Bericht von der GR-Sitzung am 16.10.2023

genehmigtes Protokoll der 4. GR Sitzung vom 16.10.2023, Unterschriftsverweigerung ÖVP + Grüne, Prüfungsausschuss + Kassenstand 15.9.2023, Überschreitungen beschlossen (SPÖ)

Abwesend war GfGr Martin Mathias

  • der TO-Punkt 12 wurde gestrichen, weil es dazu noch neuere Informationen geben wird; wird Ende 2023 oder Anfang 2024 neuerlich auf die TO kommen
  • zwei Dringlichkeitsanträge: GR Thomas Viktorik zu den vermeintlichen Überschüssen beim Kanal der letzten Jahre und den vermeintlichen Falschinformationen der ÖVP; angenommen
    Dringlichkeitsantrag GfGr Roman Kraft zählt die im ordentlichen Haushalt versickerten Überschüsse der letzten Jahre auf und verlangt die Verwendung des Geldes für die nötige Kanalsanierung. Abgelehnt von der SPÖ, Zustimmung von ÖVP + Grüne. Zum Dringlichkeitsantrag und den Unterlagen auf der ÖVP-Facebookseite Ende Oktober: Gebührenüberschüsse Vergleich mit der ÖVP Oktober 2023; siehe auch: Überschüsse Kanalgebühren
  • keine Einwendungen zum GR-Protokoll der Sitzung vom 11.7.23, daher automatisch genehmigt genehmigtes Protokoll 11.7.23
  • unvermutete Kassaprüfung am 15.9., alles ok
  • Mietverträge und Vermessungsurkunde (Kleinigkeiten), Überbrückungskredit (nur Umbenennung; jetzt: Baukonto Hochw., dann?), Subvention Rotes Kreuz, Atemschutzgeräte, Wärmepumpe – einstimmig
  • TO-Punkt Überschreitungen: zuerst langes Aufzählen der Unterschreitungen von GR Wood-Ryglewska, danach die Überschreitungen. Die ÖVP kritisiert manches, Überschreitung beim Rechts- und Beratungsaufwand (im Voranschlag 2023 40.900 €), Überschreitung 125.000 €! wofür?? (Anwesenheit von Dr. Annika Wolf bei der nicht-öffentl. Sitzung am 31.1.23 und bei der GR-Sitzung am 4. April 2023 – wofür?, Erstellung Vorlagebericht für meine Verhandlung beim LVwG, Anwesenheit  bei der Verhandlung LVwG am 12. Juni: drei Rechtsanwältinnen der Gemeinde! Das ist lt. Auskunft meiner Kontakte absolut unüblich! Ca. 430 € x 3 RAinnen x 5 Stunden Verhandlung + ca. 2 Stunden Anreise + ? Stunden Vorbereitung; ~ 10.000 € Kosten für die Gemeinde). Zustimmung SPÖ
  • TO sektorales Raumordnungsprogramm: da ging es um die Reduzierung des Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Gebäuden (lt. ROG NÖ § 20 (3a) 1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland), 4 zusätzliche Windräder wären bei uns möglich; abgelehnt
  • Dringlichkeitsantrag zu den Kanalüberschüssen: es gibt zur Besprechung mit dem Sachverständigen des Landes schriftliche Unterlagen (ich bekomme sie aber nicht). Es wurde eine genaue Aufstellung zu den angeblich fehlenden Kosten im Gebührenhaushalt der Gemeinde beschlossen. Möglicherweise wurden Kosten in der Buchhaltung beim Abwasser nicht berücksichtigt, ich reite sicher nicht auf einem einzelnen Euro herum; vielleicht sind es nur 550.000 statt 650.000 € Überschüsse – keine Überschüsse kann ich mir nicht vorstellen! Und wie von mir geschrieben: Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen eine Gebührenanpassung, aber: zuerst (zweckgebundene) Rücklagenbildung bzw. Verwendung der Überschüsse der vergangenen Jahre für die Kanal-Instandhaltung, dann Kalkulation der Kosten der Instandhaltung, dann  Gebührenanpassung (wenn nötig)! Der Überschuss darf nicht weiterhin ins allgemeine Budget fließen.
  • Nicht-öffentlich: interne Angelegenheiten (wie auch in der GR-Sitzung am 11.7.23; Nicht-öffentlicher TO-Punkt 28): was dürfen die Bürger nicht wissen??

Anträge zum KIP 2023

Die Gemeinde hat um Förderung für die LED-Umstellung und die Kindergarten-Erweiterung angesucht. KIP 2023 Kreuzstetten

Gemeindezeitung Herbst 2023, Bgm.

Ansuchen gestellt am 6.7.2023, C.1. Umrüstung Beleuchtungssysteme. Auszahlung von 81.574 € am 28.8.23. Wer hat das Ansuchen beschlossen? Der Bürgermeister? Der Gemeindevorstand? Der Gemeinderat kann es nicht gewesen sein, denn die Vergabe wurde erst in der GR-Sitzung am 11.7. beschlossen (TO 18). Gesamtkosten 358.000 €, Fertigstellung geplant 30.4.2024.

Gemeindezeitung Frühling 2023, Bgm.

Der Antrag Z1. Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen wurde am 8.8.2023 gestellt. Voraussichtliche Kosten: 2.436.200 €, Förderung KIP 81.574 € am 22.8.23 ausbezahlt. Baubeginn geplant 1.02.2024, geplante Fertigstellung 31.12.2024. Wann wird die Kreditaufnahme beschlossen? Zu welchem Zinssatz? Kosten lt. VA 2023: 1.755.000,00 €; was kostet der Gemeinde (= uns allen) die Kreditaufnahme?
Im Fall der Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes sind der Standard „Niedrigstenergiegebäude“ einzuhalten.

Die Gemeinde hat alles richtig gemacht…

… schreibt der Bgm. in der Herbst-Gemeindezeitung. Diese Meinung kann ich dem Erkenntnis des LVwG (ab Seite 30) nicht entnehmen. Laut Erkenntnis: Es kann nicht festgestellt werden, wofür 413.000 € verwendet wurden. Die Meinung des Bürgermeisters erinnert wohl nicht nur mich an Ischgl 2020.

„die Buchhaltung ist einwandfrei“? – die Buchhaltung wurde nicht überprüft. Meine Frage nach der Differenz zwischen der Buchhaltung (Einnahmen im REAB 2020 vorhanden Investitionstätigkeit Straßenbau REAB 2020) und dem Kassenistbestand (Einnahmen am 31.12.2019 großteils nicht mehr vorhanden Kontostände ab 2016 Aktualisierung September 23) wurde beiseite gewischt. In der Buchhaltung gibt es keine Information zur Verwendung des Geldes?

„Es sind keine Gelder verschwunden“: Wer noch nie 400.000 € ausgegeben und nach zwei Jahren nicht mehr gewusst hat, wofür – der werfe den ersten Stein 🙂

„Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen“? 400.000 € vom Grundstücksverkauf + mehr als 200.000 € absurde Rechtsanwaltskosten sind weg; es handelt sich um Geld der Gemeinde; ein solches Vorgehen klingt für mich eher nach Untreue, aber es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, ich habe keine Beweise und bin juristischer und buchhalterischer Laie.

Wie schon im Sommer 2022 geschrieben:

  • ich schließe aus, dass das Geld für Straßenbauprojekte verwendet wurde (dort wurde der Überschuss im REAB 2020 als Einnahme verbucht, Ausgaben sind dem Betrag nicht zuzuordnen)
  • ich schließe aus, dass das Geld für den Volksschulumbau verwendet wurde finale Abrechnung Kosten Schulumbau
  • ich schließe aus, dass das Geld für Aufwendungen rund um die Covid-Pandemie (ab März 2020) verwendet wurde (es war schon davor großteils nicht mehr auf den Gemeinde-Bankkonten)
  • ich schließe aus, dass das Geld privat in den Taschen des Bürgermeisters oder anderer Gemeinderäte gelandet ist

Die liquiden Mittel der Gemeinde 31.12.2016: 531.000 €, 31.12.2022: 368.178,22 €. Dazwischen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 413.000 €, aus dem Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten 2021 68.000 €, die KIP-Förderung des Bundes 2020/21: 160.000 € und Gebührenüberschüsse von ca. 600.000 €.

„formal endgültig erledigt“: das Verfahren beim LVwG ist erledigt, ich habe alle Auskünfte erhalten, die ich mir erhofft habe. Ich werde alles mir Mögliche tun, damit die Einnahmen aus dem Grundverkauf und die absurden Anwaltskosten den Weg zurück in die Gemeindekasse finden. Zum Verfahren beim LVwG zum Nachlesen bei Interesse hier

Aus  Selbstschutz werde ich meine Aktivitäten nicht (sofort) öffentlich machen. Falls  die Rechtsanwältin der Gemeinde wieder mal meine HP durchsucht: bitte klären Sie den Bürgermeister zu „tätiger Reue“ auf.

Message Control in Kreuzstetten

Sie haben vermutlich das Flugblatt der ÖVP gelesen, in dem GR Freudhofmaier schreibt, dass der Redaktionsausschuss die Veröffentlichung in der Gemeindezeitung nicht akzeptiert hat (Redaktionsausschuss: Thomas Viktorik, Herbert Hrbek, Gabriela Fallmann, Adolf Viktorik). Der Bürgermeister darf seine seltsame Meinung zum Erkenntnis veröffentlichen, kritische Stimmen werden nicht geduldet? Ich hoffe, dass die Kreuzstetter ÖVP zu den verschwundenen Einnahmen mit der Aufsichtsbehörde kommuniziert und diese besser reagiert als bei mir: 7.9.22, Land NÖ, meine Antwort am 11.9.2022. Aktualisierung 5.10.2023:  Mail vom Land nach meinem Schreiben an den „Kontroll-Landesrat“ Hergovich.

Die von der Aufsichtsbehörde in mehreren Schreiben behauptete Nachvollziehbarkeit der Verwendung des Verkaufserlöses ist für mich nicht gegeben; für den Bgm. lt. ÖVP-Flugblatt auch nicht („das wissen wir nicht“), für das LVwG auch nicht („Dies deshalb, weil der für den Grundstücksverkauf vereinnahmte Geldbetrag auf ein Gemeindekonto eingezahlt und mit dem dort befindlichen Guthaben vermischt wurde. Seit diesem Zeitpunkt ist eine „reale Zuordnung“ nicht mehr möglich“).  Mische, mische, mische…

Wie schon oftmals geschrieben: Ich werde alles mir Mögliche tun, damit die Einnahmen aus dem Grundverkauf und die absurden Anwaltskosten den Weg zurück in die Gemeindekasse finden. Seit bald drei Jahren versuche ich, den Verbleib des Geldes zu klären. Bin ich die Einzige, der das nicht egal ist??

„Steht unsere Gemeinde wirtschaftlich wirklich so gut da, wie es uns immer gesagt wird?“ fragt Hannes Freudhofmaier im Flugblatt: Liquide Mittel Anfang 2017: 531.000 €, 31.12.2019: 600.000 €, 31.12.2022: 368.178,22 €. Dazwischen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 413.000 €, aus dem Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten 2021 68.000 €, die KIP-Förderung des Bundes 2020/21: 160.000 € und Gebührenüberschüsse von ca. 600.000 €. (Kontostände ab 2016 Aktualisierung September 23)

Dies ist alles in den Rechnungsabschlüssen zu finden, das ist keine Geheimwissenschaft!