Ortsentwicklung, Raumordnung – alt

In der  vergangenen GR-Periode wurde ein neues Örtl. Entwicklungskonzept erstellt, am 10. Dezember 2019 vom Gemeinderat beschlossen und Ende Juni 2020 vom Land genehmigt. Damit wurde eine gute  Basis für die Ortsentwicklung gelegt. Die Grundlagen der örtl. Raumordnung für die Marktgemeinde Kreuzstetten sind:

Wie schon oftmals betont: das neue ÖEK ist nicht gleichzusetzen mit dem Flächenwidmungsplan! Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes muss vom Gemeinderat  beschlossen und vom Land genehmigt werden. Die vielen Beiträge zum Örtlichen Entwicklungskonzept habe ich nach 2015 – 2019 verschoben. Auf dem Fundament des örtl. Raumordnungsprogramms sind in der aktuellen GR-Periode wichtige Entscheidungen zu treffen:

Ein ausführlicher Beitrag zur Raumordnung im Gemeindemagazin Kommunal November 2020 – ab Seite 42 https://gemeindebund.at/website2020/wp-content/uploads/2020/11/kommunal-11-2020.pdf

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