Hier die Tagesordnung für die eingeschobene Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung 16.3.2017 Ergänzungswahl GfGR
Als einziger TO-Punkt (nach dem Feststellen der Beschlussfähigkeit) erfolgt bei dieser Sitzung die Neuwahl für den Vorstand. Dazu einige Erklärungen, die Gemeindeordnung findest du hier NÖ Gemeindeordnung
- bei der konstituierenden Sitzung nach der Gemeinderatswahl am 5. März 2015 hat die Grüne Fraktion mich für das Amt des Vorstands nominiert (§ 101 GO), ich wurde gewählt und bin seitdem eine der sechs Vorstandsmitglieder
- am 3. März 2017 haben GR Hannes Gepp und GR Judith Rührer gemäß § 111 (3) GO eine schriftliche Abberufung meiner Person aus diesem Amt an den Bürgermeister gerichtet. Diese muss von mehr als der Hälfte der Fraktion unterfertigt sein. Die Grüne Fraktion ist mit drei Gemeinderäten im Gemeinderat vertreten, meine Abberufung ist somit zulässig, ich muss sie hinnehmen. Ich verliere mein Amt mit der Wahl eines neuen Mitglieds zum Gemeindevorstand.
- Gemäß § 115 GO muss die Wahl – Ergänzungswahl – binnen zwei Wochen erfolgen. Darum diese kurzfristig einberufende Sitzung mit nur einem Tagesordnungspunkt.
- Der Wahlvorschlag muss von mehr als der Hälfte der Fraktion unterschrieben sein und wird auf Hannes Gepp lauten. Anders als bei sonstigen Abstimmungen im Gemeinderat reicht für die Wahl in den Vorstand eine einzige Stimme. Es können nur Vorgeschlagene gewählt werden, jeder Stimmzettel, der auf eine andere Person lautet, ist ungültig (§ 103 GO)
Ich habe mich dazu entschlossen, bei dieser Gemeinderatssitzung nicht anwesend zu sein. Ich werde im Gemeinderat verbleiben, hier gilt das sogenannte „freie Mandat“, ich kann also von niemand zum Rücktritt gezwungen werden.