Hohes Risiko für Bürger bei Beteiligung PV Fa. 10hoch4!?

Am 17. Juli 2019 fand auf Gemeindeebene eine Besprechung zum Vertrag mit 10hoch4 statt, zu der (überraschenderweise) auch ich eingeladen war. Anwesend waren: Bgm. Viktorik, Vizebgm. Freudhofmaier, GfGR Toifl, GfGR H. Gepp und GR Mag. Fuchs. Ich habe die Besprechung nach einer halben Stunde verlassen, weil  ich es nicht für zielführend gehalten habe, einen grundsätzlich abzulehnenden Vertrag in Details zu „verbessern“.

Außerdem habe ich zum wiederholten Male die Frage nach der Rechtsform der angepriesenen Beteiligung für die Bürger gestellt. Darauf habe ich von der Fa. 10hoch4 im Jänner 2019 keine Antwort bekommen (sondern ein erstes Schreiben vom Rechtsanwalt; waren die Fragen so unangenehm?), ebenso nicht von GfGR Toifl. Ich weiß nichts Konkretes, kann daher nur Vermutungen anstellen:
auf ihrer HP spricht die Fa. vom Verkauf an die Beteiligten (= sale & lease back) und hoher Sicherheit,  im Vertragsentwurf für Kreuzstetten steht aber, dass 10hoch4 für 20 Jahre Eigentümerin der Anlagen bleibt. Damit bleibt für mich nur die Konstruktion „Nachrangdarlehen“.

Was ist ein Nachrangdarlehen? Dazu die Information der Finanzmarktaufsicht, kurz zusammengefasst:

  • Der Geldgeber akzeptiert, dass er im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“).
  • Bei qualifizierten Nachrangdarlehen muss der Darlehensnehmer trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn er durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte.
  • Eine Geldanlage in Form eines Nachrangdarlehens ist durch ein hohes Risiko gekennzeichnet und kann auch zum Totalausfall der Veranlagung führen.

Diese Form der Beteiligung ist nicht grundsätzlich negativ zu sehen: für Start-ups ist es oft die einzige Möglichkeit, zu Geld zu kommen; der Waldviertler Schuhhändler Heini Staudinger hat diese Kreditmöglichkeit abseits der Banken von der FMA erkämpft.  ABER: Als Geldgeber sollte man sich die betreffende Firma sehr genau anschauen, denn grundsätzlich ist das Risiko hoch! Firmenverflechtungen 10hoch4 , Firmenbuch Fa. 10hoch4 Bürgerenergie GmbH

Ich habe die Gemeindeverantwortlichen gefragt: Empfiehlt die Gemeinde ihren Bürgern diese Form der Beteiligung? Ist es der Gemeinde egal, weil sich die Interessenten selbst schlau machen sollten? Wissen die Gemeindeverantwortlichen, welche Rechtskonstruktion die Fa. 10hoch4 für Bürgerbeteiligung in Kreuzstetten wählt? Will man bei Turbulenzen der Fa. 10hoch4 wirklich riskieren, dass die Bürger Kreuzstettens 100.000 € verlieren? Ich erinnere an die Nahwärme-Schwierigkeiten: die Beteiligung an der Nahwärme hat der Gemeinde 400.000 € gekostet.

Antwort habe ich – wie leider schon üblich – keine erhalten. Ich weiß nicht, ob meine Vermutung – Nachrangdarlehen – stimmt. Ich wüsste allerdings nicht, welche Rechtsform sonst in Frage kommen würde. Auch die Variante sale & lease back (von der ich vor der Übermittlung des Vertragsentwurfs aufgrund der Aussagen der Fa. 10hoch4 auf ihrer HP ausgegangen bin) ist nicht risikolos: die Bürger wären Eigentümer der Module; was ist, wenn es die Firma, die sie mietet (und zurückkaufen sollte), nicht mehr gibt? Dann wäre es wohl in der Verantwortung der Gemeinde, einzuspringen. Darum zum wiederholten Male: die Gemeinde soll die PV-Anlagen selbst errichten. Kann alles gut gehen, für den einzelnen sind es verhältnismäßig kleine Beträge  – trotzdem möchte wohl niemand, dass sein Geld auf einmal weg ist. Bei der Nahwärme haben wir leider gesehen, dass eine vermeintlich unproblematische Bürgschaft zum großen Problem werden kann.

Ein Auszug aus dem GR-Protokoll zum Nahwärme-Haftungs-Beschluss 2011: „Die Mitglieder des Gemeinderates sollten nicht jedes Risiko scheuen.“ Im Nachhinein ist es einfach, diese Entscheidung zu kritisieren. Aber dass man nach dieser negativen Erfahrung wiederum so handeln will, verstehe ich nicht.

 

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