Information für die Gemeinderäte

In der GR-Sitzung am 4.12.2018 hat GR Ingrid Meister die Frage gestellt, warum sich einige Gemeinderäte der Stimme enthalten und nicht klipp und klar mit ja oder nein stimmen. Stimmenthaltung wird als Ablehnung gewertet, bei Befangenheit ist  lt. GO  der Sitzungssaal zu verlassen.  Dazu habe ich in der Gemeindezeitung Oktober 2016 einen Beitrag verfasst, ein Auszug davon hier die Abstimmung im GR

Bei den letzten GR-Sitzungen habe ich mich des öfteren der Stimme enthalten. Bei etlichen TO-Punkten habe ich – oft  trotz wiederholter Nachfrage – nicht die nötigen Informationen erhalten, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können. Die GR-Abstimmung ist mehr als nur „Handerl heben“, dabei werden oft Entscheidungen von großer Tragweite getroffen.

Beispiele aus jüngster Vergangenheit:

  • Beschluss der Müllgebühren-Erhöhung in der September- und Dezember-Sitzung 2018: im September habe ich mich der Stimme enthalten (trotz Nachfrage keine Information zur Gebührenerhöhung der einzelnen Behältnisse), im Dezember habe ich dagegen gestimmt Müllgebühren: Zweifel an der Richtigkeit
  • Grundsatzbeschluss Errichtung PV-Anlagen in der September-Sitzung: Stimmenthaltung, weil mir Information dazu verweigert wurde Vertragsentwurf mit Fa. 10hoch4
  • Dringlichkeitsanträge  Bürgerrat Gestaltung Kirchenplatz und Straßensperre Schulgasse in der Dezember-Sitzung: bei beiden Anträgen habe ich dagegen gestimmt. 2016 habe ich die GR informiert, dass ich Dringlichkeitsanträgen, die ich nicht vor der Sitzung erhalte, (somit nicht durchlesen  und mir keine Meinung dazu bilden kann) grundsätzlich nicht zustimmen werde.
  • Aktualisierung 10.12.2019: Bei der GR-Sitzung wurde den Gemeinderäten eine völlig neue Form des Voranschlags ohne irgendeine Erklärung zur Abstimmung vorgelegt. Bgm. Viktorik meinte, dass es in der Eigenverantwortung der GR liegt, sich hier zu informieren – andere Gemeinden und der Gemeindebund sehen  das anders. Bericht von der GR-Sitzung am 10.12.2019

In meiner Zeit im Gemeindevorstand war es mir wichtig, die Gemeinderäte ausführlich zu den  einzelnen Tagesordnungspunkten zu informieren. Die GR haben große Verantwortung bei ihren Entscheidungen. Es sollte das Anliegen aller Gemeinderäte sein, umfassende, objektive Informationen zeitgerecht vor einer Beschlussfassung zu erhalten.

Es darf nicht sein, dass die Gemeinderäte über die Sperre der Bedarfszuweisung (wegen nicht kostendeckender Müllgebühren) erst Monate später  informiert werden. Auf meine Anfrage in der GR-Sitzung am 18.9. dazu: „Das Schreiben zur Sperre der Bedarfszuweisungen der NÖ LR ist an den Bürgermeister mit Datum 27. 6. zugegangen (Eingangsstempel gibt es nicht). Warum werden die GR erst mit Mail am 11.9. von dieser Sperre (120.000 €) in Kenntnis gesetzt?“ antwortet der Bürgermeister: „Dem Gemeindevorstand wurde dieses Schreiben zur Kenntnis gebracht…“ bzw. mündlich: „Die Information wurde an den Vorstand weitergeleitet, der dafür zuständig ist. Es ist nicht die Aufgabe des Bgm., die Gemeinderäte über alles zu informieren.“ oder, ganz kurz: geht dich nix an!

 

 

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