in der GR-Sitzung am 22.4.2024 beschlossen REAB 2023
Am 25. März habe ich meine Stellungnahme zum Entwurf REAB 2023 am Gemeindeamt abgegeben; Antwort von Altbgm. Viktorik und meine Kommentare zusammengefügt, Antwort am 22.4. von der Gemeinde: Zur Auskunft Beratungskosten REAB 2023
Zum beschlossenen REAB 2023: ich habe beim beschlossenen REAB nicht jede der 350 Seiten mit dem Entwurf Rechnungsabschluss verglichen; das haben hoffentlich die Gemeinderäte, die den REAB beschlossen haben, getan. Wer Lust dazu hat, kann mich auf wichtige Differenzen gerne aufmerksam machen.
- KIP auf meinen Hinweis hin geändert vom Landes- zum Bundeszuschuss: dadurch veränderte sich das Haushaltspotential (minus 450.000, im Entwurf minus 287.000) und das Nettoergebnis (minus 39.000, im Entwurf plus 124.000); so verändert eine simple Buchungsänderung von 2x 81.600 € vom Land zum Bund den REAB; eine Bestätigung für mich, dass die Details von Haushaltspotential und Nettoergebnis zu ignorieren sind
- Dienstpostenplan auf meinen Hinweis hin korrigiert
- das Beschlussdatum der außerordentlichen Tilgung des Darlehens (Ankauf Grundstück Kirchenplatz) wurde nach meiner Beanstandung korrigiert: vom 24.1.2023 im Entwurf auf richtigerweise 4.4.2023 (TOP 5) geändert
- zu den absurden Beratungskosten: im Entwurf und REAB steht „Beantwortung div. Bürgeranfragen“, in der Antwort des Altbgm. „Auskunftsbegehren“, das Datum blieb auch im beschlossenen REAB mit Beschlussdatum 31.12.2023 angegeben. Wann wurde die Überschreitung (Ergebnishaushalt 166.700 €) beschlossen? Variante 1: es wurde vor der Sitzung vom 16.10.2023 nicht beschlossen (lt. Mail ÖVP-Obmann) Variante 2: es wurde in einer nicht-öffentl. Sitzung beschlossen (lt. Mail GfGr Fallmann; einen entsprechenden TOP bei den GR-Sitzungen gibt es aber nicht) Überschreitungen beschlossen GR-Sitzung 16.10.23, im Vergleich dazu die Antworten von Altbgm. Viktorik. GR-Sitzung vom 11.7.2023: da hat es noch keine relevanten Überschreitungen (TOP 4) gegeben!
- lt. Aussage von Bgm. Peter Ullmann in der GR-Sitzung am 22.4.2024 ist das Darlehen zum Hochwasserschutz zinsenlos. Laut REAB wurde 2023 8.462 € Zinsen für das HWS-Konto gezahlt (siehe Seite 349)
- zu den absurden Rechtsanwaltskosten: Zahlungen Dr. Wolf/PHH ab 2021 aktualisiert 26.4.2024