e-car-sharing: Das Projekt kann beginnen

Seit 21. November gibt es 16 Anmeldungen – das Projekt kann nunmehr beginnen, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. November breite Zustimmung dazu gegeben.http://gruenekreuzstetten.com/2016/12/03/bericht-von-der-gr-sitzung-am-29-november/ Über alle Schritte wirst du auf der Homepage am Laufenden gehalten!

Ich freue mich sehr, dass e-car-sharing  in Kreuzstetten in den nächsten Monaten beginnen wird und bedanke mich herzlich für das Vertrauen und die Bereitschaft der Teilnehmenden, sich auf diese neue, ökologische Form der Mobilität einzulassen. Ich bin zuversichtlich, dass es so gut klappt wie in vielen Gemeinden rundum.

 

Gemeinderatssitzung 29. November 2016

Hier findest du die Tagesordnung für die öffentliche  Gemeinderatssitzung am 29. November 2016  um 19 Uhr im Gemeindezentrum!

Tagesordnung GR-Sitzung 29.11.

Der erste Tagesordnungspunkt ist  der Energiebericht unseres Energiebeauftragten Paul Schmid für die Periode August 2015 bis August 2016.

e-car-sharing: noch zu wenig Anmeldungen!

Nach der Info-Veranstaltung hat die Gemeinde um eine verbindliche Anmeldung bis Ende Oktober gebeten. Nach einigem Zuwarten kann jetzt Bilanz gezogen werden: 12 (13) Anmeldungen, erforderlich sind 15! Leider zu wenig. Ein Start mit weniger Personen wäre natürlich möglich, aber doch mit dem Risiko verbunden, dass die nötige, ökonomisch sinnvolle Fahrleistung (ca. 18.000 km/Jahr) nicht erreicht wird. Das erscheint mir nicht sinnvoll.

Aber:  aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Bitte weiter Werbung für dieses zukunftsträchtige Projekt machen; die Ladesäule wurde Mitte November geliefert und montiert. Bei genügend Anmeldungen kann eine Fahrzeugbestellung in die Wege geleitet werden.

Alle aktuell gemeldeten Personen haben von mir ein Info-Mail bekommen: Natürlich werden derzeit keine Abbuchungen vom angegebenen Konto vorgenommen! Natürlich steht es allen frei, von der Anmeldung zurückzutreten. Ich hoffe jedoch auf etwas Geduld bei den bisher Angemeldeten und  bin zuversichtlich, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis dieses Projekt auch in Kreuzstetten gestartet werden kann!

Der Wahltag – was passiert im Wahllokal?

Rund um die Wiederholung(en) der Bundespräsidenten-Stichwahl wurde viel berichtet und diskutiert: über Schlampereien bei der Auszählung der Briefwahlstimmen, mögliche Manipulationen, Schulungen für die Beisitzer…

Vielleicht hast du dich in diesem Zusammenhang auch gefragt: Was passiert eigentlich im Wahllokal? Wer sind die Leute, die da sitzen? Wie wird das örtliche Wahlergebnis ausgezählt? Geht da alles mit rechten Dingen zu?

Abhängig von der Einwohnerzahl wird eine Gemeinde  in einzelne Wahlsprengel aufgeteilt. Die Stimmabgabe ist (außer mit Wahlkarte) nur in dem Wahlsprengel möglich, dem man zugeteilt ist – siehe Wählerverständigung, die jede/r Wahlberechtigte per Post erhält. In der Gemeinde Kreuzstetten gibt es drei Wahlsprengel: Niederkreuzstetten (mit Neubau-Kreuzstetten), Oberkreuzstetten und Streifing.

Welche Leute sind im Wahllokal?

In jedem Wahlsprengel gibt es einen Sprengelwahlleiter  und Beisitzer aus den einzelnen Parteien = die Sprengelwahlbehörde. Welche Parteien Beisitzer stellen können, orientiert sich am Ergebnis der letzten Nationalratswahl. Ein oft geäußerter Vorwurf kann  daher zurückgewiesen werden: es ist nicht richtig, dass sich die Grünen vor ihrer Verantwortung drücken würden und nicht als Beisitzer erscheinen! In den meisten Orten dürfen sie keine Beisitzer stellen (so auch in Kreuzstetten, dort sind die Grünen nur in der Gemeindewahlbehörde vertreten)!

Zusätzlich können Parteien (auch die Grünen) Wahlzeugen bei der Bezirkshauptmannschaft bekanntgeben. Diese bekommen einen Eintrittsschein, dürfen im Wahllokal anwesend sein – aber mehr nicht! Sie haben nur Kontrollfunktion, dürfen nicht auszählen oder sich zur Sache äußern.

Im Sprengel Niederkreuzstetten ist unsere Amtsleiterin Eva Wohlmuth eine große Stütze für die Wahlbehörde!

Die Stimmabgabe

Der Wähler/die Wählerin sollte seine/ihre Identität mit einem Ausweis nachweisen können – in Kreuzstetten meist nicht nötig, da die BewohnerInnen der Behörde bekannt sind. Die amtliche Wahlinformation ist hilfreich, weil auf ihr die Zahl angeführt ist, unter der die Person im Wählerverzeichnis steht (das nicht alphabetisch geführt ist, sondern nach den Straßennamen geordnet). Durch das Wählerverzeichnis wird kontrolliert, ob die Person in diesem Wahllokal wahlberechtigt ist, hier ist vermerkt, wer eine Briefwahlkarte erhalten hat (und deshalb kein zweites Mal wählen kann).

Ein Beisitzer führt das Abstimmungsverzeichnis. In diesem wird in fortlaufender Zahl der Name der Wählerin/des Wählers eingetragen und die Zahl aus dem Wählerverzeichnis. Der Wahlleiter übergibt Stimmzettel und Kuvert, in der Wahlzelle wird gewählt, dann kommt das Kuvert in die Wahlurne. Und mit einem freundlichen „Schönen Tag noch“ ist die Wahl für die Wählerin/den Wähler erledigt. Für die Wahlbehörde nicht…

Kontrolle zwischendurch

Die Zahl der ausgegebenen Stimmzettel muss genau mit der Zahl der Personen im Abstimmungsverzeichnis übereinstimmen. Eh klar, wo ist das Problem? Dass Zettel  so zusammenkleben, dass man zwei erwischt, ist wohl schon jedem einmal passiert. Bei einer Wahl darf das aber nicht passieren; darum die Kontrolle von Zeit zu Zeit: stimmen Wählerliste und ausgegebene Stimmzettel überein? Dazu ist hilfreich, dass die Stimmzettel von Frau Wohlmuth zehnerweise gestapelt wurden (eine der vielen Vorbereitungen für die Wahl, die niemand sieht und von denen kaum jemand weiß).

Das Auszählen der Stimmen

Die festgelegte Wahlzeit ist vorbei, das Wahllokal wird geschlossen, jetzt wird’s spannend! Tische werden zusammengeschoben, die Wahlurne wird entleert, die blauen Kuverts liegen auf den Tischen. Stimmt die Anzahl der Kuverts mit dem Abstimmungsverzeichnis überein – ist die erste Herausforderung. Die Kuverts werden gezählt,  in Zehnerstapeln abgelegt, zusammengezählt… oje, eines zu wenig! Kuvertstapel getauscht, nochmal gezählt – mit Glück findet man den Stapel schnell (mit Pech zählt man ein paarmal), wo zwei Kuverts so zusammengesteckt sind, dass sie nur als eines gezählt wurden. Erste Erleichterung!

Jetzt werden die Stimmzettel entnommen, die Kuverts landen im Papierkorb oder am Boden. Kontrolle: ist es ein gültiger Stimmzettel? Oder wurden alle Kandidaten angekreuzt, gar keiner, durchgestrichen oder irgendwie sonst ungültig gemacht? Die ungültigen Stimmzettel kassiert der Wahlleiter, die anderen werden wieder in Zehnerstapeln geschlichtet. Wieder Kontrolle: stimmt die Anzahl? Gültige Stimmzettel + ungültige = Zahl beim Abstimmungsverzeichnis. Nein? Steckt vielleicht noch ein Stimmzettel in einem Kuvert? Die Suche im Mistkübel beginnt… Oder nochmal zählen… Die ungültigen Stimmzettel werden von allen Beisitzern überprüft und nummeriert.

Anschließend werden die gültigen Stimmzettel nach den Wahlwerbern sortiert, gestapelt, gezählt, nochmal kontrolliert – und dann gibt’s ein Sprengelergebnis. Ich war erst bei einigen Wahlen dabei, aber eines war mir klar: irgendeine Manipulation ist nicht möglich und vor allem: alle in der Wahlbehörde haben ein Interesse, dass die Zahlen stimmen! Fünfmal Stapel zählen auf der Suche nach einem verschwundenen Stimmzettel ist unlustig!!

Niederschrift, Verpacken für die Bezirkswahlbehörde

Das Wahlergebnis wird in einem Formular niedergeschrieben, von den anwesenden Personen der Wahlbehörde unterschrieben; ebenso wurde im Sprengel Oberkreuzstetten und Streifing vorgegangen. Die Gemeindewahlbehörde fasst in einem zweiten Protokoll die Ergebnisse der Sprengel zusammen, Unterschrift der Gemeindewahlbehörde.

Dann werden die Stimmen säuberlich in vorbereitete Kuverts verpackt, beschriftet (dafür gibt es eine Anleitung, die genauestens zu befolgen ist), mehrmals kontrolliert (hamma alles, nix vergessen, alles dabei, alles beschriftet…), in  ein großes „Weihnachtspäckchen“ mit Packpapier und Schnur verpackt (prüfender Blick: liegt eh nichts irgendwo herum, das hineingepackt hätte werden müssen…). Fertig, juhu! Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter darf Weihnachtsmann spielen und das Paket zur Bezirkshauptmannschaft bringen.

Am darauffolgenden Tag räumen die Gemeindearbeiter den Raum zusammen und verstauen Wahlkabinen und Wahlurnen – bis zur nächsten Wahl!

 

 

Voranschlag 2017

Der Voranschlag für das Jahr 2017 liegt bis 25. November während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur Einsichtnahme auf (siehe Aushang auf der Gemeinde-Anschlagtafel), Stellungnahmen dazu können schriftlich abgegeben werden.

Der Voranschlag  wird in der Gemeinderatssitzung am 29.November (19 Uhr, Gemeindezentrum) behandelt.

Wahlmüde? Am 4. Dezember wahlmunter bleiben!

AuswahlhkchenDie Wahlwiederholung der Bundespräsidentenwahl rückt näher – und eigentlich hat keine/r Lust, nochmal wählen zu gehen. Über die Pannen kann kaum jemand noch lachen –  schon wieder Wahlkampf, das freut niemand.

Warum du trotzdem wählen gehen und viele andere dazu motivieren solltest, zeigen die Videospots von SOS Mitmensch. Den Anfang macht der Schauspieler Cornelius Obonya:

Die Schauspielerin Maria Hofstätter:

 

DEMOKRATIE LEBT VON BETEILIGUNG!

Wenn dir die Filme gefallen haben, teile und verbreite sie!

Kindergartenbus

Mein Gespräch mit Verena Öfferl aus Streifing hat zu einem NÖN-Artikel geführt. Dazu einige Anmerkungen zu den Hintergründen:

Für die Gemeindezeitung war am 25. Oktober Redaktionsschluss. Im Grünen Beitrag wollte ich zum Kindergartenbus schreiben – und dafür einige für mich noch offene Fragen klären. Ich wollte von Fr. Öfferl wissen:

  • ob ihr Kind tatsächlich das einzige Kind ist, das derzeit den Kindergartenbus benützt? (ja, und zwar nur  in der Früh – Stand 20. Oktober)
  • ob es keine andere Möglichkeit gibt, das Kind in den Kindergarten zu bringen? (doch; aber mit dem Kindergartenbus ist es  angenehmer)
  • ob ihr die Kosten, die dadurch für die Gemeinde entstehen, bewusst sind – der Bus fährt für ein Kind, steht den restlichen Tag unbenutzt; und ob es für sie  keine andere Möglichkeit gäbe? (ihre Antwort: das werde ich an alle Zeitungen weitergeben…)

Die Vorgeschichte:

In der Gemeinderatssitzung vom 2. August war der Kindergartenbus ein Tagesordnungspunkt; von Bgm. Viktorik war angedacht, eine Mindestanzahl an Anmeldungen für die Fortführung des Busses zu beschließen, nachdem die Nutzung seit Jahren rückläufig ist. Dies wurde vehement von vielen Gemeinderäten kritisiert, es wurde schließlich beschlossen, „dass der Kindergartenbus bei Bedarf – schon ab einem Kind – wieder weitergeführt wird“. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Auch ich habe zugestimmt: im Wissen um die Brisanz des nicht-öffentlichen Tagesordnungspunktes im Anschluss (siehe Bericht von der GR-Sitzung am 27. September, bei der öffentlich darüber berichtet wurde); in Kenntnis, dass Dr. Wolf im Gemeindeamt darauf wartet, den Gemeinderat zur Nahwärme-Haftung zu informieren; im Bewusstsein, dass durch die Dringlichkeitsanträge von GfGR Freudhofmaier ohnedies  Zeit verlorengehen wird; ich wollte keine Zeit für dieses Mini-Thema vergeuden, wenn wesentlich wichtigere Themen anstehen.

In der Gemeindezeitung Anfang Oktober äußerte sich sowohl Freudhofmaier als auch Öfferl zur Wichtigkeit der Fortführung des Busses (Gemeindezeitung Oktober 2016). Dazu einige Gedanken:

Meine eigenen Kinder haben während ihrer Kindergartenzeit den Bus genutzt, ich habe dies damals für sinnvoll gefunden und war froh über dieses Angebot. Das war vor zwanzig Jahren; seither hat sich einiges geändert: viele Mütter sind berufstätig und haben nicht die Möglichkeit, ihr Kind in der Früh zum Bus zu bringen und mittags wieder abzuholen. Freudhofmaier und Öfferl schreiben davon, dass darüber nachgedacht werden sollte, was wir tun können, damit der Bus besser genutzt wird. Ich hoffe, dass die beiden nicht nur „nachgedacht haben“, sondern den Bus auch aktiv unter den Kindergarteneltern beworben haben.

Ich würde es natürlich auch heute begrüßen, wenn der Bus  von vielen Eltern für  ihre Kinder in Anspruch genommen würde. Frau Öfferl tritt für eine Nutzungssteigerung ein – verständlich und positiv, dass sie ihr eigenes Kind für den Bus angemeldet hat,  alles andere wäre unlogisch!

Tatsache ist aber, das ihr Kind das einzige  ist, das angemeldet wurde (Stand 20. Oktober). In diesem Fall sollte meine Frage gestattet sein, ob es sinnvoll ist, auf der Anmeldung und der Inanspruchnahme des Busservices zu beharren. Warum diese Frage ein „Hinwegsetzen über einen bestehenden Gemeinderatsbeschluss“ sein sollte, wie im NÖN-Artikel geschrieben, verstehe ich nicht.

Ich habe in der GR-Sitzung am 2. August dem Antrag zugestimmt, eine Mindestanzahl halte ich dennoch für sinnvoll! Dies gibt es nahezu überall: für ein Kind wird der Kindergarten nicht bis 19:30 Uhr geöffnet bleiben; ein Freigegenstand in der Schule braucht für das Zustandekommen eine Mindestanzahl, ebenso wie die Hortbetreuung; die ÖBB wird am Samstag um 4 Uhr früh nicht für eine Person einen Zug führen…

Ein immer wieder genannter Grundsatz in der ÖVP ist die Subsidiarität = Eigenverantwortung des Einzelnen. Die nächsthöhere Einheit soll nur dann helfend zur Seite stehen, wenn der Einzelne die Aufgabe nicht übernehmen kann. Dieser Gedanke erscheint mir auch für eine Mindestanzahl beim Kindergartenbus ein vernünftiger Ansatzpunkt: bis zu drei Kinder können ohne Probleme in einem normalen PKW transportiert werden = eine Fahrgemeinschaft sollte daher eigenverantwortlich und ohne  Unterstützung der Gemeinde von den Eltern organisiert werden können.

Zum Nachlesen der Artikel in der Mistelbacher NÖN vom 27. Oktober und mein geplanternoen-26-oktober-gruene-wollen-kindergartenbus-einsparen-2-2 Beitrag für die Gemeindezeitung im Dezember, wo ich ohnedies ergänzend einen Beitrag auf der Homepage beabsichtigt hätte:

Kindergartenbus Gemeindezeitung Dezember 2016

 

Übersiedlung Gemeindeamt

Der Umbau ist soweit fertiggestellt, dass die Gemeindebediensteten ab 31. Oktober in den vorderen Teil des Gemeindeamtes  rück-übersiedeln können. Aus diesem Grund ist das Gemeindeamt von

Montag, 31. Oktober bis  einschließlich Montag, 7. November geschlossen!

Anschließend werden die rückwärtigen Teile des Gemeindeamtes (ehemaliges Hilfswerk) entsprechend umgestaltet und eingerichtet. Dieser Trakt steht zukünftig als Sozialraum für die Gemeindearbeiter (mit WC, Dusche und Umkleidemöglichkeit) und als Besprechungsraum für kleinere Sitzungen (z.B. Gemeindevorstand) zur Verfügung. Die Küche wurde bereits zu Beginn der Umbauarbeiten in die aktuelle Räumlichkeit verlegt.

Im Katastrophenfall ist die Gemeinde auch Einsatzzentrum (der Bürgermeister hat die Einsatzleitung) und muss dementsprechend ausgestattet werden. Darum wird sich GR Harald Berger kümmern, der auch Zivilschutzbeauftragter der Gemeinde ist.

 

 

 

 

Verbindliche Anmeldung zu e-car-sharing

Am 11. Oktober hat Hr. Hartmann von der Windkraft Simonsfeld bei der Info-Veranstaltung zu e-car-sharing umfassend und kompetent informiert und Fragen beantwortet. Probefahrten mit dem Renault Zoe wurden angeboten, Hr. Kronsteiner von der Fa. Polke, Mistelbach ist für Fragen zum Fahrzeug zur Verfügung gestanden.

Eine verbindliche Anmeldung ist mit diesem Formular möglich (Verbindliche Anmeldung Kreuzstetter Stromgleiter), bitte bis spätestens Ende Oktober beim Gemeindeamt abgeben. Für ein Zustandekommen von e-car-sharing in Kreuzstetten sind ca. 15 Personen  erforderlich. In anderen Orten funktioniert’s – es wäre schön, wenn diese umweltschonende und zukunftsträchtige Form der Mobilität auch in der Gemeinde Kreuzstetten realisiert werden könnte!