Energiebericht 2024/25

Der Energiebericht für 2024/25 (Oktober 2024 bis September 2025) liegt auf 2025 Jahresbericht Energiehaushalt Kreuzstetten:

2024/25 war ein verhältnismäßig kalter Winter, dies macht sich auch im Anstieg der Heizenergie bemerkbar (die Daten unter Berücksichtigung der Heizgradtage liegen leider noch nicht vor); auch der Winter 2025/26 wird nach aktueller Wetterlage ein kalter sein, auch 2025/26 ist daher vermutlich ein Anstieg der Heizenergie zu erwarten.

Besonders erfreulich ist der Rückgang des Energieverbrauchs für die Straßenbeleuchtung durch die Umstellung auf LED (Vergleich zum Energiebericht 2023 117.438,41 kWh/22,5%, 2025 47.447,58 kWh/9,6%).

Gesamter Energieverbrauch 2024/25 494.826,64 kWh, im Vergleich die Daten von 2016/17 631.084,71 kWh (Reduktion um über 20 %, trotz Erweiterung Gemeindeamt, Volksschule und Kindergarten in den vergangenen Jahren). Verwundert bin ich über den Anstieg des Heiz- und Stromverbrauchs im Gemeindeamt trotz Änderung bei den Öffnungszeiten im Juni 2024 (Gemeindeamt ist freitags geschlossen).

Wie schon zum Energiebericht 2023 geschrieben: auf die Errichtung von PV-Anlagen auf den Gemeindedächern  verzichtet die Gemeindeführung bisher, dafür wurde in der GR-Sitzung Dezember 2024 der Stromliefervertrag mit der EVN abgeschlossen: das Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gern, den Strom aus unseren Windrädern nicht. Vermutlich läuft der Stromvertrag mit der EVN automatisch weiter, 2025 wurde dazu im Gemeinderat kein Beschluss gefasst (bevor der Vertrag mit Oekostrom im März 2016 im Gemeinderat beschlossen wurde, musste der Vertrag mit der EVN fristgerecht gekündigt werden). Dazu passt: Antrag gemäß IFG zum Stromliefervertrag mit der EVN

Zweite Bescheidbeschwerde am 8. Jänner 2026 erhoben

Ich habe am 8.1.2026 Bescheidbeschwerde zu den Bauaktivitäten der Gärtnerei Böhm erhoben. Diese wurde lt. Info der Gemeinde am 12. Jänner an das LVwG NÖ weitergeleitet.

Die Beilagen:
Dritter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Bescheid zum dritten Antrag IFG, 5.1.2026
Wasserrechtlicher Bescheid der BH 2014
Bild von der geplanten Stromleitung GR-Sitzung 23.9.2025, TOP 6

Zu den Karpfenzuchtteichen:

Auch hier passend: Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse
vielleicht in meinem Fall passender: statt Kurz-Schluss Kiesel-Stein

Wichtige Themen für 2026

Die wichtigen Themen für 2025 habe ich intensiv bearbeitet. Für 2026 stehen an:

 

Voranschlag 2026, Aktualisierung

Aktualisierung, 22.1.2026: nach vielen Mails habe ich die Antwort der Gemeinde erhalten: „das war mein Fehler und ein Irrläufer“, der VA 2026 lt. aktueller Gemeinde-HP VA 2026 Auflage 19.1.2026 wurde in der GR-Sitzung vom 11.12.2025, TOP 4 mehrheitlich beschlossen (H. Ullmann und R. Kraft stimmten dagegen). Den VA 2026 „Irrläufer“, 15.12.2025 lasse ich trotzdem auf meiner HP. Meine Stellungnahme zum Entwurf VA 2026 habe ich am 26. November an die Gemeinde gemailt, am 11. Dezember habe ich um 12:45 Uhr die Antwort des Bürgermeisters erhalten. Der NÖN-Artikel: VA Kreuzstetten

Meine Vermutung: die vom Bgm. angekündigten Änderungen in seiner Antwort auf meine Stellungnahme zum Entwurf (1 + 7) haben es nicht rechtzeitig in die GR-Sitzung geschafft und wurden deshalb nicht beschlossen:  im Vorbericht fehlt das Haushaltspotential 2026 (Seite 3) und die Darlehenshöhe HWS ist nicht korrekt (Seite 220).

  • wie im VA 2025 beträgt das Haushaltspotential 0 € (Seite 177); damit sich diese Null überhaupt ausgeht, müssen Rücklagen von 65.000 € aufgelöst werden. Ohne Fremdmittel oder Bedarfszuweisungen des Landes können neue Projekte also nicht umgesetzt werden
  • Nettoergebnis (Seite 4): minus 30.000 €
  • Abgabenertragsanteile: 1.806.000 €, minus NÖKAS-Umlage 550.000, minus Sozialhilfeumlage 315.000 etc. Kaum Erhöhung, aber stark gestiegene Gemeindebeiträge an das Land. Die Klage vieler Gemeinden, dass sie zu wenig Geld für ihre Aufgaben haben, ist nachvollziehbar.
  • Veräußerung des Grundstücks der Kürbiskernanlage 65.000 € (Seite 155, GR-Protokoll 23.09.2025, TOP 16); 2024 Veräußerung des Gemeinde-Anteils an der Nahwärme (Einnahmen von 15.000 €), welcher Verkauf wird in Zukunft das Gemeindebudget verbessern?
  • Abwasserbeseitigung: Investitionen von 75.000 €, warum wird die Rücklage aufgelöst, wenn es trotz Investitionen einen positiven Saldo (5) von 50.500 € (Seite 158) gibt?
  • in der GR-Sitzung vom 11.12. beschlossen: Kreditaufnahme für den Hochwasserschutz 340.400 € (wie beim REAB 2024 sind die „verschwundenen“ Einnahmen auch im VA 2026 beim Straßenbau sichtbar (Seite 183): https://kreuzstettenaktuell.com/finanzdaten/verbuchung-der-einnahmen-aus-dem-grundstuecksverkauf-2018-im-strassenbau)
  • geplante Investitionen (Seite 180ff): Feuerwehrauto Gesamtkosten 574.500 €; Freibad-Sanierung 70.200 € (Bedarfszuweisung vom Land NÖ und Kapitaltransfers vom Bund); Straßenbau 120.000 € (Bedarfszuweisung 100.000 €)
  • Geld für die Windräder gibt es erst nach Fertigstellung des Repowerings (etwa 2028 – 2030), aktuell sind von der WKS noch einige Fragen vorab zu klären
  • Schuldenstand (Seite 219-221) per 31.12.2025 4.582.000 €, Zugang 433.600 € (340.400 € Hochwasserschutz, zweites Darlehen Kanalbau „Siedlungserweiterung Am Teichfeld“ 93.200,00), Tilgung Darlehen zum Kindergartenausbau 686.200 €, div. sonstige jährliche Tilgungen, Schuldenstand per 31.12.2026 3.846.300 €
  • Rücklagenstand per 31.12.2026 (Seite 215) 173.954,90 € (gleicher Betrag wie am 1.1.2026, trotz Entnahme von 24.300,00 € für das FF-Auto (Seite 181).
  • der mittelfristige Finanzplan (ab Seite 241) ist bis 2030 durchgehend negativ!
  • zukünftig wird es keinen Jahresrückblick des Bürgermeisters mehr geben (auf meine Frage, wie der Bgm. gemäß § 38 NÖ GO die Bevölkerung über die Tätigkeiten der Gemeinde informieren wird, die Antwort der Gemeinde: durch die Berichte vom Bürgermeister in der Gemeindezeitung wird die Bevölkerung über die Tätigkeiten der Gemeinde regelmäßig informiert)

Bescheidbeschwerde am 15. Dezember erhoben

Am 15.12.2025 habe ich Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht NÖ erhoben. Da ich mittlerweile darin schon Übung habe, war die Frist von vier Wochen (von Weihnachten bis 4. Jänner ist das Gemeindeamt geschlossen) problemlos einzuhalten. Laut Schreiben des Bgm. ist meine Bescheidbeschwerde unterwegs zum LVwG.

Die Beilagen in meiner Bescheidbeschwerde:

Um auch ein bisschen Humor in die (sonst unlustige) Sache zu bringen:

Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse Mitglieder-Briefing (also nicht auf der Tagespresse-HP zu finden, Geschenk-Abo nur für Mitglieder/Abonnentinnen!)

https://www.derstandard.at/story/3000000298894/aussenministerium-schuetzte-waldheim-personalakt-mit-buerokratischem-trick; ich bin also nicht die Einzige, deren Anträge gemäß IFG unerwünscht sind

Ich schließe mit einem Zitat aus dem Buch „Die Schattenrepublik“ von Peter Hochegger: Die Schattenrepublik besteht aus einfachen Menschen, die in mächtigen Positionen sitzen und zu schwach sind, zu den Gelegenheiten, die sich ihnen bieten, Nein zu sagen. (die Dunkelkammer #234, Hocheggers „Schattenrepubik“ #3, ganz am Schluss)

 

 

Bericht von der GR-Sitzung am 11.12.25

Dringlichkeitsantrag von Hubert Ullmann: Auflösung des Baurechtsvertrages mit der GEBÖS, angenommen, kommt als TOP 8 auf die Tagesordnung

bei dieser GR-Sitzung gab es teilweise hitzige Debatten und oft keine einstimmige Abstimmung; Ende der öffentl. TOP um 21:40 Uhr

TOP 1: keine Einsprüche, daher automatisch genehmigt Protokoll 5. GR-Sitzung vom 04.11.2025
TOP 2: zur Kassaprüfung am 3.12.
TOP 3: Subventionen wie im Vorjahr, einstimmig

TOP 4: VA 2026: lange Diskussionen, H. Ullmann und R. Kraft stimmen dagegen
Geld für die Windräder gibt es erst nach Fertigstellung des Repowerings (etwa 2028 – 2030), aktuell sind von der WKS noch einige Fragen vorab zu klären

TOP 5, Darlehensaufnahme für den HWS: 340.000 € Kredit bei der Hypo, 25 Jahre Fixzins (ob für eine vorzeitige Rückzahlung Kosten anfallen, konnte nicht geklärt werden), einstimmig beschlossen. Wohin das Geld aus dem Grundstücksverkauf verschwunden ist? Schuld bin natürlich ich, weil für meine Auskunftsbegehren so viel Geld für die Rechtsanwältin zu zahlen war. Blöd nur, dass das Geld aus dem Grundstücksverkauf (400.000 €) schon Ende 2019 nicht mehr auf den Gemeindegirokonten war, aber im REAB 2024 noch aufscheint! Die Gemeinde hat so viel Arbeit wegen meiner drei Anträgen gemäß IFG, meint der Bürgermeister.

TOP 6: gemeinsames Altstoffsammelzentrum mit Gaweinstal und Ladendorf, betrieben vom GAUM. Hitzige Debatte, die mich an meine Gemeinderatszeit zu diesem Thema erinnert hat. Grundsatzbeschluss (Gaweinstal muss noch überlegen): H. Ullmann und R. Kraft  dagegen.  Dazu der aktuelle Bericht der NÖN

TOP 7: Lange Diskussionen, schließlich die Abstimmung: Beschränkung auf 18 Wohneinheiten/Grundstück im Bauland Kerngebiet. Bei der Debatte habe ich mich gefragt, ob die Gemeinderäte den Flächenwidmungsplan kennen, das oftmals genannte Grundstück am Kirchenplatz ist Bauland-Kerngebiet nachhaltige Bebauung. H. Ullmann, R. Kraft und C. Gröger dagegen

TOP 8: Dringlichkeitsantrag Auflösung des Baurechtsvertrages: Lange Diskussion, dann mehrheitlich eine Auflösung des Baurechtsvertrages abgelehnt. Interessant: die GEBÖS hat vom Land NÖ noch keine Fördermittel erhalten (das muss ich in der GR-Sitzung erfahren, bei meinem Antrag auf Auskunft war das nicht möglich?)

TOP 9 + 10: der Bauausschuss wurde entsprechend der NÖ GO nochmals beschlossen zum Bauausschuss, 17.11.25, ich bin natürlich auch hier wieder die Böse

 

Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7, Aktualisierung

Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten. Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt. Somit sind alle meine Fragen beantwortet und ich habe meinen Antrag auf Bescheiderlasung zurückgezogen.

Zum Baurechtsvertrag:

  • die Schwärzungen sind nicht von mir
  • im GR-Protokoll ist der Baurechtszins (1,10 € je m² Nettonutzfläche/Monat), exkl. MWSt., wertgesichert einsehbar, ebenso Punkt IV, 6: Reallast zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung 26.000 €; im Vertrag sicherheitshalber geschwärzt
  • der Flächenwidmungsplan (Seite 15) muss uralt sein, den Zusatz „-a“ gibt es seit Jahren nicht mehr; hier der aktuell gültige FWP (Bauland Kerngebiet Nachhaltige Bebauung, Geschoßflächenzahl 1,3  NOE FWP Legende)
  • was mir vor allem wichtig war und warum das Wissen um den Inhalt des Baurechtsvertrages für alle Bürger*innen wichtig ist: VIII Für den Fall der Beendigung des Baurechts (im Vertrag bis 31.12.2071) geht das Bauwerk in das Eigentum der Gemeinde über, die hierfür eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines Viertels des Bauwertes zu zahlen hat.
    50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung. Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich: in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?   wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?     mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?  die Gemeinde muss die Einnahmen aus dem Baurechtszins ansparen!

Laut GR-Sitzung vom 4.11.2025 gibt es bereits Vormerkungen für begleitetes Wohnen; dann sollte die Bevölkerung auch erfahren, wann mit dem Bau begonnen wird! Die Gemeinde hat den Grund 2016 angekauft

 

Bericht von der GR-Sitzung am 4. November 2025

Protokoll 5. GR-Sitzung vom 04.11.2025

Einladungskurrende 4.11.25, Sitzung kurz und unspektakulär; GR beschlussfähig, alle Beschlüsse einstimmig

TOP 1: Protokoll 4. GR Sitzung vom 23.09.2025 unbeanstandet, daher genehmigt. Am 14.11. habe ich meine Kritik an die Gemeinderäte gesendet Kritik am Protokoll 23.9.25
TOP 2: Urnengräber auf den Friedhöfen, wie in der letzten Sitzung vorgestellt Friedhofsgebührenordnung 2026Friedhofsordnung 2026
TOP 3: Änderung betrifft nur die Biotonne; Steigerung von 32 auf 39 Abholungen jährlich Abfallwirtschaftsverordnung 2026
TOP 4: Diskussion, aber noch kein Beschluss; müsste eine Änderung im Flächenwidmungsplan nicht 6 Wochen öffentlich aufgelegt werden? Auch der Baurechtsvertrag Kirchenplatz wurde in der Diskussion angesprochen
TOP 5: GR Ullmann und Vizebgm. Seidl-Koch verlassen befangen den Raum; ich habe mir weder den Preis noch die Grundstücksgröße gemerkt; aber nichts Großes
TOP 6: Fliegengitter für die VS; noch kein Beschluss, weil noch keine Preise vorliegen; Diskussion, ob die installierte Wohnraumlüftung nicht ausreichen sollte
TOP 7: neue Ladesäule, Bezahlmöglichkeit mit Bankomatkarte sollte möglich sein; Gemeinde zahlt nur für das Fundament; befristet auf 5 Jahre; für das E-car-sharing wird (endlich!) eine Preiserhöhung angedacht

 

Meine drei Anträge nach IFG – eine unendliche Geschichte?

Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 habe ich drei Anträge eingebracht. Aktualisierung: Ich ziehe meinen Antrag auf Bescheiderlassung zum ersten Antrag zurück, weil ich alle Antworten erhalten habe!

Eine Kurzfassung meiner Anträge, die weder ausufernd sind noch hohen Zeitaufwand zur Beantwortung erfordern:

  • 1. Antrag zur Übermittlung des Baurechtsvertrags Kirchenplatz 7, Niederkreuzstetten und meine Frage nach der Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel des Landes NÖ. Aktualisierung: alle Fragen beantwortet
  • 2. Antrag zur Übermittlung der Stellungnahme der Gemeinde zu meiner Meldung an die StA Korneuburg und der Rechnung dazu. Aktualisierung: Bescheidbeschwerde am 15.12.2025
  • 3. Antrag zum Baugeschehen der Gärtnerei Böhm in der Badgasse: umfasst der Bau auch die Karpfenzuchtteiche, wer bezahlt die Verbreiterung der Straße und den Umkehrplatz? Aktualisierung: Zweite Bescheidbeschwerde am 8.1.2026

I

Dritter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Am 24. September 2025 habe ich meinen dritten Antrag gemäß IFG zu den Bauaktivitäten der Gärtnerei Böhm eingebracht, nachdem dazu in der GR-Sitzung am 23.9. keine relevanten Informationen erfolgt sind.

Bereits in meinem Beitrag zu den wichtigen Themen für 2025 habe ich auf die Karpfenzuchtteiche hingewiesen und meinen weiteren Widerstand angekündigt. Zum Nachlesen:  Neues zu den Karpfenzuchtteichen, 14.12.2024Stellungnahme 12. Änderung ROP 2.8.2023Gärtnerei und Fischteiche, 25.7.2023 weitere Infos dazu in den Beiträgen verlinkt.