Zum aktuellen Stand der Änderungen: Neues Örtl. Raumordnungsprogramm: zum Ablauf
Mit 3. Dezember 2020 ist die Novelle zum NÖ ROG rechtsgültig geworden, nun liegt die beabsichtigte Änderung des ÖRP von 11.1. bis 22.2.2021 zur Einsichtnahme auf: Örtliches Raumordnungsprogramm (drei Seiten!). In seinem Schreiben nimmt unser Raumplaner R. Hrdliczka auf einige Änderungen im NÖ ROG Bezug.
Die Gemeinde hat den Entwurf online gestellt: Erläuterungsbericht-Entwurf, Plandarstellungen Entwurf, eine Kurzfassung – ohne Gewähr, Aktualisierung 9.3.22: aktuelle Legende und aktueller Flächenwidmungsplan
am 1.2. 2021 habe ich eine Stellungnahme zum Entwurf eingebracht
Vorgaben für die Änderung des Örtl. Raumordnungsplanes
In der Vergangenheit war der Flächenwidmungsplan Sache der Bürgermeister/der Gemeinderäte, mit entsprechenden Beziehungen konnte man sehr einfach die gewünschte Widmung bekommen. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei! Das Land prüft das ÖRP sehr genau, die Novelle zum NÖ ROG zeigt ebenfalls das große Bemühen der Landespolitik um nachhaltige Bodennutzung und Reduktion der Versiegelung. In § 24 NÖ ROG können Sie die umfangreichen Vorgaben bei der Erlassung des ÖRP nachlesen, ich beschränke mich auf die zeitlichen Vorgaben:
- sechs Wochen öffentliche Einsicht, Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
- die Landesregierung prüft den Entwurf in fachlicher und rechtlicher Hinsicht
- der Gemeinderat hat die Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen und die Prüfung der Landesregierung vor Beschlussfassung abzuwarten (max. 4 Wochen)
- eine Vielzahl an Unterlagen ist nach GR-Beschluss dem Land vorzulegen, für die Genehmigung hat das Land 6 Monate Zeit
- nach Zustellung des Genehmigungsbescheides ist das Örtl. Raumordnungsprogramm unter Hinweis auf die Genehmigung durch die Landesregierung für zwei Wochen kundzumachen
Ich gehe nicht davon aus, dass die Änderung vor Herbst/Winter 2021 Rechtskraft erlangen wird!