Auf Fragen bekomme ich von der Gemeindeführung seit langem keine Auskunft mehr – hoffentlich aber mit Verweis auf das NÖ Auskunftsgesetz, in dem das Recht auf Auskunft gesetzlich festgelegt ist. Ich habe am 11.1.2021 vier Auskunftsbegehren am Gemeindeamt abgegeben:
Sanierung Volksschule
Grundstücksverkauf Streifing
Kommunales Investitionsprogramm
aktueller Stromlieferant – hinfällig, siehe Umlaufbeschluss vom 15.2.
und am 4.2.2021:
Antworten habe ich bisher noch keine bekommen!
Zur Klarstellung:
- ich habe mich als Gemeinderätin stark für die Schulsanierung eingesetzt; ich bin sehr froh darüber, finde sie gut gelungen
- ich habe den Verkauf der Grundstücke in Streifing befürwortet; den Kaufvertrag Ende 2017 habe ich als Gemeinderätin mitunterschrieben
- ich habe oftmals um Kostenabrechnung bei der Schulsanierung gebeten – ohne Erfolg
- ich habe oftmals nach dem Verbleib der Erlöse aus dem Grundstücksverkauf gefragt – ohne Erfolg
- ich hatte und habe noch immer großes Vertrauen, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist. Ich möchte „nur“ Antworten; für mich und für die Gemeindebevölkerung; es ist unser Vermögen, es sind unsere Schulden. Aktualisierung: seit der Antwort des Bürgermeisters und seinem Vorgehen beim Rechnungsabschluss hat sich mein Vertrauen in großes Misstrauen gewandelt! Was soll unter allen Umständen geheim bleiben?
- Und schließlich: diese Vorgangsweise macht mir keinen Spaß, mir ist auch nicht fad – auf solche Aktionen würde ich gerne verzichten!