In der Herbst-Gemeindezeitung schreibt der Bürgermeister: Bauprojekt Kirchenplatz Herbst 2020 Einige Anmerkungen dazu:
- wenn die Novelle zum Raumordnungsgesetz vom Landtag wie beabsichtigt beschlossen wird, ist vermutlich eine Umwidmung des Grundstücks nötig (neue Widmungskategorie großvolumiger Wohnbau). Das bedeutet eine Änderung des örtl. Raumordnungsprogramms: die Änderung muss öffentlich für 6 Wochen aufliegen, bevor sie vom GR beschlossen wird; danach Genehmigung durch das Land nötig; nach Genehmigung 2 Wochen öffentl. Aushang, dann erst ist das neue ROP in Kraft (und erst dann kann eine Baubewilligung beantragt werden)
- in seinem Artikel spricht der Bürgermeister von „betreubarem Wohnen“ – die Bezeichnung ist veraltet, die aktuellen Bezeichnungen: barrierefreies Wohnen (mehr ist betreubares Wohnen nicht) und begleitetes Wohnen (beinhaltet ein Grundbetreuungspaket), Details dazu: http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/betreutes_wohnen_noe.html Oftmals habe ich in den letzten Jahren auf begleitetes Wohnen gedrängt, dies erscheint mir zukunftsorientiert (mit Blick auf die Altersstruktur der Gemeinde und auf die zentrale Lage des Grundstücks)
- Ebenso habe ich auf die Errichtung einer Tagesheimstätte zur Betreuung alter, pflegebedürftiger Bewohner gedrängt. Dafür gibt es Förderungen vom Land, Voraussetzung ist ein Baurechtsvertrag (Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde) und zentrale Lage. Eine einmalige Chance für Kreuzstetten!
- der mit den Entwürfen zur Ortskernbelebung betraute Architekt DI Thomas Vielnascher hat sowohl Erfahrung mit begleitetem Wohnen (frühere Bezeichnung: betreutes Wohnen) als auch mit der Planung einer Tagesheimstätte. Ich hoffe, dass er seine Erfahrungen in Kreuzstetten einbringt (die Größe ist natürlich eine andere, aber die Idee dahinter ist heute wohl aktueller denn je)