bauland Kerngebiet in Kerngebiet nachhaltige Bebauung), dies wurde noch nicht einmal im Gemeinderat beschlossen, danach muss es vom Land genehmigt werden 11. Änderung Örtl. Raumordnungsprogramm: zum Ablauf. Ich rechne mit der rechtskräftigen Umwidmung frühestens bis Sommer 2022.
- „Hinsichtlich der Bebauungsdichte habe die Gemeinde, da es sich um eine Zentrumszone handelt, auf 1:1,3 aufgestockt“: hier geht es um die Geschoßflächenzahl, ab einer Verdichtung größer als 1,0 muss nach neuem ROG umgewidmet werden ( neue Widmungskategorie nachhaltige Bebauung, dazu habe ich bereits im Oktober 2020 geschrieben). Das ist nicht „normal“ und nicht nur von der Gemeinde zu entscheiden – dazu braucht es die Genehmigung des Landes, es geht um verdichtete Bebauung (die ich auf diesem Grundstück positiv sehe Stellungnahme 11. Änderung ÖRP)
- „solange ich kein Projekt habe, kann ich nichts diskutieren“ (Bgm.): viele Fragen betreffen grundsätzliche Themen, das Grundstück ist Gemeindeeigentum; auch meine Fragen betreffen nicht das konkrete Projekt; Auf viele Fragen könnten auch die Gemeinderäte von ÖVP und Grüne antworten – wenn sie wollten.
- wo sind die 413.000 € vom Grundverkauf in Streifing, die seit 2018 verschwunden sind (damals hat es Corona noch nicht gegeben)? Das wäre eine gute finanzielle Basis für einen Neubau des Nahversorgers durch die Gemeinde selbst!
- wurde beim Baurechtsvertrag/Bauzins die Expertise eines Immobiliensachverständigen (https://realbewertung.at/thema/bauzins-und-baurechtszins/) eingeholt oder nur die Meinung der Rechtsanwältin der Gemeinde?
- wie kann ein Bauzins vereinbart werden, wenn die Widmung des Grundstücks noch nicht vom Land genehmigt ist?
- Wie groß ist das Grundstück am Kirchenplatz? 2.343 m² (lt. Kaufvertrag) oder 2.490 m² (lt. Erläuterungsbericht)?
- Begleitetes Wohnen? Oder nur barrierefrei? Welche Räumlichkeiten mietet die Gemeinde an? (Arztpraxis, Gemeinschaftsraum, …)?
- Welche Kosten fallen für die Gemeinde für die Wohneinheiten an, die sie anmieten möchte?
- Wo wird der Nahversorger seinen Standort haben?
Laut Bürgermeister wird es vor einem konkreten Entwurf der Genossenschaft keine Informationen geben; das heißt Infopause bis mindestens Mitte 2022 (bis die Umwidmung rechtsgültig ist und ein Projektplan der Genossenschaft vorliegt). Wann wird zur Förderung eingereicht, wann erfolgt das Ansuchen um Baubewilligung, wann wird das Bauprojekt begonnen/fertig sein? Der Grund wurde 2016 gekauft!