Verlangen um Auskunft

Auf Fragen bekomme ich von der Gemeindeführung seit langem keine Auskunft mehr – hoffentlich aber mit Verweis auf das NÖ Auskunftsgesetz, in dem das Recht auf Auskunft gesetzlich festgelegt ist. Ich habe am 11.1.2021 vier Auskunftsbegehren am Gemeindeamt abgegeben:

Sanierung Volksschule
Grundstücksverkauf Streifing
Kommunales Investitionsprogramm
aktueller Stromlieferant – hinfällig, siehe Umlaufbeschluss vom 15.2.

und am 4.2.2021:

Energieeffizienzgesetz

Antworten habe ich bisher noch keine bekommen!

Zur Klarstellung:

  • ich habe mich als Gemeinderätin stark für die Schulsanierung eingesetzt; ich bin sehr froh darüber, finde sie gut gelungen
  • ich habe den Verkauf der Grundstücke in Streifing befürwortet; den Kaufvertrag Ende 2017 habe ich als Gemeinderätin mitunterschrieben
  • ich habe oftmals um  Kostenabrechnung bei der Schulsanierung gebeten – ohne Erfolg
  • ich habe oftmals nach dem Verbleib der Erlöse aus dem Grundstücksverkauf gefragt – ohne Erfolg
  • ich hatte und habe noch immer großes Vertrauen, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist. Ich möchte „nur“ Antworten; für mich und für die Gemeindebevölkerung; es ist unser Vermögen, es sind unsere Schulden.  Aktualisierung: seit der Antwort des Bürgermeisters und seinem Vorgehen beim Rechnungsabschluss hat sich mein Vertrauen in großes Misstrauen gewandelt! Was soll unter allen Umständen geheim bleiben?
  • Und schließlich: diese Vorgangsweise macht mir keinen Spaß, mir ist auch nicht fad – auf solche Aktionen würde ich gerne verzichten!
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