Kommunikation mit der Gemeinde

„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick)

Auf viele Fragen und Wünsche bekomme ich von der Gemeinde seit langem keine Antwort – das ist eine Form der Kommunikation, die viel aussagt. Bürgermeister Viktorik sieht die Gemeindeordnung und andere gesetzliche Vorgaben nur als unverbindliche Empfehlung; oftmals musste ich die Aufsichtsbehörde (Land NÖ bzw. BH Mistelbach) kontaktieren und erst ihr Einschreiten brachte den gewünschten Erfolg.

Aktuelle Kommunikation:

Diesmal gleich zwei eingeschriebene Briefe der Gemeinde am 15.11. vom Postpartner geholt. Darin stellt der Bgm. klar, dass die Buchungen auf dem neuen Girokonto der Gemeinde 2018 Krediteinnahmen für die VS waren, die dann auf das VS-Konto umgebucht wurden. Das bestätigt meine Vermutung, dass 2018 Einnahmen (Kredit VS) zwischen den Konten herumgeschoben wurden eigene Antworten Auskunftsbegehren Streifing, der Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf (413.000 €) bleibt weiterhin ungeklärt.

Und wieder einen eingeschriebenen Brief der Gemeinde (Vizebgm.) am 9.11. vom Postpartner geholt; blabla, es nervt!

Eingeschriebener Brief der Gemeinde, 15.10.21:  Antworten zu den Auskunftsbegehren? Nein! Falsches/irreführendes blabla! Mein Mail an die Gemeinde vom 5.10., falls es jemand interessiert. Ich gehe davon aus, dass dieses Hick-hack niemand interessiert, darum zukünftig keine Veröffentlichungen auf meiner HP; ich werde die Aufsichtsbehörde kontaktieren; wenns was gibt, was für alle interessant ist, werde ich natürlich posten!

Aufsichtsbeschwerde Antwort Land 13.10.21– erging auch an die Gemeinde; ich hoffe, damit wird die Gemeinde zu einer wahrheitsgemäßen Antwort auf mein Auskunftsbegehren veranlasst. Es sind ohnedies nur noch die Fragen 1 – 3 zu beantworten; die anderen Fragen sind hinfällig, die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf wurden 2018 ausgegeben. Wofür – das sollte die Gemeinde wahrheitsgemäß beantworten; Corona gibt es erst seit Frühling 2020! Hinsichtlich der weiteren Verwendung der Einnahmen ist festhalten, dass diese dem Gemeinderat obliegt und entsprechend der Veranschlagung zu erfolgen hat (vgl. § 76 Abs. 1 NÖ GO 1973).“ Ich war bis 4. März 2021 Gemeinderätin, in dieser Zeit hat der Gemeinderat keinen diesbezüglichen Entschluss gefasst – das Geld ist lt. REAB 2018 „verschwunden“.

Einladung Mediationsbesprechung 18.10. 2021 – ich habe abgelehnt; was wollte man mit mir besprechen? Ich erwarte schriftliche Antworten, kein mündliches Blabla.

Schreiben Gemeinde 5. Okt. 2021: eingeschrieben, warum? Der Inhalt wird dadurch nicht richtiger!
GR-Protokolle: oftmals musste ich in der Vergangenheit nachfragen, damit die Protokolle auf der elektron. Amtstafel veröffentlicht wurden
oftmals habe ich den REAB 2019 eingefordert (~ 20mal!), die Pflicht zur Veröffentlichung aller Daten findet sich in der NÖ GO und wurde auch im Schreiben eines Abgeordneten zum NÖ Landtag bestätigt  (gilt verpflichtend seit 2013!); auf der HP  „Offener Haushalt“ finden sich manche Informationen vom Rechnungsabschluss nicht. Vom REAB 2019 habe ich nur den Entwurf, der zur Einsicht aufgelegen ist; beim Beschluss gab es Änderungen, ich hätte gerne die beschlossene Version, damit ich korrekt informieren kann. Was soll unbedingt geheim gehalten werden??

schon älter:
Anschreiben Land NÖ Rechnungabschluss 2020 online – Klarstellung, dass der REAB coronabedingt verpflichtend auf der Gemeinde-HP einzusehen sein muss
zum VA 2021 Land NÖ 22.12.  – leider zu spät ; elektronische Einsicht vor der Beschlussfassung im GR war nicht mehr möglich

und vieles mehr; ich gehe davon aus, dass die Aufsichtsbehörden genug Arbeit haben und erwarte mir die Erledigung durch die Gemeinde, wahrheitsgemäße Antworten auf meine Auskunftsbegehren,  die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen KIP-Förderung und einen neuen, den Richtlinien entsprechenden, Förderantrag, damit die Zuschüsse des Bundes voll ausgeschöpft werden. Für mich ist diese Art der Kommunikation mit der Gemeinde höchst unlustig!!

 

 

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