Der Beitrag in der NÖN vom 19. April 2022 zum Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 in Streifing (413.000 €)
Das Schreiben vom Land NÖ als Aufsichtsbehörde zum Verbleib der Einnahmen 6.4.22:
realer Eingang der Einnahmen 413.000 € (bestätigt durch das Land; Zahlung der Gebös an Treuhänder, Überweisung an die Gemeinde)
buchhalterischer Eingang im REAB 2018 sichtbar
buchhalterischer Ausgang siehe REAB 2020 Straßenbau Überschuss Vorjahr
realer Ausgang des Geldes: ?? Noch unbekannt! Wo ist das Geld geblieben?
Meine Antwort vom 13.4.22 an die Aufsichtsbehörde: Aufsichtsbehörde 13.4.2022
und die Ergänzung vom 24.4. Aufsichtsbehörde 24.4.2022 Die „Richtigstellung Rücklagengebarung“ ist nachvollziehbar, erklärt aber nicht den Verbleib der Gelder aus dem Grundstücksverkauf; bei der Buchung „Überschuss Vorjahr“ fehlt leider noch der entscheidende Puzzlestein: wo ist der Überschuss vom Vorjahr, 421.019,34 € (enthält vermutlich die Einnahmen von 413.000 € aus dem Grundstücksverkauf) geblieben? Real! Straßen wurden um dieses Geld nicht saniert oder neu errichtet. Wer hat Lust, bei diesem Puzzlespiel mitzumachen?
Ich werde alles mir Mögliche tun, damit das Geld aus dem Grundstücksverkauf und die absurden Kosten zu meinen Auskunftsbegehren den Weg zurück in die Gemeindekasse finden. Ich habe gehofft, dass mir der Gang zur Staatsanwaltschaft erspart bleibt, den mir die Volksanwaltschaft bei Verdacht eines strafrechtlich relevanten Vorgehens nahegelegt hat.
Ich habe einen sehr konkreten Verdacht zum Verbleib des Geldes, der sich im Laufe der Monate immer mehr erhärtet hat (ich habe allerdings keinerlei Beweise, da ich keine Einsicht in die Buchhaltung habe). Aus Selbstschutz werde ich dazu nichts öffentlich sagen oder schreiben (einmal als Angeklagte vor Gericht reicht mir für mein Leben). Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung (den Spruch kennen wir ja mittlerweile nur zu gut aus der Bundespolitik).