PV auf den Schuldächern – neue Argumente

Oftmals habe ich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde PV-Anlagen auf den Schuldächern selbst in Auftrag geben sollte: ohne dazwischengeschaltete Firma!

Zwei weitere wichtige Argumente dafür:

  • Ende vorigen Jahres habe ich den Bericht zur Energiebuchhaltung für 2018/19 erhalten. Darin wird der Energieverbrauch unserer Volksschule nach Umbau/Zubau erstmals erfasst: der Stromverbrauch bei der Volksschule ist um das Doppelte auf 33.000 kWh angestiegen. Das verwundert mich nicht: die Lüftung/Kühlung des Schulgebäudes, der Zubau – mit einer deutlichen Erhöhung habe ich gerechnet! Die Abdeckung des Stromverbrauchs durch eine PV-Anlage war Teil des Beschlusses zum Schulumbau Anfang 2018, insofern bin ich davon ausgegangen, dass ein guter Teil des Stromverbrauchs über die PV-Anlage gedeckt wird. Die Spitzenverbrauchswerte liegen im Sommerhalbjahr, also ideal für den Ertrag einer PV-Anlage.
  • in meiner Argumentation für die Errichtung von PV durch die Gemeinde selbst habe ich geschrieben: Die Gemeinde ist nicht auf Jahre gebunden in einem Bereich, der in den nächsten Jahren großen Veränderungen unterliegen wird und: Ich phantasiere: vielleicht ist es in einigen Jahren möglich, den gespeicherten Strom der PV-Anlagen in die Straßenbeleuchtung einzuspeisen? Vielleicht wird es möglich, den in den gemeindeeigenen PV-Anlagen erzeugten Strom für andere Gemeinde-Verbraucher zu verwenden und somit einen Eigenverbrauch von nahezu 100 % zu erzielen? Jetzt noch Phantasie…
    meine Phantasie wurde von der Realität sehr schnell eingeholt:  Privater Stromverbrauch – Energiegemeinschaften im Entstehen. Das entsprechende Gesetz dazu muss entsprechend der EU-Verordnung noch  bis spätestens Mitte 2021 auf Schiene gebracht werden,. Einige Schlagworte aus dem lesenswerten Beitrag von Herbert Starmühler: Der Energieverbraucher ist nicht mehr nur passiver „Consumer“, sondern aktives Mitglied, „Prosumer“, kann den selbst erzeugten Strom „über die Straße verkaufen“. (Das ist bisher nur den meist großen Elektrizitätsgesellschaften vorbehalten – Stromhandel ).  Wie die gesetzliche Regelung dazu konkret aussehen wird, ist noch unklar. Tatsache bleibt, dass es den bisherigen Stromhandel komplett aufmischen und die Nutzung von PV beflügeln wird – auch deshalb sollte sich die Gemeinde nicht für Jahre an eine Firma binden, sondern die finanzielle Ersparnis selbst nützen!

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