Die Straßenarbeiten zwischen Schulgebäude und Fußballplatz und das Buswartehäuschen wurden fertiggestellt (meine persönliche Meinung: die Gestaltung der Mauer sollte ebenfalls erneuert werden). Es fehlt noch: siehe Renovierung Volksschule
Der Bürgermeister schreibt in der Herbst-Gemeindezeitung: „Der Gehsteigbereich bei der Schule ist nun fertiggestellt. Ich ersuche ALLE die entsprechenden Verkehrszeichen zu beachten. Bei Zuwiderhandlung soll ab nun die Polizei eingeschaltet werden.“ Sinnvoller wäre eine Erklärung zur Zusatztafel beim Fahrverbot in der Schulgasse gewesen: In der Schulgasse sind nur die Anrainer vom Fahrverbot ausgenommen!
„Anrainer“ sind die Rechtsbesitzer (also Eigentümer, Mieter und Pächter) der neben der Straße befindlichen Grundstücke – und nur diese! Dagegen umfasst eine Ausnahme für „Anrainerverkehr“ auch den Verkehr Dritter zu diesen Anrainern, also etwa Besucher, Gäste, Lieferanten und Angestellte.“ (ÖAMTC)
„Auch wird der Vorplatz bei Veranstaltungen, Fußballmatches und bei Bedarf durch die Schule mit Drehschranken gesperrt, dies ist mit Bescheid der Verkehrsabteilung geregelt.“ (Bgm., Herbst-Gemeindezeitung).
Aktualisierung: Die KIP-Förderung für die Haltestellengestaltung KIP-Kommunales Investitionsprogamm, Anträge bis Februar