Bericht von der GR-Sitzung am 11.12.25

Dringlichkeitsantrag von Hubert Ullmann: Auflösung des Baurechtsvertrages mit der GEBÖS, angenommen, kommt als TOP 8 auf die Tagesordnung

bei dieser GR-Sitzung gab es teilweise hitzige Debatten und oft keine einstimmige Abstimmung; Ende der öffentl. TOP um 21:40 Uhr

TOP 1: keine Einsprüche, daher automatisch genehmigt Protokoll 5. GR-Sitzung vom 04.11.2025
TOP 2: zur Kassaprüfung am 3.12.
TOP 3: Subventionen wie im Vorjahr, einstimmig

TOP 4: VA 2026: lange Diskussionen, H. Ullmann und R. Kraft stimmen dagegen
Geld für die Windräder gibt es erst nach Fertigstellung des Repowerings (etwa 2028 – 2030), aktuell sind von der WKS noch einige Fragen vorab zu klären

TOP 5, Darlehensaufnahme für den HWS: 340.000 € Kredit bei der Hypo, 25 Jahre Fixzins (ob für eine vorzeitige Rückzahlung Kosten anfallen, konnte nicht geklärt werden), einstimmig beschlossen. Wohin das Geld aus dem Grundstücksverkauf verschwunden ist? Schuld bin natürlich ich, weil für meine Auskunftsbegehren so viel Geld für die Rechtsanwältin zu zahlen war. Blöd nur, dass das Geld aus dem Grundstücksverkauf (400.000 €) schon Ende 2019 nicht mehr auf den Gemeindegirokonten war, aber im REAB 2024 noch aufscheint! Die Gemeinde hat so viel Arbeit wegen meiner drei Anträgen gemäß IFG, meint der Bürgermeister.

TOP 6: gemeinsames Altstoffsammelzentrum mit Gaweinstal und Ladendorf, betrieben vom GAUM. Hitzige Debatte, die mich an meine Gemeinderatszeit zu diesem Thema erinnert hat. Grundsatzbeschluss (Gaweinstal muss noch überlegen): H. Ullmann und R. Kraft  dagegen.  Dazu der aktuelle Bericht der NÖN

TOP 7: Lange Diskussionen, schließlich die Abstimmung: Beschränkung auf 18 Wohneinheiten/Grundstück im Bauland Kerngebiet. Bei der Debatte habe ich mich gefragt, ob die Gemeinderäte den Flächenwidmungsplan kennen, das oftmals genannte Grundstück am Kirchenplatz ist Bauland-Kerngebiet nachhaltige Bebauung. H. Ullmann, R. Kraft und C. Gröger dagegen

TOP 8: Dringlichkeitsantrag Auflösung des Baurechtsvertrages: Lange Diskussion, dann mehrheitlich eine Auflösung des Baurechtsvertrages abgelehnt. Interessant: die GEBÖS hat vom Land NÖ noch keine Fördermittel erhalten (das muss ich in der GR-Sitzung erfahren, bei meinem Antrag auf Auskunft war das nicht möglich?)

TOP 9 + 10: der Bauausschuss wurde entsprechend der NÖ GO nochmals beschlossen zum Bauausschuss, 17.11.25, ich bin natürlich auch hier wieder die Böse

 

Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7, Aktualisierung

Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten. Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt. Somit sind alle meine Fragen beantwortet und ich habe meinen Antrag auf Bescheiderlasung zurückgezogen.

Zum Baurechtsvertrag:

  • die Schwärzungen sind nicht von mir
  • im GR-Protokoll ist der Baurechtszins (1,10 € je m² Nettonutzfläche/Monat), exkl. MWSt., wertgesichert einsehbar, ebenso Punkt IV, 6: Reallast zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung 26.000 €; im Vertrag sicherheitshalber geschwärzt
  • der Flächenwidmungsplan (Seite 15) muss uralt sein, den Zusatz „-a“ gibt es seit Jahren nicht mehr; hier der aktuell gültige FWP (Bauland Kerngebiet Nachhaltige Bebauung, Geschoßflächenzahl 1,3  NOE FWP Legende)
  • was mir vor allem wichtig war und warum das Wissen um den Inhalt des Baurechtsvertrages für alle Bürger*innen wichtig ist: VIII Für den Fall der Beendigung des Baurechts (im Vertrag bis 31.12.2071) geht das Bauwerk in das Eigentum der Gemeinde über, die hierfür eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines Viertels des Bauwertes zu zahlen hat.
    50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung. Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich: in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?   wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?     mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?  die Gemeinde muss die Einnahmen aus dem Baurechtszins ansparen!

Laut GR-Sitzung vom 4.11.2025 gibt es bereits Vormerkungen für begleitetes Wohnen; dann sollte die Bevölkerung auch erfahren, wann mit dem Bau begonnen wird! Die Gemeinde hat den Grund 2016 angekauft

 

Bericht von der GR-Sitzung am 4. November 2025

Protokoll 5. GR-Sitzung vom 04.11.2025

Einladungskurrende 4.11.25, Sitzung kurz und unspektakulär; GR beschlussfähig, alle Beschlüsse einstimmig

TOP 1: Protokoll 4. GR Sitzung vom 23.09.2025 unbeanstandet, daher genehmigt. Am 14.11. habe ich meine Kritik an die Gemeinderäte gesendet Kritik am Protokoll 23.9.25
TOP 2: Urnengräber auf den Friedhöfen, wie in der letzten Sitzung vorgestellt Friedhofsgebührenordnung 2026Friedhofsordnung 2026
TOP 3: Änderung betrifft nur die Biotonne; Steigerung von 32 auf 39 Abholungen jährlich Abfallwirtschaftsverordnung 2026
TOP 4: Diskussion, aber noch kein Beschluss; müsste eine Änderung im Flächenwidmungsplan nicht 6 Wochen öffentlich aufgelegt werden? Auch der Baurechtsvertrag Kirchenplatz wurde in der Diskussion angesprochen
TOP 5: GR Ullmann und Vizebgm. Seidl-Koch verlassen befangen den Raum; ich habe mir weder den Preis noch die Grundstücksgröße gemerkt; aber nichts Großes
TOP 6: Fliegengitter für die VS; noch kein Beschluss, weil noch keine Preise vorliegen; Diskussion, ob die installierte Wohnraumlüftung nicht ausreichen sollte
TOP 7: neue Ladesäule, Bezahlmöglichkeit mit Bankomatkarte sollte möglich sein; Gemeinde zahlt nur für das Fundament; befristet auf 5 Jahre; für das E-car-sharing wird (endlich!) eine Preiserhöhung angedacht

 

Meine drei Anträge nach IFG – eine unendliche Geschichte?

Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 habe ich drei Anträge eingebracht. Aktualisierung: Ich ziehe meinen Antrag auf Bescheiderlassung zum ersten Antrag zurück, weil ich alle Antworten erhalten habe!

Eine Kurzfassung meiner Anträge, die weder ausufernd sind noch hohen Zeitaufwand zur Beantwortung erfordern:

  • 1. Antrag zur Übermittlung des Baurechtsvertrags Kirchenplatz 7, Niederkreuzstetten und meine Frage nach der Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel des Landes NÖ. Aktualisierung: alle Fragen beantwortet
  • 2. Antrag zur Übermittlung der Stellungnahme der Gemeinde zu meiner Meldung an die StA Korneuburg und der Rechnung dazu. Aktualisierung: Bescheidbeschwerde am 15.12.2025
  • 3. Antrag zum Baugeschehen der Gärtnerei Böhm in der Badgasse: umfasst der Bau auch die Karpfenzuchtteiche, wer bezahlt die Verbreiterung der Straße und den Umkehrplatz? Aktualisierung: Zweite Bescheidbeschwerde am 8.1.2026

I

Dritter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Am 24. September 2025 habe ich meinen dritten Antrag gemäß IFG zu den Bauaktivitäten der Gärtnerei Böhm eingebracht, nachdem dazu in der GR-Sitzung am 23.9. keine relevanten Informationen erfolgt sind.

Bereits in meinem Beitrag zu den wichtigen Themen für 2025 habe ich auf die Karpfenzuchtteiche hingewiesen und meinen weiteren Widerstand angekündigt. Zum Nachlesen:  Neues zu den Karpfenzuchtteichen, 14.12.2024Stellungnahme 12. Änderung ROP 2.8.2023Gärtnerei und Fischteiche, 25.7.2023 weitere Infos dazu in den Beiträgen verlinkt.

Bericht von der GR-Sitzung am 23. September 2025

Protokoll 4._GR_Sitzung_vom_23.09.2025

TOP 1: Protokoll 3. GR-Sitzung vom 15.07.2025: einige Auffälligkeiten im beschlossenen Protokoll: 1. im Protokoll der öffentlichen GR-Sitzung finden sich in der Tagesordnung die TOP 12 und 13, die lt. Einladungskurrende nicht-öffentlich sind
2. im TOP 7 wurde die Sanierung Bäckergasse beschlossen und dabei die VA-Stelle 5/612-00200, frei 120.000 € angeführt. Lt. GR-Sitzung vom 3.4.2025, TOP 18 wurde dieser VA-Stelle die Kosten für die Stellungnahme der Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf zu meiner Meldung an die StA Korneuburg (25.000 €) zugeordnet; es sind also nur noch 95.000 € frei. Welcher VA-Stelle werden die restlichen Kosten für die Sanierung der Bäckergasse (97.677 €) und die Kosten für die Fußgängerbrücke TOP 11 zugeordnet?
TOP 2: Kassaprüfung am 11.9.
TOP 6: H. Böhm möchte eine Stromleitung für eine geplante 20kWp PV-Anlage mit Speicher; noch kein Beschluss, nur Info
TOP 7 und 8: Löschung des Vorkaufrechtes
TOP 10: zwei Schnuppertickets werden von der Gemeinde voraussichtlich mit 1.1.2026 um je 770 € gekauft; Werbung dafür und Info zu den Modalitäten soll in der Winter-Gemeindezeitung erfolgen
TOP 11: Böschungsmulcher – Kraft Roman kritisiert, dass es nur ein Angebot gibt und stimmt dagegen; alle anderen Beschlüsse erfolgten einstimmig. Ankauf beschlossen, 11.900 €
TOP 13: Gebührenerhöhung für die Hundemarke auf € 2,50; die Kosten für die Gemeinde sind gestiegen, die Marken werden weiterhin zum Selbstkostenpreis abgegeben
TOP 14: Zwei Varianten für Urnengräber, genauer dann in der neuen Friedhofsordnung, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll
TOP 15:  Bauausschuss Vorsitz SPÖ, Stellvertreter ÖVP; der Bauausschuss wurde in der GR-Sitzung vom 3.4.2025 nicht gemäß GO beschlossen, darauf habe ich die GR am 17.9. per Mail hingewiesen, nochmals nach der GR-Sitzung am 24.9.2025
TOP 16: Verkauf Grundstück Kürbiskernanlage: Roman Kraft und Hannes Loibl sind befangen und verlassen bei der Abstimmung den Raum. Verkauft werden 6.756 m² um 10 €/m², bei Umwidmung in Betriebsgebiet Aufzahlung von 40 €

 

 

 

 

Zweiter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Antrag auf Bescheiderlassung

Am 6. Oktober habe ich die „Nicht-Auskunft“ der Gemeinde erhalten und am gleichen Tag meinen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt.

Ich frage mich: Was soll unter allen Umständen geheim bleiben  und warum? Sollte die Veröffentlichung des Inhalts der Stellungnahme (die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt hat) nicht positiv für die Gemeinde sein? Die stundenlange Beschäftigung mit dem IFG im Sommer hat sich gelohnt; die Inhalte der Rechnung vom 6.2.2023 haben mich zusätzlich motiviert.

 

 

Am 10. September habe ich den zweiten Antrag gemäß IFG an die Gemeinde gestellt; der Inhalt der Gemeindestellungnahme an die StA Korneuburg mit Kosten von ~19.000 € ist hoffentlich nicht nur für mich interessant.

Dazu berichtete die NÖN im April 2025: https://www.noen.at/mistelbach/kreuzstetten-schluss-mit-teuer-keine-edel-rechtsberatung-fuer-die-gemeinde-mehr-468148446; zum Artikel:

Erster Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Aktualisierung

Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten, Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt

Am 29. September 2025 habe ich eine Stellungnahme der Gemeinde erhalten. Die Frist wird um 4 Wochen verlängert. Aha! Die Fa. GEBÖS muss informiert werden?  – wir leben im 21. Jahrhundert, mit den elektronischen Medien dauert das einen Tag! Die Zeit der Postkutschen, Brieftauben, Marathonläufer… zur Nachrichtenübermittlung ist vorbei! Deshalb habe ich am 29.9. ein Mail an die Fa. GEBÖS gesendet.Von der Firma GEBÖS habe ich nach Nachfrage am 3.10. die Auskunft erhalten, dass „wir diesbezüglich leider keine Auskunft erteilen“ können. Am 5. 10. habe ich an den Bürgermeister geschrieben.

Am 6. September habe ich den Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 an die Gemeinde gestellt Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 signiert.

Den „geheimen“ Baurechtsvertrag hab ich schon seit Vertragsabschluss kritisiert  Projekt Bebauung Kirchenplatz

Zum Baurechtsvertrag: 50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung (Entschädigung nach Ende des Baurechts). Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich:

  • in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?
  • wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?
  • mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?

Schreiben an Aufsichtsbehörde und Volksanwaltschaft; Aktualisierung 30.9.25

Nach der Lektüre der Rechnungen zu meinem Auskunftsbegehren habe ich meine Korrespondenz auf andere Behörden verlagert und werde meine Kommunikation mit der Gemeinde stark reduzieren.

Den anderen Fraktionen im Gemeinderat ist der Umgang mit dem Gemeindegeld anscheinend unwichtig, es herrscht kollektives Schweigen, auch der Bevölkerung ist es egal? Es fehlen ca. 2 Millionen €, mit dem Geld wären viele notwendige Aktivitäten zu setzen!

 

 

Straßensanierung Bäckergasse, Grätzlbegehung

Bei der GR-Sitzung am 15.7.2025, TOP 7, wurde die Teilsanierung der Bäckergasse beschlossen, die Anrainer haben von Bürgermeister und Bauausschuss eine Einladung zur Grätzlbegehung Bäckergasse 25.7.25, 16 Uhr bekommen.

Die Einladung haben vermutlich nur Anrainer erhalten, auf der Gemeinde-HP findet sich diese Veranstaltung nicht. Ich glaube aber, dass die zukünftige Gestaltung der Bäckergasse für alle Menschen wichtig ist, die den Weg nach Hautzendorf nützen, ob mit dem Rad, als Läufer oder als Spaziergeher; die Gestaltung beim Waldberg ist für alle Eisenbahnbenützer wichtig. Letztlich ist es unser Steuergeld, darum sollte eine (optimale) Lösung im Interesse aller Gemeindebürger*innen sein!

Ich habe dazu schon 2017 auf dieser HP meine Meinung kundgetan (teilweise natürlich veraltet, damals waren noch 29 Wohnungen geplant Neugestaltung Bäckergasse). Zusammenfassend und aktualisiert hier nochmals:

  • ich kann mir für die Bäckergasse keine andere Lösung als eine Wohnstraße vorstellen. Zum einen, weil
    • die Fahrgeschwindigkeit verringert wird (Schrittgeschwindigkeit), zum anderen, weil
    • in einer Wohnstraße Parken nur auf markierten Parkplätzen erlaubt ist. Kreuz und quer parkende Autos sind ein Sicherheitsrisiko für alle! Dazu ist vorab zu klären, wie viele Parkplätze die Gemeinde auf öffentlichem Grund errichten sollte (und wo); derzeit stellen Bewohner ihre Autos auf öffentlichem Grund ab, obwohl sie problemlos auf Eigengrund parken könnten.
    • die Bäckergasse hat keinen Umkehrplatz; hinter dem Haus Nr. 23 wäre zumindest Platz für einen kleinen;  ein, zwei Meter der Bahnböschung könnte man dafür noch zusätzlich verwenden
  • absperrbare Radboxen bei den Bahnhaltestellen in Nieder- und Neubau-Kreuzstetten für e-bikes und andere teure Räder: Dazu habe ich schon 2016 Informationen eingeholt, damals war das noch ein weitgehend exotisches Randthema. Mittlerweile haben zahlreiche Gemeinden ihre Bahnhöfe damit ausgerüstet – auch in Wolkersdorf! Für einen guten Mobilitätsmix erscheint mir dieses Thema auch für kleine Gemeinden zukunftsweisend. Die Gemeinde kauft die Boxen, die Nutzer mieten sie (jährliche Miete ~ 100 €), drei Boxen/Haltestelle sollten für den Anfang reichen. In Niederkreuzstetten würde sich als Standort der Haltestellenzugang am Waldberg anbieten
  • Radständer-Erneuerung: weg mit den alten „Felgenkillern“, zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, auch beim Zugang Am Waldberg.

Ich werde bei der Begehung nicht teilnehmen, bitte aber alle Betroffenen, meine Anregungen zu überdenken, sie weiterzuleiten und sich mündlich oder per Mail zu äußern! Meine Frage an alle, die den Haltestellenzugang am Waldberg mit dem Fahrrad nützen:

  • hätten Sie Interesse, eine absperrbare Box zu mieten?
  • wo sollten diese Boxen situiert werden: straßenseitig oder beim Aufgang zur Haltestelle?

Bitte bei der Gemeinde (marktgemeinde@kreuzstetten.gv.at) oder beim Bauausschuss (bauausschuss@kreuzstetten.gv.at, Vorsitzende Elisabeth Perschl) kundtun!