Die NÖN hat berichtet, ich kann mir also Details zur Info-Veranstaltung und zum Bauvorhaben sparen. Nicht korrekt in der NÖN: der Beschluss des Baurechtsvertrages war nicht rechtskonform (fehlende Gemeinderäte), neue Sitzung GR-Sitzung am 12.9.
Näheres zum vom Land NÖ geförderten Wohnprogramm „begleitetes Wohnen“ und „junges Wohnen“, Voraussetzung: Grundeigentümerin ist die Gemeinde – Baurechtsvertrag, zentrale Lage
Nach einer längeren – aber noch immer viel zu kurzen – Vorstellung des Projekts der Gebös am Kirchenplatz (mit Beantwortung der Fragen), begann die Gemeinderatssitzung. Bei der Präsentation des Bauprojekts waren erfreulich viele Zuhörer anwesend!
Entschuldigt abwesend war Martin Mathias; der Gemeinderat war beschlussfähig.
Die Gemeinderatssitzung war kurz und vom Bgm. straff durchgezogen. Zu Beginn ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf dimmbare LED und PV am Turnsaaldach – einstimmig angenommen.
Keine Einwendungen zum Sitzungsprotokoll, daher automatisch genehmigt GR-Sitzung am 21.06.2022 Protokoll (die Zeitangaben passen nicht: Die beiden nicht-öffentlichen TO-Punkte haben 35 Min. gedauert) Prüfungsausschussbericht alles in Ordnung; bei der im Juni beschlossenen Friedhofsordnung hat das Land kleine Änderungen verlangt Friedhofsgebühren neu 5.9.22
Interessant wurde es dann beim Baurechtsvertrag, wo vieles noch unklar ist – der Baurechtsvertrag ist „geheim“, zahlen dürfen dann in 50 Jahren die zukünftigen Gemeindebürger, aber was drinnensteht, geht uns nichts an… die anwesende Rechtsanwältin der Gemeinde meint, er wäre in Ordnung – so wie auch der von mir kritisierte Vertragsentwurf 2018 mit 10hoch4; ich glaube dem Bürgermeister und der Rechtsanwältin Dr. Wolf nichts mehr.
Die ÖVP hat einen Antrag auf Verschiebung des Beschlusses gestellt, dieser wurde von der SPÖ-Mehrheit abgelehnt. Vor Beschluss des Baurechtsvertrages sind ÖVP und Grüne ausgezogen, der Gemeinderat war daher nicht mehr beschlussfähig. Der Beschluss wurde zwar gefällt, war aber nicht rechtskonform, darum gibt es am 12.9. eine neue Gemeinderatssitzung. GR-Sitzung am 12.9.
§ 48 NÖ GO, „Beschlußfähigkeit (1): Der Gemeinderat ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder zur Zeit der Beschlußfassung anwesend sind.“
19 – 1 (Mathias entschuldigt) – 5 ÖVP – 1 Grüne = 12
mindestens zwei Drittel von 19 = mehr als 12
neue Sitzung am 12.9. § 48 (2)…zur Beratung über denselben Gegenstand berufen, dennoch nicht in genügender Zahl erschienen sind. In diesem Falle genügt zur Beschlußfähigkeit die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates…. (3) Bei der zweiten Einberufung der Mitglieder des Gemeinderates muß auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.