LVwG hebt Bescheid des Bgm. auf

Am 11. Juli habe ich das Erkenntnis des LVwG erhalten Erkenntnis LVwG 7.7.22., am 17. Juli 22 habe ich ein Schreiben  an die Aufsichtsbehörde gesendet:  Aufsichtsbehörde zum Grundverkauf und den Beratungskosten 18.7.2022 als Reaktion auf das Schreiben vom 10.6.22 der Aufsichtsbehörde.

Der Bescheid wird ersatzlos behoben, weil lt. LVwG die für die Bescheiderlassung zuständige Behörde der Gemeinderat ist und nicht der Bürgermeister.  Also zurück fast an den Start (127.000 € Beratungskosten abseits des VA/NVA, trotzdem falsche Behörde!?)  Viele Fragen sind seit Jänner 2021 belegbar geklärt bzw. die Antworten des Bgm. belegbar unrichtig.

Das LVwG bezieht sich in seiner Begründung der Aufhebung auf § 35 der NÖ GO: „Dem Gemeinderat sind… vorbehalten: 17. der Voranschlag, der Nachtragsvoranschlag und der Rechnungsabschluß… 22. folgende Angelegenheiten der Vermögenswirtschaft: a) der Erwerb, die Veräußerung, die Verpfändung oder sonstige Belastung von unbeweglichem Vermögen…“

auf Seite 4: Interessanterweise habe die Aufsichtsbehörde den Verbleib der Einnahmen nachvollziehen können… Ich kann den Verbleib nicht nachvollziehen! Die 400.000 € wurden sicher nicht für den Straßenbau verwendet, dort wurden die Einnahmen im REAB 2020 nur buchhalterisch verbucht. In den Voranschlägen (und Rechnungsabschlüssen) und den Gemeindestraßen  scheint die reale Verwendung der Einnahmen nicht auf. Auf mein Schreiben vom 24.4.22 an die BH : Ich ersuche Sie um Information, wo der Überschuss von 421.019,34 €, als Ausgang unter 1/612000+729960 (im REAB 2020 Straßenbau REAB 2020 Detailnachweis) verbucht, am Bankkonto der Gemeinde zu finden ist oder wofür er physisch ausgegeben wurde; entsprechende Investitionen im Straßenbau sind 2020 und 2021 nicht erfolgt!“ – habe ich bisher keine Antwort bekommen 😦

Aktualisierung, 18.8.22: „Ich kann den Verbleib nicht nachvollziehen! “ – mittlerweile kann ich den Verbleib vermutlich nachvollziehen, dieser ist möglicherweise strafrechtlich relevant, ich gehe davon aus, dass sowohl SPÖ als auch ÖVP wissen, an wen das Geld geflossen ist. Ich vermute auch immer mehr, dass das Land Bescheid weiß und die Vorgangsweise gedeckt hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aktualisierung, Dezember 2022: Mein Verfahren beim LVwG geht mit meiner neuerlichen Bescheidbeschwerde in die zweite Runde!

 

 

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