„Antworten“ des Bürgermeisters

Am 7. Juni 2021 habe ich die eingeschriebenen „Antworten“ von Bgm. Viktorik zu meinen Auskunftsbegehren erhalten. Ich habe nur eine Antwort online gestellt,  jene zum Grundstücksverkauf in Streifing.  Aktualisierung: am 15. Juni habe ich die  eingeschriebenen Bescheide vom Postpartner geholt, hier der Bescheid zum Grundstücksverkauf Streifing. Offensichtlich hat das Schreiben vom Land Wirkung gezeigt.

Wer hat die Bescheide und Antworten der Gemeinde geschrieben? Die Rechtsanwältin der Gemeinde? Schade um die Zeit und die Kosten, die dafür vergeudet wurden, da hätte man meine Fragen hundertmal (kostenlos) beantworten können; aber das war wohl nicht erwünscht. Insgesamt 40 Seiten heiße Luft; bei genauem Lesen sind aber  einige interessante Informationen zwischen den Zeilen zu finden.

„Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ (Abraham Lincoln) – wieder was gelernt 🙂

Oftmals in diesen vielen Seiten: Nichtbeantwortung wegen Forderung einer Rechtfertigung, Mutwilligkeit,  Überschreitung des zulässigen Umfangs…;  keine Antwort ist auch eine Antwort! Aktualisierung: am 24. Juni 2021 habe ich meine  Berufung an die Gemeinde geschickt. Ich danke herzlichst  für die  umfangreiche (kostenlose!) Unterstützung bei der Formulierung! Dazu wäre ich alleine niemals in der Lage gewesen!
Ich schließe aus den Nicht-Antworten: meine Erhebungen in den Rechnungsabschlüssen sind korrekt

 

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