Verkehrsberuhigung Ortskern Niederkreuzstetten

Dazu gibt es von mir seit einem Jahr einen Beitrag auf dieser HP.  In der GR-Sitzung am 4. Dezember 2018 wurde ein Bürgerrat zur Konzepterstellung beauftragt Bürgerrat Gestaltung Kirchenplatz NK . Aktualisierung: Bürgerrat Gestaltung Kirchenplatz Juli 2019,     Hauptstraße: Mehrzweckstreifen statt Radweg

Vizebgm. Freudhofmaier schreibt  in der Winter-Gemeindezeitung sehr ausführlich von der stattgefundenen Verkehrsberatung im September 2018, unter anderem über eine „konfliktfreie Begegnungszone“ – in meinem Beitrag Beratung Kirchenplatz habe ich die Richtlinien für eine Begegnungszone laut StVO erläutert und deutlich gemacht, dass eine Begegnungszone in dieser Form für Kreuzstetten nicht sinnvoll ist.

Die Empfehlung zur Errichtung eines Schutzweges erscheint mir unglaubwürdig. Dazu  braucht es eine Mindestanzahl an Fußgängern, sonst wird dieser nicht genehmigt und ist für die Verkehrssicherheit nicht dienlich – siehe mein Beitrag, die Informationen dazu habe ich im  Gespräch mit unserem Mobilitätsmanager Hr. Zbiral im Sommer 2017 erhalten.

was dann? Bremsstreifen lt. Beitrag des Vize – ok
eine sehr sinnvolle, einfach durchzuführende Maßnahme wäre Geschwindigkeitskontrolle (Blitzer bremsen Flitzer):  damit würde die Fahrgeschwindigkeit verlässlich  auf 50 km/h eingebremst, nähere Informationen hier: Kommunal Radarkontrolle Dez 2018

Bereits im Sommer 2018 habe ich den Bürgermeister auf diese Möglichkeit hingewiesen. Ich war ursprünglich dagegen, die Argumente (und persönliche Erfahrung in Bad Ischl) haben mich überzeugt: da geht es nicht um Abzocke, niemand will eine Radarkontrolle 20 m vor dem Ortsende. Aber am Kirchenplatz wäre damit eine Geschwindigkeitsreduktion (ohne Schwellen oder sonstige bauliche Maßnahmen) einfach möglich; mit mehreren Aufstelleinheiten wäre auch Geschwindigkeitskontrolle  in der Hauptstraße und Wiener Straße denkbar. Ein Verkehrssicherheitskonzept und die Prüfung und Genehmigung durch die Behörde ist Voraussetzung für die Umsetzung! Für die durchfahrenden Autofahrer: es soll auf die Radarkontrollen hingewiesen und gewarnt werden; es geht um Geschwindigkeitsreduktion, nicht um Abzocke!

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