Bericht von der GR-Sitzung am 23. September 2025

Protokoll 4._GR_Sitzung_vom_23.09.2025

TOP 1: Protokoll 3. GR-Sitzung vom 15.07.2025: einige Auffälligkeiten im beschlossenen Protokoll: 1. im Protokoll der öffentlichen GR-Sitzung finden sich in der Tagesordnung die TOP 12 und 13, die lt. Einladungskurrende nicht-öffentlich sind
2. im TOP 7 wurde die Sanierung Bäckergasse beschlossen und dabei die VA-Stelle 5/612-00200, frei 120.000 € angeführt. Lt. GR-Sitzung vom 3.4.2025, TOP 18 wurde dieser VA-Stelle die Kosten für die Stellungnahme der Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf zu meiner Meldung an die StA Korneuburg (25.000 €) zugeordnet; es sind also nur noch 95.000 € frei. Welcher VA-Stelle werden die restlichen Kosten für die Sanierung der Bäckergasse (97.677 €) und die Kosten für die Fußgängerbrücke TOP 11 zugeordnet?
TOP 2: Kassaprüfung am 11.9.
TOP 6: H. Böhm möchte eine Stromleitung für eine geplante 20kWp PV-Anlage mit Speicher; noch kein Beschluss, nur Info
TOP 7 und 8: Löschung des Vorkaufrechtes
TOP 10: zwei Schnuppertickets werden von der Gemeinde voraussichtlich mit 1.1.2026 um je 770 € gekauft; Werbung dafür und Info zu den Modalitäten soll in der Winter-Gemeindezeitung erfolgen
TOP 11: Böschungsmulcher – Kraft Roman kritisiert, dass es nur ein Angebot gibt und stimmt dagegen; alle anderen Beschlüsse erfolgten einstimmig. Ankauf beschlossen, 11.900 €
TOP 13: Gebührenerhöhung für die Hundemarke auf € 2,50; die Kosten für die Gemeinde sind gestiegen, die Marken werden weiterhin zum Selbstkostenpreis abgegeben
TOP 14: Zwei Varianten für Urnengräber, genauer dann in der neuen Friedhofsordnung, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll
TOP 15:  Bauausschuss Vorsitz SPÖ, Stellvertreter ÖVP; der Bauausschuss wurde in der GR-Sitzung vom 3.4.2025 nicht gemäß GO beschlossen, darauf habe ich die GR am 17.9. per Mail hingewiesen, nochmals nach der GR-Sitzung am 24.9.2025
TOP 16: Verkauf Grundstück Kürbiskernanlage: Roman Kraft und Hannes Loibl sind befangen und verlassen bei der Abstimmung den Raum. Verkauft werden 6.756 m² um 10 €/m², bei Umwidmung in Betriebsgebiet Aufzahlung von 40 €

 

 

 

 

Zweiter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Antrag auf Bescheiderlassung

Am 6. Oktober habe ich die „Nicht-Auskunft“ der Gemeinde erhalten und am gleichen Tag meinen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt.

Ich frage mich: Was soll unter allen Umständen geheim bleiben  und warum? Sollte die Veröffentlichung des Inhalts der Stellungnahme (die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt hat) nicht positiv für die Gemeinde sein? Die stundenlange Beschäftigung mit dem IFG im Sommer hat sich gelohnt; die Inhalte der Rechnung vom 6.2.2023 haben mich zusätzlich motiviert.

 

 

Am 10. September habe ich den zweiten Antrag gemäß IFG an die Gemeinde gestellt; der Inhalt der Gemeindestellungnahme an die StA Korneuburg mit Kosten von ~19.000 € ist hoffentlich nicht nur für mich interessant.

Dazu berichtete die NÖN im April 2025: https://www.noen.at/mistelbach/kreuzstetten-schluss-mit-teuer-keine-edel-rechtsberatung-fuer-die-gemeinde-mehr-468148446; zum Artikel:

Erster Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Aktualisierung

Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten, Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt

Am 29. September 2025 habe ich eine Stellungnahme der Gemeinde erhalten. Die Frist wird um 4 Wochen verlängert. Aha! Die Fa. GEBÖS muss informiert werden?  – wir leben im 21. Jahrhundert, mit den elektronischen Medien dauert das einen Tag! Die Zeit der Postkutschen, Brieftauben, Marathonläufer… zur Nachrichtenübermittlung ist vorbei! Deshalb habe ich am 29.9. ein Mail an die Fa. GEBÖS gesendet.Von der Firma GEBÖS habe ich nach Nachfrage am 3.10. die Auskunft erhalten, dass „wir diesbezüglich leider keine Auskunft erteilen“ können. Am 5. 10. habe ich an den Bürgermeister geschrieben.

Am 6. September habe ich den Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 an die Gemeinde gestellt Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 signiert.

Den „geheimen“ Baurechtsvertrag hab ich schon seit Vertragsabschluss kritisiert  Projekt Bebauung Kirchenplatz

Zum Baurechtsvertrag: 50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung (Entschädigung nach Ende des Baurechts). Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich:

  • in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?
  • wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?
  • mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?

Schreiben an Aufsichtsbehörde und Volksanwaltschaft; Aktualisierung 30.9.25

Nach der Lektüre der Rechnungen zu meinem Auskunftsbegehren habe ich meine Korrespondenz auf andere Behörden verlagert und werde meine Kommunikation mit der Gemeinde stark reduzieren.

Den anderen Fraktionen im Gemeinderat ist der Umgang mit dem Gemeindegeld anscheinend unwichtig, es herrscht kollektives Schweigen, auch der Bevölkerung ist es egal? Es fehlen ca. 2 Millionen €, mit dem Geld wären viele notwendige Aktivitäten zu setzen!

 

 

Straßensanierung Bäckergasse, Grätzlbegehung

Bei der GR-Sitzung am 15.7.2025, TOP 7, wurde die Teilsanierung der Bäckergasse beschlossen, die Anrainer haben von Bürgermeister und Bauausschuss eine Einladung zur Grätzlbegehung Bäckergasse 25.7.25, 16 Uhr bekommen.

Die Einladung haben vermutlich nur Anrainer erhalten, auf der Gemeinde-HP findet sich diese Veranstaltung nicht. Ich glaube aber, dass die zukünftige Gestaltung der Bäckergasse für alle Menschen wichtig ist, die den Weg nach Hautzendorf nützen, ob mit dem Rad, als Läufer oder als Spaziergeher; die Gestaltung beim Waldberg ist für alle Eisenbahnbenützer wichtig. Letztlich ist es unser Steuergeld, darum sollte eine (optimale) Lösung im Interesse aller Gemeindebürger*innen sein!

Ich habe dazu schon 2017 auf dieser HP meine Meinung kundgetan (teilweise natürlich veraltet, damals waren noch 29 Wohnungen geplant Neugestaltung Bäckergasse). Zusammenfassend und aktualisiert hier nochmals:

  • ich kann mir für die Bäckergasse keine andere Lösung als eine Wohnstraße vorstellen. Zum einen, weil
    • die Fahrgeschwindigkeit verringert wird (Schrittgeschwindigkeit), zum anderen, weil
    • in einer Wohnstraße Parken nur auf markierten Parkplätzen erlaubt ist. Kreuz und quer parkende Autos sind ein Sicherheitsrisiko für alle! Dazu ist vorab zu klären, wie viele Parkplätze die Gemeinde auf öffentlichem Grund errichten sollte (und wo); derzeit stellen Bewohner ihre Autos auf öffentlichem Grund ab, obwohl sie problemlos auf Eigengrund parken könnten.
    • die Bäckergasse hat keinen Umkehrplatz; hinter dem Haus Nr. 23 wäre zumindest Platz für einen kleinen;  ein, zwei Meter der Bahnböschung könnte man dafür noch zusätzlich verwenden
  • absperrbare Radboxen bei den Bahnhaltestellen in Nieder- und Neubau-Kreuzstetten für e-bikes und andere teure Räder: Dazu habe ich schon 2016 Informationen eingeholt, damals war das noch ein weitgehend exotisches Randthema. Mittlerweile haben zahlreiche Gemeinden ihre Bahnhöfe damit ausgerüstet – auch in Wolkersdorf! Für einen guten Mobilitätsmix erscheint mir dieses Thema auch für kleine Gemeinden zukunftsweisend. Die Gemeinde kauft die Boxen, die Nutzer mieten sie (jährliche Miete ~ 100 €), drei Boxen/Haltestelle sollten für den Anfang reichen. In Niederkreuzstetten würde sich als Standort der Haltestellenzugang am Waldberg anbieten
  • Radständer-Erneuerung: weg mit den alten „Felgenkillern“, zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, auch beim Zugang Am Waldberg.

Ich werde bei der Begehung nicht teilnehmen, bitte aber alle Betroffenen, meine Anregungen zu überdenken, sie weiterzuleiten und sich mündlich oder per Mail zu äußern! Meine Frage an alle, die den Haltestellenzugang am Waldberg mit dem Fahrrad nützen:

  • hätten Sie Interesse, eine absperrbare Box zu mieten?
  • wo sollten diese Boxen situiert werden: straßenseitig oder beim Aufgang zur Haltestelle?

Bitte bei der Gemeinde (marktgemeinde@kreuzstetten.gv.at) oder beim Bauausschuss (bauausschuss@kreuzstetten.gv.at, Vorsitzende Elisabeth Perschl) kundtun!

 

Bericht von der GR-Sitzung am 15. Juli 2025

Protokoll 3. GR-Sitzung vom 15.07.2025

Mit dem Konsensprinzip der Grundsatzvereinbarung wurde alles einstimmig beschlossen.

TOP 1: Protokoll 2. GR-Sitzung vom 28.05.2025

TOP 2: Gebarungsprüfung 24.6.2025; vom Girokonto wurden 30.000 € auf das Hochwasserschutzkonto überwiesen

TOP 3: einzige Änderung in der Satzung Taschlbach 2025: der Kostenanteil der Gemeinde Kreuzstetten wurde von 2 % auf 1 % reduziert, gilt erstmals beim VA 2026

TOP 4: Verordnung Bezugsniveau OK Schottenweg 17.7.25

TOP 7: Straßensanierung Bäckergasse: für den Teilabschnitt beim WAV-Grundstück ist die WAV zuständig, der Rest wird über Held&Franke abgewickelt (Rahmenvertrag) ca. 97.000 €; im VA 2025 sind für Straßenbauten 120.000 € an Ausgaben veranschlagt (Seite 186), veranschlagte Einnahmen jedoch nur 50.000 € Bedarfszuweisung

TOP 9: Auftragserteilung zur 15. Änderung des FWP: die 14. Änderung FWP wird im Herbst aufgelegt (dzt. Bausperre für Neubauten), bei der 15. Änderung soll das Betriebsgebiet beschlossen werden (Kürbisgemeinschaft, Nahwärme: siehe Örtl. Entwicklungskonzept Plan W6, im Bericht ÖEK Seite 150), ~15.000 € Kosten für den Raumplaner Büro Dr. Paula

TOP 10: drei Gemeinderäte sind befangen, der GR ist daher für diesen TOP nicht beschlussfähig: die Kürbisgemeinschaft hat ein Kaufangebot gestellt, das bis September gültig ist.Wird noch überlegt und diskutiert, Entscheidung in der GR-Sitzung im September. siehe NÖN-Artikel

TOP 11: Fußgängerbrücke: Kosten von max. 30.000 €, div. Angebote liegen vor

Es fehlen bei den TOP der GR-Sitzungen schon seit längerem einige Beschlüsse, ich habe GR und Gemeinde darauf vor der Sitzung per Mail hingewiesen:

Koste es, was es wolle!? Anwaltskosten zu meinem Auskunftsbegehren

Am 2. Juli 2025 habe ich von der Gemeinde 31 Rechnungen der Anwaltskanzlei PHH zu meinem Auskunftsbegehren zu den Rechtsberatungskosten bekommen. Ursprünglich habe ich geplant, eine Aufstellung wie zu den Rechtsanwaltskosten am Teichfeld für meine HP zu erstellen. Ich bin davon abgekommen, weil es vermutlich niemand interessiert (falls doch, bitte Mail an mich); stattdessen einige ausgewählte Auszüge:

mehrmals in den Rechnungen!

 

ebenfalls mehrmals!

 

meine Homepage ist somit wohl bestgeprüft!! Ich wurde nicht verklagt und nicht entmündigt 🙂 Es wurde mir damit aber die Sinnhaftigkeit des Abschlusses meiner teuren Rechtsschutzversicherung bestätigt (weil ich ein Verfahren wie gegen 10hoch4 trotz Freispruchs nicht mehr erleben will!). Beispielhaft die Rechnung vom 6.2.2023 PHH 06-02-2023 geschwärzt und markiert, wo viel Zeit und Geld verwendet wurde, um mich zum Schweigen zu bringen.

 

insgesamt ca. 50 Stunden Vorbereitungszeit! Meinen Anwalt habe ich bei der Verhandlung LVwG erstmals gesehen, seine Vorbereitungszeit 2,2 Stunden!

Gesamter Aufwand und Kosten von Juni 2021 bis Oktober 2023 lt. den mir vorliegenden Rechnungen 740,85 Stunden,  311.709,95 € (ohne Gewähr, keine Garantie, dass ich mich nicht irgendwo vertippt habe). Alle Rechnungen gezeichnet mit Akt Kreuzstetten/Kiesenhof; lt. REAB 2021 bis 2024 und VA 2025 ca. 384.000 € 

Zum Vergleich: Klagenfurt 100.000 Einwohner, geringere Rechtsanwaltskosten https://www.derstandard.de/story/3000000277960/notfall-des-klagenfurter-buergermeisters-kommt-steuerzahler-teuer-zu-stehen; mein Kommentar dazu: Ich biete mehr!! In meiner Gemeinde (weniger als 2000 EW) wurden ca. 380.000 € Rechtsberatungskosten für meine Auskunftsbegehren zu „verschwundenen“ Grundstückseinnahmen von 413.000 € ausgegeben https://kreuzstettenaktuell.com/wp-…l-2025.pdf Mehrmals habe ich den Standard um einen Bericht dazu gebeten. Nochmals: bitte berichten, die Rechnungen liegen mir aktuell großteils vor, sind nicht geheim!

Die Rechtsanwältin und die Kanzlei PHH (deren Partnerin sie war) haben gut an unserer Gemeinde verdient! Derzeit ist Dr. Annika Wolf bei der Kanzlei Grohs Hofer Rechtsanwälte tätig. Hat sich irgendwer der damaligen Gemeinderäte/Gemeindevorstand/Prüfungsausschuss/Gemeindebedienstete die Rechnungen jemals angeschaut und hinterfragt, oder hatte Altbgm. Adi Viktorik diese Zahlungen alleine zu verantworten?
„was sagt das der gelernten Österreicherin, wenn die Landes-ÖVP zu einer SPÖ-Gemeinde schweigt…“

Zahlt ja nur die Gemeinde (= wir alle), also: KOSTE ES, WAS ES WOLLE!

 

 

 

Gärtnerei mit Karpfenzuchtteichen?

Auf dem Grundstück von Hermann Böhm in der Badgasse Richtung Steinberg finden Bauarbeiten statt. Wird nur die Gärtnerei gebaut – oder auch die im Flächenwidmungsplan enthaltenen Karpfenzuchtteiche?

Ich habe diese Frage am 16. Juni 2025 an den Bauausschuss (Elisabeth Perschl, Hubert Ullmann, Judith delle Grazie, Jürgen Nagl, Bgm. und Baubehörde Peter Ullmann) gerichtet und – wie leider derzeit üblich – keine Antwort erhalten; auch nicht im Mail vom 1. Juli von der Vorsitzenden des Bauausschusses.

Vielleicht gibt es unter den Leser*innen des Beitrags Personen, die dazu eine Anfrage stellen wollen und Antwort  erhalten? Für eine Anfrage an Hermann Böhm die Mailadresse: office@bioteiche.at

Viele Fragen, keine Antworten; Aktualisierung

Gemeinderäte, Bürgermeister und das Gemeindeamt kommunizieren großteils nicht mehr mit mir. Daher habe ich mich auf offizielle Kommunikation verlegt:

  • am 4. Juni 2025 habe ich einen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt, nachdem ich keine Antworten zu meinem Auskunftsbegehren bekommen habe; Aktualisierung: Koste es, was es wolle!? Anwaltskosten zu meinem Auskunftsbegehren
  • am 23. Juni 2025 habe ich ein Auskunftsbegehren zu den Kosten für die LED-Umstellung gestellt. Aktualisierung, 1.9.2025:  die Antwort des Bgm. vom 21.7. hat die Differenz teilweise, die Mailkorrespondenz mit der Fa. AKUN (die die Ausschreibung durchgeführt hat) vom 1.9.2025 hat sehr ausführlich den Rest der Differenz erklärt, danke! Ich stelle die Unterlagen nicht auf die HP, bei Interesse bitte Kontakt mit mir aufnehmen!
  • die Beilage zur Grundsatzvereinbarung habe ich am 1. Juli (nach oftmaligem Nachfragen, nach drei Wochen) erhalten. Konsensprinzip = gemeinsames Schweigen? („kann es manchmal zu längeren Zeitspannen bis zur Beantwortung von Anfragen kommen“)

 

 

Grundsatzvereinbarung mit Sideletter! Aktualisierung 1.7.2025

In der Sommer-Gemeindezeitung können Sie die Grundsatzvereinbarung zur Zusammenarbeit GR-Periode 2025-2030, die von allen Gemeinderät*innen unterschrieben wurde, nachlesen, ebenso auf der Gemeinde-Homepage. Vollständig? Nein, die Grundsatzvereinbarung  enthält eine Beilage!

Ich habe am Mo, 9. Juni 2025 beim Gemeindeamt um Übermittlung der Beilage gebeten und nicht erhalten. Ich habe am 12. Juni bei allen Parteien-Vertretern nachgefragt und die Beilage nicht erhalten.

Aktualisierung: am 1. Juli habe ich nach wiederholtem Nachfragen die Beilage/Konsensprinzip erhalten! Ob das Konsensprinzip  harmlos ist, soll jeder selbst beurteilen; ein Auszug: „…die von jeder beteiligten Person aktiv unterstützt oder zumindest mitgetragen werden“. Meine Kurzfassung: gemeinsames Schweigen! Ich schweige sicher nicht! Ich unterstütze keinen Sideletter, nicht in der Bundespolitik, nicht in unserer Gemeinde!