In der vergangenen GR-Periode wurde ein neues Örtl. Entwicklungskonzept erstellt, am 10. Dezember 2019 vom Gemeinderat beschlossen und Ende Juni 2020 vom Land genehmigt. Damit wurde eine gute Basis für die Ortsentwicklung gelegt. Die Grundlagen der örtl. Raumordnung für die Marktgemeinde Kreuzstetten sind:
- ÖEK Kreuzstetten Beschluss Dez. 2019, dazu der Plan ÖEK 2019 Plan und die Kundmachung der Verordnung im Juni 2020
- der derzeit aktuelle Flächenwidmungsplan ROP 11 2016 und die dazugehörige Legende (aus dem Jahr 2013, aber großteils aktuell; Wohndichteklassen gibt es nicht mehr)
- Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das kǘrzliche geänderte NÖ Raumordnungsgesetz, dazu einige Beiträge auf dieser HP
- Aktualisierung: Änderung Örtl. Raumordnungsplan – Auflage ab 11.1.2021
- die regionale Leitplanung (Kreuzstetten befindet sich am Plan der Anlage 7, die Standortkategorien in der Anlage 14)
- die aktuelle Bauordnung vom 28. Juni 2018, eine Novelle wird im Jänner 2021 beschlossen.
Wie schon oftmals betont: das neue ÖEK ist nicht gleichzusetzen mit dem Flächenwidmungsplan! Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes muss vom Gemeinderat beschlossen und vom Land genehmigt werden. Die vielen Beiträge zum Örtlichen Entwicklungskonzept habe ich nach 2015 – 2019 verschoben. Auf dem Fundament des örtl. Raumordnungsprogramms sind in der aktuellen GR-Periode wichtige Entscheidungen zu treffen:
- Ortsentwicklung: Umwidmungen von Grünland in Bauland, Rückwidmung oder Mobilisierung von bestehendem, aber in der Vergangenheit ungenutztem Bauland. Dabei erscheint mir wichtig: Umwidmungen dürfen nicht zu hohen Gewinnen der Grundstückseigentümer führen!
- Neuwidmungen Bauplätze
- Dorf bleiben! im Jahr 2020
- Der Masterplan für den ländlichen Raum – schon mehrere Jahre alt, aber in den Grundzügen sehr aktuell
- Gestaltung des Kirchenplatzes in Niederkreuzstetten
- zum Vortrag von Architekt DI Thomas Vielnascher im September 2019: Gestaltung Kirchenplatz: Wege und Ziele für ein erfolgreiches Projekt
- geplante Wohnbauprojekte am Kirchenplatz: dabei erscheint mir eine Tagesheimstätte für alte Menschen ebenso wichtig wie begleitetes Wohnen (der Begriff hat sich geändert, früher: betreutes Wohnen); nicht nur barrierefrei, wie vom Bürgermeister vorgesehen!
Ein ausführlicher Beitrag zur Raumordnung im Gemeindemagazin Kommunal November 2020 – ab Seite 42 https://gemeindebund.at/website2020/wp-content/uploads/2020/11/kommunal-11-2020.pdf