Klage statt Antworten!

Anfang März hat die Firma 10hoch4 Klage gegen mich beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Ich halte auch hier nochmals fest, dass es mein Recht (und  meine Pflicht) als Gemeinderätin ist, einen derartigen, langfristigen Vertrag sehr eingehend und kritisch zu betrachten und das Wohl der Gemeinde in den Vordergrund zu stellen. Jede Firma ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze ihr Produkt anzubieten – es ist die Verantwortung des Vertragspartners (im konkreten Fall: des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde), für die Gemeinde unvorteilhafte Verträge nicht abzuschließen.

Nationalräte sind durch ihre Immunität vor derartigen Aktionen geschützt,  Gemeinderäte leider nicht!

Am 23. März habe ich meine großen Bedenken zu diesem Vertrag nochmals allen Gemeinderäten kundgetan. Keine Reaktion darauf! Im folgenden können Sie mein Mail weitestgehend unverändert lesen:

Bgm. und Vize schweigen :-(. Ich weise nochmals auf meine großen Bedenken hin, diesen langfristigen Vertrag bei der nächsten Sitzung abzuschließen. 2015 habe ich mich intensiv mit dem Contracting-Vertrag mit der Firma Bacon beschäftigt, der für die Gemeinde höchst nachteilig war und wo wir zum Glück aussteigen konnten. Ich habe mir 2015 einen Leitfaden zum Einspar-Contracting heruntergeladen Ausschreibung Contracting, vieles daraus erscheint mir auch für den jetzigen Vertragsabschluss wichtig (Tipps aus der Praxis, Seite 37):

  • Wettbewerb ist die Voraussetzung für Ideen- und Preiswettbewerb.
    Bieter werden ihre Kreativität und ihr Know-how nur dann in vollem Umfang zu Ihrem Vorteil nutzen, wenn sie wissen, dass sie im Wettbewerb zu bestehen haben.
    So wie beim Bacon-Vertrag wird auch hier auf Gegenangebote verzichtet! Bitte unbedingt Gegenangebote einholen, z. B. Fa. EnerXia  http://www.enerxia.at/, diese OÖ Firma ist bundesweit tätig und gerne bereit, ein Angebot zu stellen.
  • Frühzeitig alle technologischen Optionen und Varianten ausloten. Das schließt Nullvariante oder Eigenumsetzung mit ein.
    Die Möglichkeit der Errichtung von PV-Anlagen durch die Gemeinde selbst (ohne Bürgerbeteiligung) sollte ins Auge gefasst werden, wenn die Angebote nicht passen.
  • Gleich zu Beginn des Projekts eine unabhängige Beratung suchen.
    GfGR Toifl möchte seine Zeit dafür nicht mehr investieren… Die  Energieagentur der Regionen http://www.energieagentur.co.at/ berät als unabhängige Serviceeinrichtung Gemeinden, ist Spezialist für PV-Anlagen und entwickelt selbst Projekte. Der von mir kontaktierte Mitarbeiter hat mir Beratung für die Gemeinde empfohlen (Öcomanagement, gefördert vom Land NÖ, RU 3), 8 Stunden kostenlos, Profiberatung zu 75 % gefördert. Dies ist ergänzend zum Kontakt mit der eNu sinnvoll!! Muss natürlich vom Bgm. beantragt werden.
  • Für die Vertragserrichtung ausreichend Zeit nehmen.„Bei uns war jedes Detail geregelt, da gibt’s kein Streiten“. Im Vertrag besser zu viel als zu wenig regeln.
    Im Vertrag wird Bürgerbeteiligung nur am Rande erwähnt, meine Detailfragen blieben unbeantwortet PV-Verträge mit 10hoch4 geheim. Auch beim 2007 einstimmig beschlossenen Contracting-Vertrag mit der Fa. Bacon wurde im Vertrag eine 30%ige Einsparung versprochen – ohne irgendwelche Konsequenzen, wenn dies nicht gelingt. Das Bürgerbeteiligungsmodell muss detailliert in einem ergänzenden Vertrag geregelt werden!
  • Das Vertrauensverhältnis der Gemeinde zu den Beratern und zum Contractor ist entscheidend! Was können Sie dazu beitragen?
    Bei der Suche nach BeraterInnen und bei den Referenzen im Rahmen der Contracting-Ausschreibung Referenzen genau nachfragen (Anrufe/Bestätigungen bei den Referenzauftraggebern und deren Erfahrungen und Zufriedenheit abfragen). 
    Hat es Kontakte zu den Referenzauftraggebern gegeben? Im Artikel zur Gemeinde Ternitz (2013, Sonnenkraftwerk Ternitz)  ist von einer Laufzeit von 16 Jahren die Rede, auch die Bürgerbeteiligung erfolgte anders. Wird auch bei diesen Verträgen die Gemeinde in der Kurzbezeichnung „die Begünstigte“ genannt?
    Vertrauensverhältnis ist entscheidend: die Fa. 10hoch4 hat Klage gegen mich eingebracht, weil sie sich durch meine kritischen Äußerungen geschädigt fühlt.  Hat die Gemeinde Vertrauen zu einer Firma, die bei Kritik die Klagskeule schwingt? Der Vertragstext ist manipulativ: die Gemeinde=die Begünstigte? (in der Letztversion des Vertrages 43mal auf 8 Seiten!)  Ich glaube nicht, dass die  Fa. 10hoch4 mit der Gemeinde-Kurzbezeichnung „die Geschädigte“ einverstanden wäre.

Bitte zurück zum Start! Sonst hinterlässt die jetzige Gemeindeführung eine Altlast und verzichtet für 20 Jahre auf Erträge aus den PV-Anlagen, die sonst der Gemeinde zugute kommen!

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