Tausche Goldklumpen gegen Pferd!

Das Märchen vom „Hans im Glück“ ist allgemein bekannt: Glück und Zufriedenheit lassen sich mit Geld und materiellen Gütern nicht erkaufen! Wenn man aber das Märchen  auf die materielle Komponente reduziert, ist Hans ein Dummkopf. Allen Lesern leuchtet ein, dass Hans einen schlechten Tausch gemacht hat und der Goldklumpen einen wesentlich höheren Wert als das Pferd hatte.

Warum muss ich an dieses Märchen denken, wenn ich mir den letzten Punkt des Vertragsentwurfes mit Fa. 10hoch4 zu Gemüte führe? Ich zitiere aus dem mir und allen Gemeinderäten am 16.11.2018 zugegangenen Entwurf:

„Die Vertragspartner… erklären, dass ihnen nach den derzeit gegebenen Verhältnissen der wahre Wert der Vertragsinhalte bekannt ist und sie Leistungen und Gegenleistungen als beiderseits angemessen anerkennen.“

Aha! Die Gemeinde muss  die Schenkung von 20 Jahre alten (noch funktionstüchtigen) PV-Anlagen unwiderruflich annehmen, stellt der Firma die Dachflächen kostenlos zur Verfügung und verzichtet für 20 Jahre auf alle Erträge aus den Anlagen (bzw. muss für den Eigenverbrauch sogar  zahlen): die Vertragspartner erklären, dass ihnen der wahre Wert der Vertragsinhalte bekannt ist! Leistung und Gegenleistung sind angemessen? Ich bitte die Leserinnen und Leser des Beitrags, sich dazu selbst eine Meinung zu bilden.

Aktualisierung am 29.5., ich habe einige nicht mehr aktuelle Teile gelöscht.

 

 

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