Die Antwort der Aufsichtsbehörde vom 10.6.22 auf meine Beschwerde ist wie von mir erwartet, Kurzfassung: passt (natürlich) alles! Mein Flugblatt: Kiesenhofer Juni 2022 Postwurfsendung, meine Antwort an die Aufsichtsbehörde vom 18.7.2022
Eineinhalb Jahre suche ich nun nach dem Verbleib der Einnahmen aus dem Grundverkauf 2018 in Streifing (413.000 €), einige Erkenntnisse aus dieser Zeit:
- ich schließe aus, dass das Geld für Straßenbauprojekte verwendet wurde (dort wurde der Überschuss im REAB 2020 verbucht)
- ich schließe aus, dass das Geld für den Volksschulumbau verwendet wurde finale Abrechnung Kosten Schulumbau
- ich schließe aus, dass das Geld für Aufwendungen rund um die Covid-Pandemie (ab März 2020) verwendet wurde (es war schon davor nicht mehr auf den Gemeindekonten)
- ich schließe aus, dass das Geld privat in den Taschen des Bürgermeisters oder anderer Gemeinderäte gelandet ist
- ich schließe aus, dass das Geld für die Kosten der Gemeinde rund um die Nahwärme verwendet wurde
- Der Verlust durch den Verkauf der Nahwärmeanteile beträgt bei den drei privaten Vorbesitzern ca. 2/3 der Investitionssumme (Bgm. Gemeindezeitung März 2018) – richtig!
- Die nötigen Mittel und Kredite für die Sanierung der Volksschule wären vom Land NÖ und den Banken nicht bewilligt worden. Es wurde der Nachweis der Auflösung der Bürgschaft als Bedingung eingefordert. – richtig!
Aktualisierung: Die Vorgangsweise des Landesverwaltungsgerichts
Aktualisierung: Kontostände ab 2016, November 22
Aktualisierung, 18.8.22: mittlerweile kann ich den Verbleib nachvollziehen; ich gehe davon aus, dass sowohl SPÖ als auch ÖVP wissen, an wen das Geld geflossen ist. Ich nehme auch an, dass das Land Bescheid weiß und die Vorgangsweise gedeckt hat. Ich habe keine konkreten Beweise, viele Puzzleteile ergeben aber für mich ein klares Bild. Es gilt die Unschuldsvermutung.