Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) – Besprechung 16. Oktober 2018

© Matthias Enter/fotolia

Die für den 11. September geplante Besprechung mit unserem Raumplaner Dipl.-Ing. Reinhard Hrdliczka musste krankheitsbedingt auf den 16. Oktober verschoben werden. In den letzten Monaten hat der Entwurf zum ÖEK die verpflichtende Strategische Umweltprüfung (SUP) durch das Land (= die Umweltbehörde) erfolgreich hinter sich gebracht. Nun waren die Gemeinderäte eingeladen, offene Fragen, Wünsche und Anmerkungen untereinander und mit dem Raumplaner zu besprechen.

Negativ: leider haben diesen Besprechungstermin nicht alle Gemeinderäte wahrgenommen (nur 12 von 19) und sich nur wenige aktiv in die Diskussion eingebracht.

Positiv:  es gab nur wenige Differenzen, in den Grundzügen herrschte Konsens, kein parteitaktisches Hickhack; unterschiedliche sachliche Meinungen dürfen sein und sind auch sinnvoll!,

Aktualisierung 7.12.: Hier war leider mein Wunsch stärker als die Realität. Vizebgm. Freudhofmaier wittert offensichtlich seine Chance, Parteipolitik zu betreiben, Stimmung zu machen und dem Projekt zu schaden. Erbärmlich! Näheres in den nächsten Tagen, wenn sich mein Zorn soweit gelegt hat, dass ich mich später für meine Wortwahl nicht genieren muss.

Zeitplan: bis zum Jahresende wird es zu den strittigen Punkten noch Gespräche innerhalb der Fraktionen geben. Dann werden sich die Gemeinderäte noch einmal treffen. Aktualisierung 23.11.: Nach Auskunft des Bgm. werden die strittigen Punkte im Gemeindevorstand „ausgemauschelt“, die anderen Gemeinderäte haben nichts mitzureden. Nach Abklärung der Differenzen wird das Büro Paula die angedachten Maßnahmen und den Umweltbericht ausformulieren und zu Papier bringen.

Das ÖEK muss für 6 Wochen öffentlich zur Begutachtung aufliegen, in dieser Zeit sollte eine Veranstaltung für die Bevölkerung stattfinden. Dabei sollten die beabsichtigten Ziele vom Raumplaner und der Gemeindeführung vorgestellt werden, es gibt die Möglichkeit für Fragen. Zum ÖEK können schriftlich Stellungnahmen eingebracht werden, das sollte auch im Rahmen der Info-Veranstaltung möglich sein. Die Auflage ist für das erste Halbjahr 2019 vorgesehen, danach erfolgt die finale Begutachtung durch den Sachverständigen des Landes.

Ein GR-Beschluss sollte in der Sitzung im September 2019 möglich sein. Ich habe in den letzten Jahren immer wieder betont, wie wichtig mir die breite Zustimmung des Gemeinderates ist: dieses Konzept ist Grundlage für die Entwicklung unserer Gemeinde in den nächsten 15 Jahren.

Am 16. Oktober wurde von einigen GR die Meinung vertreten: das ist ja eh nur „ein Papierl“… darum auch hier zur Klarstellung: die Bedeutung des ÖEK hat sich in den letzten Jahren wesentlich gewandelt und verstärkt. Das bedeutet auch eine Erleichterung bei zukünftig beabsichtigten Umwidmungen: eine Begutachtung durch Amtssachverständige (UVP) kann unterbleiben, weil das ÖEK bereits einer Prüfung unterzogen wurde

 

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